AB 332297
Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2023-12-20
Wortprotokoll
Ich komme zur Fraktionsmeinung der FDP bei Block 2: Bei Artikel 28c Absatz 3 unterstützen wir selbstverständlich die Minderheit Vincenz. Aus Sicht der FDP-Liberalen Fraktion ist das eine Schlüsselstelle und wird in der Argumentation gegen dieses Gesetz eine wichtige Rolle spielen. Wie viel darf der Kompensationsaufschlag in Zukunft noch kosten, wie viel soll er betragen? Hier hat die UREK den Fächer geöffnet und will einen Durchschnittswert von 5 Rappen in den Jahren 2021 bis 2030 einführen. Da jedoch der Zuschlag in der Vergangenheit tiefer als 5 Rappen war, wäre in Zukunft sogar ein höherer Zuschlag als 5 Rappen möglich. Wir sind der Ansicht, dass diese Berechnungsmethode - wie es von Frau Vincenz infrage gestellt wurde - nicht richtig ist. Wir möchten hier dem Ständerat und dem Bundesrat folgen, die das Gleiche wie die Minderheit Vincenz beantragen.
Zum 2. Abschnitt, da geht es um zwei Minderheitsanträge Imark: Der erste Minderheitsantrag Imark betrifft eigentlich nur einen Ausdruck, der geändert werden soll. Diesen Antrag werden wir ablehnen. Es gibt jedoch bei uns in der Fraktion durchaus Sympathien für den zweiten Antrag der Minderheit Imark, die die Überführungspflicht in dieser Art nicht einführen will. Es ist uns aber bewusst, dass wir, wenn diese Überführungspflicht nicht eingeführt würde, die einheimischen Produktionsstätten von biogenen und synthetischen Treibstoffen gefährden würden und dass ein Wettbewerbsnachteil entstünde. Die Fraktion ist in dieser Frage geteilter Meinung.
Dann komme ich zum Minderheitsantrag Bäumle, der zurückgezogen worden ist. Ich möchte aber trotzdem noch etwas dazu ausführen: Was die Luftfahrt hier schaffen will, erachtet die FDP-Liberale Fraktion als richtigen Schritt. Vorgesehen ist eine sogenannte Beimischpflicht bei Flugtreibstoffen. Im Fokus stehen hier die Treibstoffe Jet A-1 für Düsentriebwerke. Damit ist ein grosser Teil der Luftfahrt abgedeckt. Vorläufig ausgenommen sind Mogas und Avgas. Das sind die Treibstoffe, die für Kolbentriebwerke gebraucht werden. Aus technischer Sicht ist dieser Schritt richtig, da auch die Zulassungen für Motoren unterschiedlich sind und noch nicht überall die entsprechenden Zertifizierungen und technischen Vorschriften bereinigt sind.
Viel wichtiger scheint uns, dass die Mehrheit der Kommission erkannt hat, dass sämtliche Massnahmen betreffend Beimischquoten international abgestimmt werden müssen und auch untereinander austauschbar sind. Es macht keinen Sinn, synthetischen Treibstoff um die halbe Welt zu karren, wenn er direkt vor Ort in Luftfahrzeugen vertankt werden könnte. Daher ist es richtig, dass die UREK-N nun beantragt, sich auf das Luftverkehrsabkommen mit der EU als Grundlage für diese Beimischquote zu berufen. Hier gibt es auch einen direkten Zusammenhang mit der Abgabe Allgemeine Luftfahrt, denn diese ist auf europäischer Ebene noch nicht geregelt. Daher macht es keinen Sinn, liebe Mitte-Fraktion, dass man hier eine separate Lösung für die Schweiz sucht und mit dieser privaten Luftfahrt nicht in Zusammenarbeit mit der EU in einer einheitlichen Art und Weise umgeht.
Ich komme zur Minderheit Suter. Die FDP-Fraktion lehnt den Minderheitsantrag Suter ab. Bereits heute ist die Festlegung der Höhe der CO2-Abgabe an den Bundesrat delegiert. Die Deckelung bei 120 Franken erachten wir in der aktuellen Lage als ein Maximum und nicht als ein Minimum. Eine Erhöhung würde aus unserer Sicht gar die ganze Vorlage gefährden. Wir möchten hier auch keine weitere Delegation an den Bundesrat. Wir machen beliebt, dass man diesen Minderheitsantrag Suter auch in der Gesamtheit ablehnt.
Dann komme ich noch einmal auf die Abgabe Allgemeine Luftfahrt zu sprechen. Wie ich bereits angetönt habe, gibt es in der EU noch keine Regelung bezüglich der allgemeinen Luftfahrt. Daher macht es wirklich keinen Sinn, hier eine Sonderlösung einzuführen. Bitte beachten Sie auch, dass solche kleinen Flugplätze, zum Beispiel Lugano, Altenrhein, Bern oder Sion, eben wirtschaftlich wichtige Standorte sind, nicht nur für die Ferien- und Privatfliegerei, sondern auch für die Businessfliegerei. Das ist ein wirtschaftlicher Standortvorteil, den man nicht mit einer separaten, eigenständigen nationalen Lösung aus den Händen geben sollte. Ich bitte Sie auch im Namen der Fraktion, der Minderheit Jauslin zu folgen.
Dann komme ich noch zu Artikel 34a Absatz 1 Buchstabe abis und zu meinem Minderheitsantrag zur Thematik der indirekten hydrothermalen Wärmenutzung. Wie ich bereits gesagt habe, möchte die Branche hier klare Voraussetzungen und nicht irgendeine Interpretationsmöglichkeit. Daher hat man sich auf 500 Meter und 30 Grad geeinigt. Das sind klare Parameter, die genau eingehalten werden müssen. Hier stimmt die FDP-Fraktion meinem Minderheitsantrag ebenfalls zu.
Das waren meine kurzen Ausführungen zu Block 2.