AB 332347
Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2023-12-20
Wortprotokoll
In Block 3 geht es um Massnahmen im grenzüberschreitenden Personenverkehr auf der Schiene und in der Luft, um die Finanzierung von Anpassungsmassnahmen und um bestimmte Anlagekategorien. Es geht auch um Vollzug und Evaluation sowie um die Überprüfung klimabedingter Risiken im Finanzsektor. Es geht vor allem auch um die Förderung von Ladeinfrastrukturen und auch noch um Fremderlassänderungen.
Die FDP-Liberale Fraktion wird in diesem Block mit Ausnahme meines eigenen Minderheitsantrages zu Artikel 37c Absatz 1bis sowie dem Antrag der Minderheit III (Graber) zu Artikel 41b der Mehrheit folgen und die weiteren Minderheitsanträge ablehnen. Die Begründung für die Gutheissung des Antrages meiner Minderheit habe ich bereits vorgetragen, ich verzichte auf eine Wiederholung.
Bei der Förderung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs sieht die Mehrheit Ihrer Kommission vor, dass jährlich höchstens 30 Millionen Franken aus den Erlösen der Versteigerung von Emissionsrechten für Luftfahrzeuge eingesetzt werden. Eine Minderheit Suter will dafür mindestens die Hälfte der Erlöse verwenden. Die FDP-Liberale Fraktion folgt hier der Mehrheit.
In Artikel 40d ist die Überprüfung der klimabedingten finanziellen Risiken geregelt. Dazu haben die Finma und die Nationalbank regelmässig einen Bericht über die Ergebnisse ihrer Überprüfungen zu veröffentlichen. Dazu gehört nach Meinung der Mehrheit Ihrer Kommission auch die Bekanntgabe allfälliger Massnahmen. Wohlgemerkt - das ist in diesem Zusammenhang sehr wichtig, damit keine Missverständnisse aufkommen -: Es geht nicht darum, Finma und Nationalbank konkrete Massnahmen vorzuschreiben und so ins operative Geschäft einzugreifen. Nein, es geht nur, aber immerhin darum, dass Finma und Nationalbank für den Fall, dass sie Massnahmen treffen, diese im Bericht dann auch benennen. Eine Minderheit Graber will keine Kenntnis über allfällige Massnahmen. Die FDP-Liberale Fraktion wird hier aber mehrheitlich der Mehrheit folgen.
Zu reden gibt die vom Bundesrat vorgesehene Förderung von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge. Der Ständerat wollte davon nichts wissen. Die Mehrheit Ihrer Kommission übernimmt die bundesrätliche Regelung im Grundsatz, konkretisiert sie aber insofern, als nur die Basisinstallation gefördert wird. Zusätzlich wird der vom Bundesrat vorgesehene Betrag von 30 Millionen Franken pro Jahr auf 20 Millionen Franken gekürzt.
Die FDP-Liberale Fraktion begrüsst den Umstieg auf fossilfreie Mobilität, und dies ausdrücklich. Sie ist aber mehrheitlich der Auffassung, dass die entsprechenden Ladeinfrastrukturen am Wohn- oder Arbeitsort Sache der Nutzerinnen und Nutzer bzw. der Grundeigentümer sind. Sie lehnt demgemäss wie der Ständerat eine entsprechende Förderung ab und folgt deshalb der Minderheit III (Graber). Einige unserer Fraktionsmitglieder unterstützen weiterhin die Mehrheit.
Schliesslich noch zu den Fremderlassänderungen: Gemäss der Mehrheit Ihrer Kommission soll neu auch den durch den Bund konzessionierten Schifffahrtsunternehmen der Mineralölsteuerzuschlag rückerstattet werden. Das wird von der FDP-Liberalen Fraktion unterstützt, und der Antrag der Minderheit Bäumle, die beim geltenden Recht bleiben will, wird abgelehnt.
Beim Schwerverkehrsabgabegesetz unterstützt die FDP-Liberale Fraktion mehrheitlich die Mehrheitsregelung, wonach Fahrzeuge, die elektrisch oder mit erneuerbaren Treibstoffen betrieben werden, bis zum 31.[NB]Dezember 2030 für die Zeit von acht Jahren ab der Erstinverkehrsetzung von einer Privilegierung bei der LSVA profitieren. Damit wird der Umstieg auf die fossilfreie Logistik angemessen unterstützt, da die Anschaffung derartiger Fahrzeuge nach wie vor massgeblich teurer ist als die von fossil betriebenen Fahrzeugen. Mit dieser Verlängerung für weitere acht Jahre ab Erstinverkehrsetzung wird die Planungssicherheit der entsprechenden Unternehmerinnen und Unternehmer verstärkt, weil sie sich ja bereits heute darüber im Klaren sein müssen, ob sich die Anschaffung eines derartigen Fahrzeuges lohnt. Da gehören selbstverständlich die Kosten der LSVA in die Planung mit hinein. Der Antrag der Minderheit Jauslin, welche darauf verzichten will, wird demgemäss von der FDP-Liberalen Fraktion mehrheitlich abgelehnt.
Ich fasse zusammen: Die FDP-Liberale Fraktion wird in Block 3 ausser bei Artikel 37c Absatz 1bis, wo sie meinen Minderheitsantrag unterstützt, jeweils der Kommissionsmehrheit folgen. Eine Fraktionsmehrheit wird zusätzlich den Antrag der Minderheit III (Graber) zu den Ladestationen für Elektrofahrzeuge unterstützen, während eine Minderheit unserer Fraktion auch hier der Kommissionsmehrheit folgen wird.