Steinemann Barbara · Nationalrat · 2023-12-19
Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-12-19
Wortprotokoll
Es geht in dieser Vorlage um Ausländerinnen und Ausländer, deren Aufenthaltsbewilligung von derjenigen eines Partners abhängt, z.[NB]B. weil sie im Rahmen eines Familiennachzugs in die Schweiz gekommen sind. Erfuhren diese Personen Gewalt in der Partnerschaft, befanden sie sich früher in einem besonderen Dilemma: Trennten sie sich vom Partner, drohte die Aufenthaltsbewilligung wegzufallen. So verharrten sie in der misslichen Beziehung.
Das war offenbar früher der Fall. Die Betonung liegt hier auf "früher". Der Staat kann es sich heute schlicht nicht mehr [PAGE 2453] leisten, verprügelte Frauen auszuweisen. Die Befürworter dieser neuen Regelung bleiben aber bis heute konkrete Beispiele dafür, dass ein Missstand besteht, schuldig. In diesem Sinne berichtete die "NZZ am Sonntag" am 13.[NB]Februar 2021 unter dem Titel "Bundesgericht schützt Frauen vor Ausweisung", dass in mehreren Urteilen die Bundesrichter die Entscheide der kantonalen Gerichte aufgehoben und ausländische Frauen vor einer Ausweisung bewahrt haben.
Diese Vorlage möchte stattdessen die Kriterien ganz generell massiv aufweichen. Es sollen Rechtsansprüche auf dauerhafte Aufenthaltstitel geschaffen werden, neu auch für Personen, die nach bisheriger Härtefallregelung bei häuslicher Gewalt keinen Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltsregelung hatten, weil ihr Aufenthalt in der Schweiz nur vorübergehender Natur war. Es geht also um Personen mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung oder mit einer vorläufigen Aufnahme. Das widerspricht der Logik und Systematik des Ausländerrechts und schafft erst recht Anreize für Missbrauch. Neu gilt der Anspruch nicht nur bei der Ehe, sondern auch beim Konkubinat. Hier geht die Vorlage viel, viel weiter als das bisherige Recht.
Leider sind auch die Anforderungen an die Beweislast nicht allzu hoch. Gemäss Vorlage genügt es als Nachweis häuslicher Gewalt, wenn die betreffende Frau - es kann auch ein Mann sein - in einem Frauenhaus betreut wurde. Allein die Aufnahme einer Person in einer sozialen Einrichtung, die geschlagene Menschen aufnimmt, soll in Zukunft genügen, damit der Staat rechtsverbindlich ein ordentliches Aufenthaltsrecht ausstellt. Es braucht keine Anzeige, es braucht keine Polizei, keine Richter, sondern bloss eine Behauptung.
Befremdend ist für meine Minderheit auch der Erlass der Integrationskriterien. Nach Erteilung einer solchen Härtefallbewilligung muss gemäss Vorlage während drei Jahren keine Sprache erlernt werden, und auch die Teilnahme am Wirtschaftsleben ist nicht erforderlich. Sprich: Die Begünstigte kann während drei Jahren Sozialhilfe beziehen, ohne dass sie an einem Beschäftigungsprogramm teilnimmt oder sonst wie ihr Fortkommen in der Schweiz gefördert würde.
Die Grundidee des Gesetzes ist ja, dass wir alle Migranten integrieren, es heisst ja "Ausländer- und Integrationsgesetz". Die Gewaltsituation ist ja dann auch weg. Auch von Opfern darf man etwas verlangen. Ein selbstbestimmtes Leben würde es ihnen ermöglichen, sich in unserer Gesellschaft durchzusetzen - mithilfe der Sprache, durch die Unabhängigkeit vom Sozialamt, durch das Absolvieren einer Berufslehre. Das fällt aber alles weg während drei Jahren. Hiermit würden einfach pauschal diejenigen, die so zu einer Aufenthaltsbewilligung gekommen wären, von der Integration befreit. Wer so legiferiert, meint, es sei allen Opfern pauschal unzumutbar, eine Leistung zu erbringen. Das können wir nicht wirklich wollen.
Es gibt auch die andere Seite des Problems. Schon heute wird diese Härtefallregelung missbraucht. Auch darüber berichtete die Sonntagspresse, nämlich die "Sonntags-Zeitung" vom 10.[NB]Februar 2022 unter dem Titel "Der Russinnen-Trick". Dieser Artikel zeigt, dass es bei gewissen Frauen offenbar gang und gäbe ist, ihrem Ehemann häusliche Gewalt zu unterschieben, um auf diese Weise die Schweiz nicht verlassen zu müssen. Es geht auch in dieser Vorlage darum, wie wir das Missbrauchspotenzial tief halten können. Wir müssen verhindern, dass sich Personen darauf berufen können, es habe Gewalt stattgefunden, um sich damit einen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel zu verschaffen. Dieses Problem wird mit dieser Vorlage nicht angegangen, im Gegenteil, es wird noch verschärft.
Mich stört zudem, dass häusliche Gewalt seit 2004 - zu Recht - ein Offizialdelikt ist und gleichzeitig kein härteres Durchgreifen der Justiz im Gesetz verankert wird. Man bekämpft häusliche Gewalt auch dadurch, dass die Täter der Justiz zugeführt und bestraft werden. Es irritiert mich, wie hier wieder Täter verschont werden sollen.
Bei allem Respekt vor den Opfern von häuslicher Gewalt, die es in unserem Land zweifellos zahlreich gibt: Die Vorlage der SPK geht viel zu weit. Wenn man mit der blossen Behauptung gegenüber einem Frauenhaus, ein Konkubinatspartner habe einem Gewalt angetan, einen Anspruch auf ein gefestigtes Bleiberecht erhält, werden Leute versuchen, auf[NB]diese[NB]Weise[NB]einen Aufenthaltstitel in der Schweiz zu ergattern.
Es ist ein emotionales Thema, und es ist eine wichtige Staatsaufgabe, dass man dafür sorgen will, dass Menschen nicht gezwungen sind, weiterhin mit ihren gewalttätigen Partnern zusammenzuleben. Aber dieses Problem haben wir gelöst.
Stimmen Sie daher meinem Nichteintretensantrag zu.