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preparatory:AB 332244

Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-12-20

Wortprotokoll

Block 1 behandelt - Herr Graber, ich kann Sie beruhigen - noch nicht die Privatjetabgabe, sondern neben dem Zweckartikel und den Zielen die Vorgaben für Fahrzeugimporteure sowie die Bestimmungen zum Emissionshandelssystem.

In Artikel 2 Buchstabe h wird der Begriff der Senkenleistung definiert, der zur Diskussion steht. Die Kommission, die hier mit 13 zu 10 Stimmen entschieden hat, ist der Meinung, dass eine Senkenleistung nur dann eine solche ist, wenn das CO2 dauerhaft in einem Kohlenstoffspeicher gebunden wird und nicht nur während einer unbestimmten Zeit, wie dies die Minderheit Vincenz möchte. Aktuell wird auf Verordnungsstufe eine Dauer von dreissig Jahren als "dauerhaft" betrachtet. Das macht insofern Sinn, als es dann eben bis ins Netto-null-Jahr 2050 sicher gebunden sein wird. Relevant ist das beispielsweise bei Projekten im Wald, wo dann die Bewirtschaftung via Grundbucheintrag gesichert werden muss, damit nicht in kürzester Zeit die Bewirtschaftung geändert und die Senke sozusagen wieder vernichtet wird. Das sollte man auch auf Gesetzesstufe so schreiben. Deshalb ist die Kommission für die Beibehaltung des Begriffs "dauerhaft".

Artikel 3 Absatz 2 beantwortet die Frage, wie konkret das Inlandziel sein soll. Während der Ständerat vage schrieb, dass "in erster Linie" Massnahmen in der Schweiz erfolgen sollen, will Ihre Kommission, die hier mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden hat, im Gegensatz zur Minderheit Vincenz konkretisieren, dass mindestens 75 Prozent der Massnahmen zur Emissionsverminderung im Inland stattfinden sollen. Die Kommission ist sich bewusst, dass das ein ehrgeiziges Ziel ist. Gemäss der vom Ständerat verabschiedeten Version wären erst etwa zwei Drittel der Massnahmen im Inland zu leisten. Wir sind aber überzeugt, dass dieses Ziel erreicht werden und somit auch mehr Wertschöpfung im Inland erreicht werden kann, nicht zuletzt auch dank der im Klima- und Innovationsgesetz bereitgestellten Mittel.

Zum Einzelantrag Wasserfallen Christian zu Artikel 7, der noch eingereicht wurde und der sich auf die Kompensationsprojekte bezieht, kann ich einfach sagen, dass die Weiterführung dieser Projekte in der Kommission völlig unbestritten ist. Wir haben dieses Gesetz sehr konsequent auf das Jahr 2030 ausgerichtet, aber darauf verzichtet, die Instrumente bereits jetzt für die Zeit danach zu definieren. Ich kann aber, um im Hinblick auf die Planungssicherheit dieser Projekte hier als Kommissionssprecher ein klein bisschen etwas beizutragen, versichern, dass Klik-Projekte überhaupt nicht bestritten sind und dass der Kompensationsmechanismus auch nach 2030 sicher zur Verfügung stehen wird. Eine Beendigung der Projekte steht nicht zur Diskussion. Die Finanzierung freilich ist offen.

In Artikel 9 Absatz 3 geht es um die Frage, ob die Baubewilligungsbehörden verpflichtet werden sollen, das Eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister nachzuführen. Die Kommission hat diese Bestimmung, welche der Bundesrat auf Wunsch der Kantone eingefügt hat, mit 17 zu 7 Stimmen wieder aufgenommen, nachdem der Ständerat sie gestrichen hatte. Die Minderheit Strupler befürchtet jetzt eine übermässige Bürokratie und möchte die Bestimmung streichen. Ich mache einfach darauf aufmerksam, dass es die Kantone waren, welche zur Erlangung von Planungssicherheit für ihre Energieplanungen diese Nachführungen der Statistiken - notabene bereits bestehender Statistiken - verlangten.

In Artikel 10 geht es um die Zielwerte, welche die Fahrzeugimporteure erfüllen müssen. Bundesrat und Ständerat haben vorgeschlagen, den Zielwert jeweils in Relation zum Ausgangswert von 2021 in der EU festzulegen. Die Kommissionsmehrheit schlägt Ihnen nun aber absolute Werte vor, und zwar für jedes Jahr bis 2030 auf einem linearen Absenkpfad. Die Kommission bleibt damit kongruent zum bisherigen System. Die Hauptüberlegung dahinter ist die, dass auch die in den nächsten Jahren in Betrieb genommenen Fahrzeuge sehr lange in Betrieb sein werden und während einer langen Zeit viele Treibhausgase ausstossen werden. Das gilt es zu verhindern. Die Minderheit Jauslin möchte auf die jährlichen Zwischenziele verzichten.

In Artikel 11 geht es um die Frage, wie das Flottenziel für einen Importeur berechnet wird, und konkret um die Frage, ob das Gewicht hier auch hineinspielen soll. In der EU gab es bisher für schwerere Flotten einen Bonus. Die Hersteller schwerer Autos durften also etwas mehr CO2 ausstossen. Das Ziel dahinter war, die halt eher schweren Elektrofahrzeuge nicht zu benachteiligen. Zukünftig wird das Gewicht aber zum Malus, weil es sich auch bei Elektroautos negativ auf die Bilanz auswirkt. Alleine schon diese verwirrliche Situation zeigt, dass die Eigenschaft des Gewichts schwierig zu handhaben und die vom Ständerat beschlossene Streichung korrekt ist. Die Minderheit Suter unterlag entsprechend mit 14 zu 11 Stimmen.

Ich kann mich noch zum Einzelantrag Giezendanner äussern, denn dieser wurde in der Kommission besprochen. Es war die Kommission, welche diese Einzelabtretung von Fahrzeugen explizit ausschliessen wollte, und zwar deshalb, weil dieses System schon von der Eidgenössischen Finanzkontrolle kritisiert worden war. Wenn man heute einen Tesla kauft, dann ermöglicht man einem anderen Importeur, der kein konkurrenzfähiges Elektroauto hat, einen Verbrenner zu [PAGE 2503] importieren. So werden pro Jahr 7100 Verbrenner sanktionsfrei in die Schweiz eingeführt, was dazu führt, dass unsere Flotten tatsächlich viel höhere Emissionswerte haben als die in der EU. Ich bitte Sie im Namen der Kommission also, diesen Einzelantrag Giezendanner abzulehnen.

Die Bestimmungen zum Emissionshandelssystem schliesslich haben die Kommission ohne Minderheitsanträge verlassen. Die Kommission hat aber ein paar gewichtige Veränderungen gegenüber dem Ständerat vorgenommen:

In Artikel 15 Absatz 3, in Artikel 16 Absätze 2bis und 3 sowie in Artikel 31 Absatz 5 wird für Unternehmen im Emissionshandelssystem und für solche mit einer Verminderungsverpflichtung die Möglichkeit geschaffen, Emissionsrechte durch ausländische Zertifikate für erneuerbares Gas einzusparen. Dabei handelt es sich um einen ersten Schritt zur Umsetzung der Motion Gugger 21.4318; diese fordert die Befreiung von importierten erneuerbaren Gasen von der CO2-Abgabe in sämtlichen Verbrauchssektoren und wurde in der Herbstsession 2023 vom Nationalrat angenommen.

Im Weiteren beantragt Ihnen die Kommission, die kostenlose Zuteilung von Emissionsrechten zu reduzieren. Dadurch wird das Schweizer Emissionshandelssystem mit jenem der EU kompatibel bleiben. Es handelt sich bei diesen Ergänzungen zu Artikel 19 Absätze 3bis, 4 und 5bis um Anpassungen rein technischer Art, die lediglich dazu dienen, die Äquivalenz der beiden Emissionshandelssysteme der Schweiz und der EU zu gewährleisten. In der Schweiz werden damit keinerlei Verschärfungen gegenüber dem System in der EU umgesetzt.