Lexipedia

Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · 2023-12-20

Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2023-12-20

Wortprotokoll

In Artikel 37c wird geregelt, wie die Erlöse aus der Versteigerung der Emissionsrechte für Anlagen einzusetzen sind, nämlich einerseits für Massnahmen zur Vermeidung von Schäden infolge der erhöhten Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre und andererseits für Massnahmen bei Anlagen im Emissionshandelssystem, welche einen wesentlichen Beitrag an die Dekarbonisierung dieser Anlagen leisten.

Die Mehrheit Ihrer Kommission hat mit einem neuen Absatz 1bis nun eine zusätzliche Finanzierungsquelle für Anpassungsmassnahmen eingeführt, und zwar die Erlöse aus Sanktionen bei Nichterfüllung der Kompensationspflicht bei [PAGE 2530] Treibstoffen. Begründet wird dies mit für diese Anpassungsmassnahme nötigen Mitteln. Dies ist aus mehreren Gründen abzulehnen. Der Ertrag aus den Sanktionen für die Nichterfüllung der Beimischpflicht für den Flugverkehr wird in der Fassung der Mehrheit zweckgebunden für Massnahmen zur Verminderung der Treibhausgasemissionen im Luftverkehr. Der Ertrag muss für die Förderung von erneuerbaren Flugtreibstoffen verwendet werden. Artikel 37c Absatz 1bis steht dazu im Widerspruch. Zwar besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Erlöse aus den Sanktionen, die gemäss Artikel 28e aufgrund der Nichterfüllung der Kompensationspflicht anfallen würden, für Anpassungsmassnahmen zweckzubinden. Aber in diesem Gesetz besteht eine Ventilklausel. Wenn die Ziele nicht erreicht werden, müssen ausländische Bescheinigungen gekauft werden, und dies mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt. Somit macht es Sinn, dass die Erlöse aus den Sanktionen in die Bundeskasse fliessen.

Schliesslich spricht noch ein formeller Grund gegen die Mehrheitsmeinung. Mit diesen Erlösen haben wir eine Spezialfinanzierung. Dieser Spezialfinanzierung würde in der Mehrheitsfassung nun zusätzlich noch eine Zweckbindung aufgepfropft. Das wird finanztechnisch kompliziert - Stichwort Schattenbuchhaltung. Finanztechnisch ist es viel einfacher, stattdessen die Erlöse aus den Sanktionen allgemein in die Spezialfinanzierung fliessen zu lassen und ihre Verwendung dem Bundesrat zu überlassen.

Aus diesen Gründen ist Absatz 1bis von Artikel 37c zu streichen. Genau dies verlangt meine Minderheit. Mit der Unterstützung meiner Minderheit gehen Sie im Übrigen auf die Version des Ständerates zurück.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung meiner Minderheit.

Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · 2023-12-20 | Lexipedia | Lexipedia