Brenzikofer Florence · Nationalrat · 2023-12-18
Brenzikofer Florence · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2023-12-18
Wortprotokoll
Vi presento i due accordi. In origine eravamo due portavoce della commissione, ma il mio collega Quadri non può essere qui oggi, quindi ho l'onore di presentare solo io il dossier collettivo.
Ich stelle Ihnen die Botschaft vom 5.[NB]April 2023 vor, welche zwei Übereinkommen zur europäischen Binnenschifffahrt beinhaltet.
Das erste ist das Strassburger Übereinkommen von 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt, auch bekannt als das CLNI-Abkommen von 2012. Dessen Umsetzung verlangt eine Anpassung des Seeschifffahrtsgesetzes. Das Abkommen soll das seit 1997 geltende Übereinkommen über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt ersetzen. (Glocke und Zwischenruf des Präsidenten: Darf ich Sie bitten, Ihre Gespräche ausserhalb des Saales zu führen? - Besten Dank.) Mit dem früheren Übereinkommen war ein einheitliches Haftungsregime auf dem Rhein und auf der Mosel eingeführt worden. Da es jedoch nicht die Möglichkeit vorsah, die Haftungshöchstbeträge anzupassen oder das Vertragsgebiet auszudehnen, wurde 2007 eine Neuauflage beschlossen. Mit der Möglichkeit,[NB]Haftungshöchstbeträge[NB]anzupassen, soll neu der Teuerung Rechnung getragen werden. Auch der Kreis der Mitgliedstaaten soll mit der neuen Regelung künftig ausgeweitet werden können.
Das neue Übereinkommen, das 2012 abgeschlossen wurde, bringt vier wesentliche Änderungen mit sich:
1.[NB]Der geografische Anwendungsbereich wurde vom Rhein und der Mosel auf die Donau, die Elbe, die Oder und die Save ausgeweitet.
2.[NB]Die Haftungshöchstgrenze für Schadensansprüche aus Sach- und Personenschäden wurde erhöht.
3.[NB]Die Haftungshöchstgrenze für Schadensansprüche durch die Beförderung gefährlicher Güter wurde ebenfalls erhöht.
4.[NB]Ein Verfahren für die Anpassung der Höchstgrenzen wurde eingeführt.
Das neue Übereinkommen trat 2019 in Kraft. Von Belgien, Deutschland, Luxemburg, den Niederlanden, Serbien und Ungarn wurde es bereits ratifiziert. Frankreich und die Schweiz bereiten die Ratifikation vor.
Das neue Verfahren zur Erhöhung der Haftungshöchstbeträge sieht vor, dass der Generalsekretär oder die Generalsekretärin bei einer Inflationsrate von über 10 Prozent angepasste Haftungshöchstbeträge vorschlägt. Diese neuen Beträge sollen anschliessend durch die Vertragsparteien notifiziert werden. Falls nicht mindestens ein Drittel der Mitgliedstaaten die neuen Beträge ablehnt, treten sie neun Monate später automatisch in Kraft.
Am 1.[NB]Juni 2023 ist das neue Verfahren zum ersten Mal zur Anwendung gelangt, indem eine Anpassung an die Inflation notifiziert wurde. Ohne die Ablehnung durch mindestens ein Drittel der Vertragsstaaten wird diese Erhöhung auf[NB]1.[NB]März 2024 in Kraft treten.
Bei der Ratifizierung des Übereinkommens durch die Schweiz beabsichtigt der Bundesrat eine Erklärung abzugeben, dass das Übereinkommen nur für den Rhein bis[NB]Rheinfelden[NB]gilt.[NB]Anlässlich[NB]der Präsidiumsfeier unseres Nationalratspräsidenten und der Ständeratspräsidentin haben Sie ziemlich genau diese Strecke kennengelernt, nämlich von Rheinfelden bis zur Mittleren Brücke in Basel. Das heisst, das neue Übereinkommen umfasst keine Beschränkung der Haftung auf allen Wasserstrassen und Gewässern der Schweiz, sondern nur für diese relativ kurze Strecke von rund 17 Kilometern. Der Vorteil des Beitritts der Schweiz zu diesem Übereinkommen besteht darin, dass für den gesamten schiffbaren Teil des Rheins die gleichen Haftungsbeschränkungen gelten.
Die Botschaft 23.036 betrifft weiter die Änderungen des Übereinkommens über die Sammlung, Abgabe und Annahme[NB]von[NB]Abfällen aus der Rhein-Binnenschifffahrt (CDNI). Dieses Übereinkommen sieht ein System für die Abfallentsorgung für feste und flüssige Abfälle vor, regelt aber nicht die unkontrollierte oder kontrollierte Entgasung. Die unkontrollierte Entgasung, welche auch eine Form der Umweltverschmutzung darstellt und schädlich für die menschliche Gesundheit ist, wurde in diesem ursprünglichen Übereinkommenstext nicht berücksichtigt. Die hier vorgeschlagene Erweiterung verhindert den sogenannten Entgasungstourismus und sieht ein Verbot der unkontrollierten Entgasung auf dem Rhein, der Mosel und den Binnenwasserstrassen in Deutschland und den Niederlanden vor. Dies stellt einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Umwelt- und Gesundheitsschutzes dar, und es stellt sicher, dass die Umweltstandards im Anwendungsbereich einheitlich durchgesetzt werden. Wie im Rest des Abkommens gilt auch hier das Verursacherprinzip für die Kosten der kontrollierten Entgasung.
Die Erweiterung des CDNI bewirkt, dass wieder einheitliche Regeln gelten. Die Erweiterung wurde bereits von allen anderen Vertragsstaaten ratifiziert, namentlich von Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden. Erst nach Ratifikation durch die Schweiz wird das Übereinkommen in Kraft treten. Sechs Monate danach wird [PAGE 2436] die unkontrollierte Entgasung der ersten schädlichen Stoffe verboten werden. Mit der Annahme der Änderungen dieses Abkommens werden wiederum weder finanzielle noch personelle Auswirkungen für den Bund und keine Auswirkungen für Kantone und Gemeinden erwartet.
En résumé, l'approbation de la première convention nécessite une adaptation de la loi fédérale sur la navigation maritime sous pavillon suisse. Le second arrêté fédéral implique l'approbation de la modification de la Convention relative à la collecte, au dépôt et à la réception de déchets en navigation rhénane et intérieure. Dans son message du 5 avril 2023, le Conseil fédéral propose d'accepter les deux arrêtés fédéraux. Le Conseil des Etats a déjà suivi cette proposition à l'unanimité le 28 septembre 2023. Notre commission a également approuvé les deux conventions à l'unanimité le 13 novembre.
Ainsi, au nom de notre commission, je vous invite à soutenir ces propositions et à approuver le dossier collectif.