Giacometti Anna · Nationalrat · 2023-12-21
Giacometti Anna · Nationalrat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2023-12-21
Wortprotokoll
Gestern fand die Einigungskonferenz in Anwesenheit von Frau Bundesrätin Karin Keller-Sutter statt. Im Falle eines Einigungsantrages kommen für die drei Bundesbeschlüsse Ia, Ib und II unterschiedliche Verfahren zur Anwendung:
Der Bundesbeschluss Ia über den Voranschlag für das Jahr 2024 muss zustande kommen, ansonsten fehlen dem Bundesrat die finanziellen Ressourcen für die Ausübung der von der Rechtsordnung vorgesehenen Aufgaben. Im Parlamentsgesetz ist eine spezielle Lösung vorgesehen: So gilt der tiefere Betrag aus der dritten Beratung als angenommen, falls der Einigungsantrag zum Bundesbeschluss Ia in einem Rat verworfen wird.
Beim Bundesbeschluss Ib über die Planungsgrössen im Voranschlag für das Jahr 2024 gilt das normale Verfahren nach Artikel 93 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes. Wird der Einigungsantrag in den Räten verworfen, so wird der Bundesbeschluss Ib abgeschrieben. Es entfallen auch alle Änderungen, über welche die Räte bereits übereinstimmende Beschlüsse gefasst haben. Es gelten in diesem Fall die vom Bundesrat in der Budgetbotschaft vorgesehenen Planungsgrössen, und es werden keine Rahmenbedingungen der Kreditverwendung verabschiedet. Eine Ablehnung hätte somit zur Folge, dass unter anderem die Rahmenbedingungen der Kreditverwendung für den Pflanzenschutz, für die Tierzucht, für die Förderung des Absatzes von Schweizer Wein, für die Produktion von Zuckerrüben und für die Herdenschutzmassnahmen aus dem Bundesbeschluss Ib über die Planungsgrössen im Voranschlag für das Jahr 2024 entfernt würden. [PAGE 2580]
Die Einigungskonferenz, bestehend aus Mitgliedern der beiden Finanzkommissionen, hat die noch bestehenden Differenzen zwischen den Räten ausführlich diskutiert und anschliessend einen Konzeptantrag angenommen. Dieser lautet folgendermassen: Bei der Position "Humanitäre Aktionen" des EDA wird einer Kürzung um 10 Millionen Franken und bei der Position "Neue Regionalpolitik" des Staatssekretariates für Wirtschaft einer Kürzung der Einlage in den Fonds in Höhe von 12,477 Millionen Franken zugestimmt. Diese Beträge entsprechen den Beschlüssen des Ständerates. Konsequenterweise wurde bei der Einlage in den Bahninfrastrukturfonds ebenfalls der Betrag gemäss Ständeratsbeschluss genehmigt. Im Bundesbeschluss Ib über die Planungsgrössen im Voranschlag für das Jahr 2024 wurden bei der Position "Humanitäre Aktionen" folgende Rahmenbedingungen beschlossen: Die Beiträge für die humanitäre Hilfe für den Nahen Osten werden in Tranchen ausbezahlt. Die Aussenpolitischen Kommissionen der Bundesversammlung werden vor der Auszahlung konsultiert. Der Bundesrat stellt sicher, dass die finanziellen Mittel, inklusive der Nachtragskredite, ausschliesslich der notleidenden Zivilbevölkerung im Nahen Osten zugutekommen. Dieser Konzeptantrag wurde in der Einigungskonferenz mit 19 zu 7 Stimmen angenommen. Die Minderheit Guggisberg empfiehlt die Ablehnung des[NB]Bundesbeschlusses[NB]Ia[NB]über den Voranschlag für das Jahr 2024.
Wir kommen zum Bundesbeschluss II über den Finanzplan für die Jahre 2025-2027. Beim Bundesbeschluss II über den Finanzplan kommt die besondere Differenzregelung gemäss Artikel 94a ParlG zur Anwendung. Die Einigungskonferenz stellt keinen Einigungsantrag, der alle Differenzen gesamthaft bereinigt, sondern zu jeder Differenz einen separaten Antrag. Die Folge einer Ablehnung ist nicht die Abschreibung des gesamten Finanzplanes, sondern die Streichung der betreffenden Bestimmung.
Im Bundesbeschluss II über den Finanzplan für die Jahre 2025-2027 musste die Einigungskonferenz lediglich über eine Position entscheiden. Es geht dabei um die Armeeausgaben: Die Einigungskonferenz hat mit 17 zu 9 Stimmen beschlossen, den Beschluss des Nationalrates - gemäss Entwurf des Bundesrates - zu unterstützen.
Der Ständerat hat heute Morgen den drei Bundesbeschlüssen Ia, Ib und II zugestimmt. Im Namen der Einigungskonferenz bitte ich Sie, die drei Bundesbeschlüsse ebenfalls zu genehmigen.
Ich komme zum Schluss und möchte mich ganz herzlich beim Bundesrat, insbesondere bei Bundesrätin Karin Keller-Sutter, bei der Eidgenössischen Finanzverwaltung, beim[NB]Sekretariat[NB]der[NB]Finanzkommissionen für die kompetente Unterstützung und bei den Kolleginnen und Kollegen der Finanzkommission für die gute Zusammenarbeit bedanken. Vielen Dank!
[VS]