preparatory:AB 331792
Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-12-19
Wortprotokoll
Der Motionär will, dass gegenüber Algerien, einem Land, mit dem die Schweiz ein Rückführungsabkommen hat, Massnahmen ergriffen werden, die dazu führen sollen, dass die Anzahl der Rückführungen erhöht werden kann. Er verweist dabei auf Artikel 25a des Schengener Grenzkodexes, der es erlaubt, Massnahmen gegenüber Ländern zu ergreifen, die im Bereich der Rückkehr nicht kooperieren.
Er begründet die Motion mit dem Argument, dass er keine oder zu wenig Fortschritte im Bereich der Rückführungen mit Algerien sieht. Er verweist auf die steigende Zahl der hängigen Fälle im Bereich der Rückführungen. Am 31.[NB]Januar 2023 seien 618 Rückführungen hängig gewesen, gegenüber 597 am 31.[NB]Dezember 2022. Gleichzeitig verweist er auf die zunehmende Anzahl Asylgesuche von algerischen Staatsangehörigen in der Schweiz.
Die Kommissionsmehrheit ist wie der Bundesrat der Auffassung, dass der Motion eine falsche Annahme zugrunde liegt, nämlich dass das Rückübernahmeabkommen mit Algerien grundsätzlich schlecht funktioniere. Migrationsdialoge mit Algerien haben zu konkreten Ergebnissen geführt, nämlich zu Ausreisen auf allen Vollzugsstufen, das heisst freiwilligen und zwangsweisen. 2022 waren 462 kontrollierte Ausreisen nach Algerien zu verzeichnen, 351 freiwillige und 111 zwangsweise. Das sind die höchsten Rückkehrwerte, die bei Algerien je verzeichnet werden konnten. Im ersten Quartal des Jahres 2023 wurden erneut 129 freiwillige und 51 zwangsweise Ausreisen verzeichnet.
Eine Intervention der Schweiz in dem vom Motionär gewünschten Sinn wird nach Ansicht der Kommissionsmehrheit die Situation - vor allem auch künftig - nicht verbessern, sondern birgt im Gegenteil das Risiko, dass sie sich wieder verschlechtern könnte. In der EU liegt die Quote der Rückführungen nach Algerien bei 4 Prozent. In der Schweiz liegt sie bei 60 bis 70 Prozent. Insofern beurteilt die Kommissionsmehrheit es als den falschen Weg und geradezu kontraproduktiv, wenn ausgerechnet aus der Schweiz heraus öffentlicher Druck auf Algerien ausgeübt wird, wie es die Motion verlangt.
Selbstverständlich ist auch der Kommissionsmehrheit bewusst, dass die Rücknahme von algerischen Staatsbürgerinnen und -bürgern, deren Asylgesuch rechtsgültig abgelehnt wurde, seitens Algeriens verbessert werden muss. Aber sie sieht es als kontraproduktiv an, wenn die Schweiz zusätzlichen öffentlichen Druck auf Algerien ausübt.
Die Kommissionsminderheit vertritt den Standpunkt, dass man nichts unversucht lassen soll, um höhere Rückführungszahlen zu ermöglichen. Die Kommissionsmehrheit teilt dieses Ziel, kommt aber in der Beurteilung der Zweckmässigkeit dieser Motion zur Erreichung des Ziels zu einem anderen Schluss.
In diesem Sinne beantragt Ihnen Ihre Kommission mit 13 zu 9 Stimmen, die Motion abzulehnen.