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Wismer-Felder Priska · Nationalrat · 2023-12-19

Wismer-Felder Priska · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-12-19

Wortprotokoll

Wir bereinigen heute ein Geschäft, dessen Erstberatung am 27.[NB]September in diesem Rat stattfand. Damals vertrat Lilian Studer die Kommission und legte das Gesetz in deutscher Sprache dar. Es ist ein unbestrittenes Geschäft, welches die Vernichtung von Kleinsendungen bis zu drei Gegenständen mit illegalem Inhalt bzw. Fälschungen vereinfacht. Dem Gesetz wurde in unserem Rat einstimmig, nämlich mit 168 gegen 0 Stimmen, zugestimmt.

Im Anschluss an die Beratung in unserem Rat hat die Verwaltung zwei Punkte identifiziert, welche präziser formuliert werden sollten, um unnötige Diskussionen zu vermeiden und mehr Klarheit zu schaffen. Beim ersten Punkt geht es um Artikel 77hbis Absatz 5 des Urheberrechtsgesetzes, Artikel 72i Absatz 5 des Markenschutzgesetzes, Artikel 49a Absatz 5 des Designgesetzes und Artikel 86l Absatz 5 des Patentgesetzes. Mit einer anderen Formulierung soll vermieden werden, dass der Eindruck entsteht, dass die beschlagnahmte Ware dem Rechteinhaber physisch übergeben werden muss. Sie soll auch zugesandt werden können, was in den allermeisten Fällen auch so geschieht. Aus diesem Grund soll in allen oben erwähnten Artikeln anstelle des missverständlichen Wortes "übergibt" die Formulierung "überlässt" gewählt werden.

Beim zweiten Punkt wird auf die Nennung der Zeitspanne verzichtet, in welcher die Antragsteller und die Rechteinhaber über die Menge und die Art sowie über die Absender informiert werden sollen. Eine "vierteljährliche" Meldung war ursprünglich als Effizienzmassnahme vorgesehen. Es hat sich jedoch gezeigt, dass es weniger aufwendig und sinnvoller ist, wenn solche Meldungen zeitnah gemacht werden. Diese Änderung betrifft exakt dieselben Artikel wie beim ersten Punkt, jedoch jeweils Absatz 6.

Ihre Kommission hat diesen beiden Änderungen oppositionslos zugestimmt. Wir bitten Sie, dies ebenfalls zu tun.