Masshardt Nadine · Nationalrat · 2023-12-21
Masshardt Nadine · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-12-21
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion wird auf diese Vorlage eintreten und bittet Sie, sowohl den Rückweisungsantrag als auch den Einzelantrag Fischer Benjamin auf Nichteintreten abzulehnen.
Der vorliegende Beschleunigungserlass will die Verfahren für die Planung, den Bau, die Erweiterung und die Erneuerung von grossen Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energie beschleunigen. Dies soll nicht auf Kosten der Umwelt geschehen. Dass eine Beschleunigung der Verfahren nötig und richtig ist, ist offensichtlich. Wir wollen und müssen die einheimischen erneuerbaren Energien ausbauen, um unsere Abhängigkeiten von fossilen Energien und damit teils auch von autokratischen Regimes zu verringern. Wir haben es gehört: Wir stärken damit die Versorgungssicherheit, und zwar so rasch als möglich. Dass dies der richtige Weg ist, [PAGE 2552] bestätigte im Juni übrigens auch die Stimmbevölkerung, indem sie das neue Klimaschutzgesetz annahm.
Das Ziel, die erneuerbaren Energien auszubauen, steht ausser Frage. Das haben wir auch hier im Parlament mit dem Mantelerlass sehr deutlich bestätigt. Eine grosse Bremse beim raschen Ausbau der Erneuerbaren stellt jedoch die Dauer der Verfahren dar. Aktuell können für Grossanlagen zwischen Projektierungsbeginn und Projektrealisierung über zwanzig Jahre verstreichen. Das ist definitiv zu lange. In diesem Tempo schaffen wir die Energiewende nicht.
Der Fokus der Vorlage liegt denn auch auf verfahrensbeschleunigenden Massnahmen betreffend grosse Anlagen von nationalem Interesse. Dabei werden keine Abstriche beim materiellen Natur- und Umweltschutzrecht gemacht. Zudem wird verlangt, dass solche Anlagen bei ihrer endgültigen Einstellung zurückgebaut werden. Kantone sollen sogenannte Eignungsgebiete neu auch für Solaranlagen von nationalem Interesse festlegen. Das begrüssen wir und finden wir sinnvoll. Weiter haben die Kantone neu ein konzentriertes Plangenehmigungsverfahren für den Bau und die Erweiterung von Solar- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse vorzusehen, das Nutzungsplan- und Baubewilligungsverfahren vereint. Es gibt zudem nur noch einen Rechtsmittelzug ans Bundesgericht.
Zu den einzelnen Minderheiten wird dann bei Block 1 meine Fraktionskollegin sprechen. Zu zwei Punkten nehme ich aber bereits hier beim Eintreten kurz Stellung. Zum Verbandsbeschwerderecht: Wir bitten Sie, den Antrag der Minderheit abzulehnen. Die Vorlage reduziert bereits die Beschwerdemöglichkeit für Verbände. Diese Einschränkung wurde jedoch juristisch sauber abgeklärt. Die Minderheit Vincenz geht zu weit und verletzt auch internationales Recht. Das lehnen wir ab.
Dann noch kurz zu den Minderheitsanträgen bezüglich AKW: Diese widersprechen dem Volkswillen, und wir lehnen sie mit Überzeugung ab. Die Energiestrategie 2050 inklusive AKW-Neubauverbot wurde von der Stimmbevölkerung deutlich angenommen. Zudem gab es bereits bei der Beratung des Mantelerlasses entsprechende Anträge, die hier drin allesamt deutlich abgelehnt wurden.
Bleiben wir hier also auf dem eingeschlagenen Pfad der Energiewende, und gefährden wir mit diesen zwei Punkten am Ende nicht die Vorlage als Ganzes!