David Eugen · Ständerat · 2003-03-20
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-20
Wortprotokoll
Ich finde das Votum von Herrn Kollege Briner sehr wichtig, damit wir auch den Kontext dieser Bestimmungen verstehen und einordnen können. Ich verweise auf Artikel 49 Absatz 8; dort finden Sie den Satz: "Ergibt der Betriebsvergleich, dass die Kosten eines Spitals deutlich über den Kosten vergleichbarer Betriebe liegen .... so können die Versicherer .... die Tarife auf das richtige Mass zurückführen." Mit anderen Worten sieht das Gesetz vor, dass man in den Tarifdiskussionen auf Betriebsvergleiche abstellen und feststellen kann, ob die Tätigkeit, die ein Spital ausführt, wirtschaftlich ist oder nicht. Und entsprechend müssen beim Tarif Korrekturen vorgenommen werden.
Diese Bestimmung existiert schon sehr lange, nämlich seit der Einführung des KVG. Tatsache ist aber, dass bis heute keine Betriebsvergleiche existieren. Mit anderen Worten gibt es kein Mittel - sprich Betriebsvergleich -, um in der Tarifdiskussion gemäss der Vorschrift, die im alten wie im neuen Gesetz steht, das richtige Mass zu finden.
Nun setzt die von Herrn Briner angesprochene Übergangsbestimmung in Absatz 11 hier an. Sie besagt nämlich, was passiert, solange keine Betriebsvergleiche vorliegen. Da nimmt sie nun zwei Dinge auf, die der Preisüberwacher festgelegt hat: Solange keine Betriebsvergleiche vorliegen, muss man leider - das ist ein Nachteil, aber es bestehen keine anderen Mittel - zum einen bei der Bettenanzahl und zum anderen bei den Kosten pro Bett ansetzen. Das sind sicher nur Hilfsmittel, aber diese müssen eingesetzt werden, solange es den Betriebsvergleich nicht gibt. Die Kommission hat das in die Übergangsbestimmungen aufgenommen, in der Meinung, dass die Spitäler und insbesondere der Spitalverband möglichst bald die nötigen Grundlagen für Betriebsvergleiche schaffen, damit dann von diesen Hilfsgrössen, die vom Preisüberwacher stammen, abgerückt werden kann, um zum Betriebsvergleich überzugehen.
Es ist aber nach wie vor so - da muss ich Kollege Briner vielleicht widersprechen -, dass wir immer noch eine Spitalplanung haben. Seine Vorstellung, die ich im Übrigen unterstütze, ist, dass auch die Spitäler einmal in die Vertragsfreiheit übergehen. Dieser Zeitpunkt sollte kommen - Kollege Stähelin hat das mit dem monistischen System eigentlich mehr oder weniger vorgeschlagen -, in drei Jahren, fand aber hier keine Mehrheit. Wir haben wahrscheinlich noch für einige Jahre die Spitalplanung, und daher müssen wir mit dieser Spitalplanung, obwohl sie unbefriedigend ist - das gebe ich zu - zurande kommen; wir und insbesondere die Kantonsregierungen müssen sie durchführen.
Wichtig ist natürlich auch, dass diese Regeln nicht nur für die öffentlichen, sondern auch für die privaten Spitäler gelten. Sie gelten für alle Spitäler, die nachher nach dem Konzept auf der Spitalliste sind. Ich bin sehr einverstanden, wenn das im Nationalrat nochmals überprüft wird, aber mir war es doch wichtig, den Zusammenhang nochmals aufzuzeigen, weshalb diese Vorschrift hier in den Übergangsbestimmungen des Gesetzes steht.