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Schiesser Fritz · Ständerat · 2003-03-20

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-20

Wortprotokoll

Wir sind hier beim Kernpunkt des Gesetzes, und ich möchte zwei, drei kurze Ausführungen machen. Was Frau Slongo beantragt, ist mehr oder weniger die heutige Regelung, es ist nicht viel anders. Der Bundesrat schlägt eine Regelung vor, die als Höchstsanktion eine scharfe Sanktion vorsieht. Aber Sie wissen selber, auch aus dem Strafrecht, dass die Höchstsanktion praktisch nie ausgesprochen wird oder nur in wirklich ganz besonderen Fällen. Zudem - ich meine, das sei bisher zu wenig zum Ausdruck gekommen - besagt das Gesetz ganz klar, wie sich der Betrag zu bemessen habe, nämlich nach der Dauer und der Schwere des unzulässigen Verhaltens. Ein schwerwiegendes Verhalten, das über Jahre angedauert hat, muss auch entsprechend geahndet werden können. Bei der gesetzlichen Regelung müssen Sie unterschiedliche Verhältnisse über einen Leisten schlagen. Die interne Abstufung ist nachher Sache der rechtsanwendenden Behörde. Zehn Prozent eines Jahresumsatzes, womöglich noch des letzten vor der Urteilsfällung, den man dann noch künstlich zurückfahren kann, sind unter Umständen, wenn die widerrechtliche Handlung sehr lange gedauert hat, nicht mehr sehr viel.

Dazu kommt - das müssen wir klar betonen -: Kartelle, kartellmässige Absprachen sind nicht mehr nur als Kavaliersdelikte zu betrachten, sondern sie sind volkswirtschaftlich schädlich und auch mit einem entsprechenden Unrechtsgehalt versehen. Daher meine ich, es sei zwar ein weiter Rahmen, der hier gegeben werde. Nachdem im Gesetz selber entscheidende Kriterien angegeben werden, müsste es möglich sein, diesen Rahmen pflichtgemäss auszufüllen. [PAGE 336] Die Rechtsprechungsinstanzen werden die Überprüfung vornehmen. Und der Gewinn? Der Gewinn selber ist manipulierbar. Vor allem dann, wenn man merkt: Oh, jetzt könnte es langsam heiss werden, weil wir entdeckt werden!

Ich bitte Sie, in dieser Situation jetzt nicht diesen Zahn zu ziehen, denn ich befürchte, dann werden auch der Stockzahn bei Absatz 2 und der Weisheitszahn bei Absatz 3 herausfallen. Dann haben wir eigentlich ein zahnloses Gesetz.