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preparatory:AB 332598

Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2023-12-21

Wortprotokoll

Ich habe hier drei Minderheitsanträge. Ich begründe sie gerne kurz.

Zur Minderheit II bei Artikel 14a Absatz 1: Hier geht es darum, wie die Kantone beim Bau, bei der Erweiterung und bei der Erneuerung von Solar- und Windenergieanlagen eingebunden sind, wofür sie also zu sorgen haben und wofür nicht. Hier geht es auch darum, wie die Gemeinden in die Beurteilung der Richtplaneinträge eingebunden werden. Wir finden, dass der Bundesrat hier eine gute Lösung gefunden hat, dass er sie stimmig formuliert und damit dafür sorgt, dass betroffene Gemeinden frühzeitig ins Verfahren eingebunden werden. Ich erachte das als richtig und möchte daher dem Entwurf des Bundesrates folgen. Das ist mein erster Minderheitsantrag.

Meinen zweiten Minderheitsantrag stelle ich zu Artikel 14a Absatz 8. Hier geht es darum, wie verfahren werden soll, wenn solche Anlagen zwei, drei oder noch mehr Kantone betreffen, wie man also vorgeht, damit diese Kantone ihre Projekte gemeinsam durchführen können. Aus meiner Sicht ist es nicht notwendig, dass zusätzlich ein sogenannter Leitkanton bestimmt wird, der schlussendlich die Kompetenz der anderen Kantone beschneidet. Ich habe den Eindruck, dass der Bundesrat auch hier eine praktikable Lösung gefunden hat und dass hier keine weiteren Abklärungen und keine weiteren Bestimmungen notwendig sind. Es ist auch zu beachten, dass die Kantone unterschiedliche Vorgaben haben. Deshalb ist ein Leitkanton nicht notwendig. Es hat sich übrigens bei vielen anderen Projekten gezeigt, dass die Kantone auch ohne Bundesgesetzgebung ein sehr gutes Verhältnis untereinander haben und es durchaus möglich ist, dass sie solche Projekte ohne Probleme ins Ziel bringen.

Der dritte Minderheitsantrag betrifft Artikel 71a Absatz 4. Das ist ein Teil des "Solar-Expresses". Dort geht es darum, dass wir uns ernsthaft Gedanken betreffend die Verlängerung der Fristen machen müssen. Die Forderung, ein Teil der Energie bis Ende 2025 einspeisen zu müssen, ist in der Praxis einfach nicht mehr umsetzbar. Ab heute stünden für die Ausführungsplanung, die Ausschreibung und den Bau eigentlich nur noch 22 Monate zur Verfügung. In der Realität braucht die Ausführung von Bauarbeiten aber erheblich mehr Zeit. Warum?

Es gilt zu bedenken, dass im Winter die Baustellen im alpinen Bereich stillgelegt werden. Es verbleiben im besten Fall nur noch die Sommer- und Herbstmonate 2024 und 2025, um bei einem solchen Projekt überhaupt noch Strom ins Netz einspeisen zu können. Damit ist infrage gestellt, ob Installationen und Inbetriebnahmen überhaupt möglich sind. Da die Bauarbeiten auf dieses enge Zeitfenster beschränkt sind, wird auch das Logistikmaterial wie Baustelleneinrichtungen, Transportseilbahnen, Bohrgeräte oder Helikopter nicht einfach frei verfügbar sein. Zudem bestehen für gewisse Anlagenkomponenten - ich spreche hier insbesondere die speziellen Transformatoren und Wechselrichter an - sehr lange Wartefristen, derzeit sind es über zwei Jahre. Wenn das Projekt erst jetzt aufgelegt wird, ist eine rechtzeitige Netzeinspeisung bis Ende 2025 fast ausgeschlossen. Ich möchte aber betonen, dass immer noch die Voraussetzung gegeben ist, dass das Projekt bis 2025 eingereicht werden muss. Wenn irgendeine Partei Vergünstigungen oder Subventionen für Investitionen abholen möchte, ist es unabdingbar, dass das Projekt bis 2025 aufliegt. Es geht einzig und allein um[NB]die[NB]Netzeinspeisung, die ich um drei Jahre verschieben möchte.

Ich bitte Sie, meine drei Minderheitsanträge zu unterstützen.