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Mettler Melanie · Nationalrat · 2023-12-18

Mettler Melanie · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2023-12-18

Wortprotokoll

Diese Motion unserer Schwesterkommission ist ein bisschen dreist. Lassen Sie mich das in den Kontext stellen.

Seit dem Angriffskrieg von Russland gegen die Ukraine ringt der Bundesrat darum, wie er seinen Handlungsspielraum als Regierung eines neutralen Landes im Fall eines klaren Völkerrechtsbruchs in Europa nutzen soll. Das ist keine einfache Frage. Das war es noch nie in der Geschichte der Schweiz.

Unbestritten ist, dass der Schweiz eine wichtige Rolle im Bereich des humanitären Völkerrechts zukommen kann, und zwar mit guten Diensten, mit Logistik, mit Erfahrung. Unbestritten ist auch das Engagement im Bereich der Friedensförderung, wobei hier aber klar gesagt werden muss, dass ein Konflikt, bei dem die Weltmächte Russland, China und USA involviert sind, eine ziemlich hohe Hausnummer ist, auch für die erfahrene Schweizer Diplomatie.

In der Vergangenheit hat die Regierung die Schweiz sorgsam durch die Wogen geführt. Sie hat ihren Handlungsspielraum - so weit wie möglich, aber nicht zu weit - genutzt. Der Bundesrat hat die Balance gewahrt zwischen den Interessen einer neutralen Schweiz, die der Friedensförderung, dem Schutz der Zivilbevölkerung, der Wahrung der Regeln des Kriegs und somit einem klaren Wertegerüst verpflichtet ist, und den Interessen einer bewaffneten Schweiz, deren Rüstungsindustrie nicht nur wirtschaftliche Interessen hat, sondern auch Wissen und Können haben muss, wenn sie ihren Beitrag zur Sicherheit der Schweiz leisten soll. Das ist ein anspruchsvoller Seiltanz, den die Regierung der Schweiz über Jahrzehnte vollzog, mal sicherer, mal schwankender.

Ab 2014 wollte unsere Regierung das ändern. Die Waage sollte klar in Richtung wirtschaftliche Interessen der Rüstungsindustrie gewichtet werden. Sie wollte die Menschenrechtssituation und das Völkerrecht nur noch sekundär berücksichtigen sowie Direktexporte in Konflikt- und Bürgerkriegsländer erlauben. Das ist kein Seiltanz mehr, das ist eine klare Entscheidung fürs Fressen vor der Moral. Infolge dieses Entscheids wurde die Korrektur-Initiative lanciert. Obwohl sich die Schweiz mitten in der Pandemie befand, waren die Unterschriften für die Initiative rasch gefunden. Die Bevölkerung der Schweiz will eine Balance, keine Gewinnmaximierung bei der Waffenexportindustrie. Unbestrittenermassen ist eine kompetente Waffenindustrie auch eine Komponente der Sicherheitsarchitektur der Schweiz. Aber weder mit der Korrektur-Initiative noch mit dem Gegenvorschlag aus dem Parlament wäre diese in ihrem Überleben gefährdet.

In den parlamentarischen Verhandlungen einigte sich die Bundesversammlung vor gut zwei Jahren auf einen Gegenvorschlag, der es der Trägerschaft der Initiative ermöglichte, die Initiative zurückzuziehen. Kernstück der Einigung war die Streichung genau des Artikels, den die ständerätliche Kommission nun mit der Motion wieder ins Gesetz aufnehmen will. Das kann doch nicht sein. Ja, man wollte damals der Regierung keinen Freipass dafür geben, die Balance zwischen friedensfördernder Neutralität und Wirtschaftsförderung bei der Waffenindustrie aufzugeben. Ja, man wollte diese Balance auf breitere demokratische Schultern stellen. Aber wenn [PAGE 2442] sich die Regierung jetzt auf den Standpunkt stellt, sie könne nicht handeln, weil das Parlament das Zepter selbst in der Hand behalten wollte, dann entspricht das weder der Realität, noch ist es die Haltung einer verantwortungsvollen und reifen Regierung.

Der Bundesrat will in seinem Ringen um die Positionierung der Schweiz im Angriffskrieg gegen die Ukraine seinen verbleibenden Handlungsspielraum nicht nutzen. Das zwingt das Parlament, hier die Arbeit der Regierung zu tun. Seit bald zwei Jahren verhandelt man etliche Formulierungsvorschläge in den Kommissionen und Subkommissionen, um etwas in einem Gesetzesartikel zu formalisieren. Klar ist aber: Kein Gesetzesartikel wird je die politische Führung oder eine sorgsame und sorgfältige Einzelfallprüfung ersetzen.

Im Zuge der Diskussionen um die Handhabung der Wiederausfuhrbestimmungen von Dual-Use-Gütern, Schutzmaterial und anderen Komponenten in die Ukraine versucht aber die Motion der ständerätlichen Kommission, nun gleich noch die Bedingungen für den direkten Waffenexport durch die Schweizer Waffenexportwirtschaft zu lockern. Es geht also um den direkten Export von Waffen in Konfliktgebiete.

Zum Schluss möchte ich deshalb noch einmal klar sagen: Für diejenigen, die die Wiederausfuhrbestimmungen lockern wollen, um der Ukraine zu helfen, wird diese Motion nichts ändern. Aber wenn wir sie annehmen, werden wir Schweizer Waffen in Länder liefern, die systematisch die Menschenrechte verletzen. Dies ist nicht im Sinne der grünliberalen Fraktion.

Bitte lehnen Sie diese Motion ab.

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