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Rösti Albert · Bundesrat · 2023-12-21

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-12-21

Wortprotokoll

Nach intensiver Debatte scheinen die Differenzen gross zu sein, vielleicht scheinen sie etwas grösser, als sie in Tat und Wahrheit sind. Es ist ja nicht so lange her - es war im September -, da haben Sie praktisch einstimmig den Mantelerlass verabschiedet, weil es allen Fraktionen bewusst war, dass wir rasch mehr Strom brauchen. Mehr Strom ist die Grundvoraussetzung - und ich nehme an, dass das hier niemand bestreitet -, um aus dem möglichen Risiko einer Mangellage rauszukommen. Wir brauchen aber vor allem auch mehr Strom, weil die Dekarbonisierung und Elektrifizierung von Fahrzeugen und die Installation von mehr Wärmepumpen mehr Strom brauchen. Es ist bei allen politischen Differenzen wirklich zentral, dass wir in die Richtung kämpfen, dass dieses Land rasch mehr Stromproduktion zubauen kann. Wir brauchen diesen Strom.

Lassen Sie mich doch kurz etwas zusammenfassen, nachdem die energiepolitische Debatte hier schon geführt wurde: Wenn wir ehrlich sind, brauchen wir im Moment alle Stromquellen und alle Technologien. Wir haben ja auch alle Technologien. Ich möchte es kurz-, mittel- und langfristig betrachten, auf einer Zeitachse:

Kurzfristig haben wir bekanntlich als Reservekapazitäten, das ist vielen nicht sympathisch, fossile Kraftwerke aufgebaut. Diese brauchen wir in der Kurzfristbetrachtung für einen allfälligen Ersatz, wenn eine Mangellage entstehen sollte. Wir haben mittelfristig für den Zubau nur eine Möglichkeit, auch wenn das einigen und auch meiner Partei nicht gefällt; sie hat 2017 gegen den Ausstieg gekämpft, deswegen verstehe ich, dass es ihr nicht gefällt. Wir haben hier keine Differenz. Aber kurzfristig haben wir für den Zubau nur Möglichkeiten mit Solaranlagen, nach Möglichkeit mit alpinen - da gibt es spannende Projekte -, mit Windenergieanlagen und mit den sechzehn Wasserkraftprojekten, die im Mantelerlass aufgeführt sind. Da waren wir uns eigentlich einig.

In den nächsten fünf bis zehn oder fünfzehn Jahren werden wir nur über diese Anlagen mehr Strom kriegen, das muss man einfach jetzt mal technisch anerkennen. Wenn wir Strom wollen, wenn wir eine Mangellage vermeiden wollen, wenn wir vermeiden wollen, dass es Ölkraftwerke braucht, dann braucht es diese Anlagen, wie wir sie im Mantelerlass definiert haben. Es gibt keine andere Wahl! Es gibt keine andere Wahl auf der Zeitachse.

Dann gibt es den langfristigen Aspekt. Da sind wir uns ja sogar einig, dass die bestehenden Kernkraftwerke länger laufen müssen. Wir sind auch heute auf diese angewiesen, und sie können mindestens zehn Jahre länger laufen. Man spricht heute sogar von noch längeren Laufzeiten. Der Ständerat wird demnächst über das Postulat Burkart 23.4152 diskutieren: Der Bundesrat soll untersuchen, wie lange der Betrieb möglich ist und was zu unternehmen ist, damit die bestehenden Kernkraftwerke langfristig laufen können. Auch das ist eigentlich weitgehend unbestritten.

Haben wir jetzt etwas Demut und verlangen wir nicht von uns allen, dass wir hier bereits den Energiemix für 2040 oder 2045 definieren. Der langfristige Aspekt wird sich in Abhängigkeit davon entscheiden, ob und wie viel Zubau in den nächsten Jahren möglich ist. Wenn es nach Links-Grün geht, ist der Zubau mit erneuerbaren Energien möglich. Ob das wirklich realistisch ist oder ob die Bedenken des Landschaftsschutzes, die auch berechtigt sind, überwiegen, wird sich in den nächsten Jahren zeigen. Und wenn diese überwiegen, dann ist halt doch die Frage, ob es zusätzlich Kerntechnologie braucht.

Heute diskutieren wir nicht über diese Frage. Heute diskutieren wir darüber, wie es gelingt, in den nächsten Jahren diesen Zubau - ich habe immer von etwa 10 Prozent Winterstromzubau gesprochen, das sind etwa 5 Terawattstunden - aus alpinen Solarkraftwerken, Wasser- und Windkraft zu realisieren. Das verschandelt unser Land nicht. Das ist in einer Grössenordnung, bei der wir noch nicht von einer Verschandelung des ganzen Landes sprechen müssen. Aber es sichert uns die Versorgung in den nächsten Jahren. Dafür sind wir - ich als Energieminister und Sie als Parlament - gemeinsam verantwortlich. Es geht im Moment nur um das, und dafür wollen wir jetzt die Verfahren beschleunigen.

Die Diskussion über das Beschwerderecht und das Verbandsbeschwerderecht oder die Diskussion über Kernkraftwerke werden wir führen, ganz sicher werden wir diese führen, insbesondere die Diskussion über die Kernkraftwerke. Sie kennen mich, ich habe x-mal gesagt, dass ich langfristig für Technologieneutralität bin.

Ich verspreche hier auch den Antragstellern, denen es darum geht, den Artikel zur Kernkraft reinzunehmen, diesen Artikel zur Diskussion vorzulegen, d.[NB]h., die Diskussion zuerst im Bundesrat zu führen und Ihnen nächstes Jahr einen Vorschlag zu unterbreiten. Warum nächstes Jahr? Wir werden [PAGE 2559] uns voraussichtlich - so wie es nach meinen Informationen aussieht, sicher ist es nicht - mit der Stopp-Blackout-Initiative befassen müssen, die hier einen klaren Pflock einschlagen will, und dann werden wir so oder so darüber diskutieren, ob wir wollen oder nicht, denn das ist dann der Auftrag.

Lassen Sie uns heute nicht das Kind mit dem Bade ausschütten, etwa beim Verbandsbeschwerderecht. Mich stört auch, dass man gegen viele Projekte wieder x-mal Einsprache erhebt. Und wenn ich höre, dass beim Gornerli, einem wichtigen Projekt, möglicherweise schon wieder Einsprachen und Beschwerden anstehen, stört mich das natürlich auch, denn so werden wir nichts erreichen. Aber heute den Antrag zum Verbandsbeschwerderecht hier einzufügen, hiesse einfach, dass wir die Diskussion eigentlich stoppen könnten, denn dann gäbe es ein Referendum, und dieser Beschluss käme nicht zum Fliegen. Denn wenn die rechte Seite sagt, sie wolle nicht, dass die Beschleunigung bei den Gemeinden die Möglichkeit der Mitsprache einschränkt, und wenn die linke Seite auf das Verbandsbeschwerderecht pocht - wie wollen Sie da eine Vorlage durchbringen? Die Vorlage ist tot, wenn Sie das hineinnehmen - auch wenn ich durchaus Verständnis für den Antrag habe. Das Gleiche gilt für die Kerntechnologie. Wie gesagt, ich wiederhole mich: Lassen Sie uns deshalb nicht das Kind mit dem Bade ausschütten. Lassen Sie uns etwas demütiger werden und hier diese wenigen beschleunigenden Artikel annehmen.

Es ist ja eine kleine Vorlage. Man hat das Gefühl, es ginge hier um die ganze Energiepolitik der Schweiz. Es ist eine Vorlage in Ergänzung zum Mantelerlass, die vier konkrete Punkte enthält. Diese vier konkreten Punkte können mit dem Einfluss der Gemeinden verschärft werden. Dann, meine ich, sind diese für alle durchaus lebbar. Dadurch wird einfach die schnellere Realisierung insbesondere von Wasserkraftwerken, aber auch von einigen Windpärken ermöglicht, jedoch nur dort - das möchte ich klar sagen -, wo es die Gemeinden und die Bevölkerung akzeptieren. Wir haben jetzt ein paar Solarpärke, die akzeptiert werden, andere nicht. Wir haben ein paar Windpärke, die akzeptiert werden, andere werden nicht akzeptiert. Ich wiederhole mich: Damit verschandeln wir das Land nicht. Ich will das auch nicht. Ich kann mir auch keine Schweiz vorstellen, die in der Fläche nur noch nach Solarpanels und Windenergieanlagen aussieht, das muss ich Ihnen sagen. Aber ich will eine Schweiz, die genügend Strom hat. Deshalb braucht es jetzt einen Teil dieser Anlagen, und zwar nicht in zehn oder zwanzig Jahren, sondern möglichst rasch.

Zu den vier Punkten: Der Bundesrat beantragt Ihnen vier Änderungen im Energiegesetz, nicht mehr und nicht weniger.

1.[NB]Die Kantone - das ist eben wichtig - sollen im Richtplan Eignungsgebiete festlegen, wie wir sie im Mantelerlass bereits vorbereitet haben. Im Richtplan braucht es dann keine Festsetzung der einzelnen Projekte. Das ist ein massiver Fortschritt. Wenn ein Richtplan einmal genehmigt wurde, braucht es nicht noch bei jedem Projekt eine spezielle Festsetzung. Dann kommen wir hier vorwärts.

2.[NB]Wir wollen ein konzentriertes Plangenehmigungsverfahren. Das heisst, die Nutzungsplan- und Baubewilligungsverfahren werden zusammengelegt. Das heisst nicht, dass nicht bis vor Bundesgericht Einsprache oder Beschwerde erhoben werden kann - dies ist weiterhin möglich, aber einfach nur einmal und nicht zweimal parallel. Hier ist wichtig, dass Sie ausmehren, wie weit der Einfluss der Gemeinden gehen soll. Es gibt verschiedene Minderheitsanträge dazu. Ich meine, die Kommissionsmehrheit hat Ihnen einen guten Antrag unterbreitet. Sie hat den Einfluss der Gemeinden gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf etwas verstärkt, was ich begrüsse. Ich glaube nicht, dass wir gegen den Willen der Gemeinden irgendwo einen Windpark oder eine Solaranlage bauen könnten; die Opposition wäre so massiv, dass wir das nicht tun würden. Deshalb können Sie hier ruhig der Kommissionsmehrheit zustimmen. Diejenigen, die einen noch stärkeren Einfluss der Gemeinden wollen, können einem der Minderheitsanträge zustimmen.

Das neue, konzentrierte Verfahren soll innert 180 Tagen abgeschlossen werden. Nur bei Wasserkraftwerken verzichten wir auf das konzentrierte Verfahren. Bei Wasserkraftwerken verzichten wir, weil es hier noch ein Konzessionsverfahren braucht und uns die Kantone und Wasserkraftwerkbetreiber gesagt haben, dass dieses Verfahren für sie einfacher zu realisieren sei.

3.[NB]Der Bundesrat will den Rechtsmittelweg für die Planung und den Bau solcher Anlagen von nationalem Interesse verkürzen, indem nur noch an das obere kantonale Gericht Beschwerde erhoben werden kann. Kleine lokale Umweltorganisationen hätten keine Beschwerdemöglichkeit. Deshalb: Lassen Sie das mit der gesamthaften Infragestellung des Beschwerderechts. Wir schränken das Beschwerderecht ja im Beschleunigungserlass ein. Wenn sich auf nationaler Ebene alle einig sind, soll nicht eine kleine Organisation noch Beschwerde erheben können. Dies wird mit dieser Vorlage ausgeschlossen.

4.[NB]Wir haben noch eine Regelung zum Planungsprozess für den Ausbau der Höchstspannungsleitungen. Wir wollen ihn verkürzen, indem wir künftig darauf verzichten, für diese Leitungen zuerst ein Planungsgebiet festzusetzen. Neu wird der Planungskorridor direkt festgelegt. Herr Paganini, ich kann Ihnen bestätigen, dass wir den Erlass für die Beschleunigung der Netze im nächsten Jahr bringen werden; das ist ein Auftrag der Kommission. Wir haben im Bundesrat bereits eine Aussprache geführt und werden die entsprechende Botschaft dann vorlegen.

So weit meine Ausführungen zum Eintreten. Ich bitte Sie, den Nichteintretensantrag und auch den Rückweisungsantrag abzulehnen. Ich glaube, wir werden mit einer Rückweisung nicht viel gescheiter. Behalten Sie das doch in Ihren Händen, dann können Sie darüber auch selbst beschliessen.

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