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Schiesser Fritz · Ständerat · 2003-03-20

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-20

Wortprotokoll

Hier geht es um eine Verbesserung der Instrumente, welche der Wettbewerbskommission bei ihren Untersuchungen zur Verfügung stehen. Zum Beispiel sind Hausdurchsuchungen am Geschäftssitz oder am Privatsitz und die Sicherstellung von Beweisgegenständen für eine effiziente Untersuchung in vielen Fällen notwendig. Bei solchen Untersuchungen ist schnelles Handeln der Untersuchungsbehörden notwendig. Um genügend schnell zu sein, sollen solche Massnahmen durch ein Mitglied des Präsidiums angeordnet werden können. Gegen die Verfügung solcher Massnahmen kann allerdings bei der Rekurskommission Beschwerde eingelegt werden. Die Möglichkeit, Beschwerde gegen Untersuchungsmassnahmen zu führen, besteht gemäss Artikel 45 Absatz 1 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsstrafrecht immer dann, wenn der betroffenen Person ein nicht leicht wieder gutzumachender Schaden droht.

Die Kommission beantragt Ihnen, der Bestimmung zuzustimmen.

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