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Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · 2024-02-26

Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2024-02-26

Wortprotokoll

Bei der parlamentarischen Initiative 20.433 der UREK-N, "Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken", sind wir nun auf der Zielgeraden. Es bestehen nach der Beratung in Ihrer UREK aktuell noch zwei massgebende Differenzen.

Ich beginne mit Artikel 10h Absatz 3 USG. Hier geht es um die Berichterstattung des Bundesrates gegenüber dem Parlament. Die Mehrheit unseres Rates verlangte, dass der Bundesrat regelmässig einen Bericht über den Verbrauch natürlicher Ressourcen einerseits und die Entwicklung der Ressourceneffizienz andererseits vorlegt, dabei den zusätzlichen Handlungsbedarf aufzeigt und Vorschläge zu quantitativen Ressourcenzielen unterbreitet. Der Ständerat hat diese Bestimmung nochmals erweitert. Neben quantitativen nahm er auch qualitative Ressourcenziele auf und die Vorgabe, dass sich diese Ressourcenziele am Produkt oder Bauwerk sowie an deren Lebenszyklen auszurichten haben. (Zwischenruf des Präsidenten: Darf ich Sie bitten, Ihre Gespräche draussen zu führen, damit wir hier die Debatte verfolgen können?) Der Bundesrat wiederum möchte es bei der Verpflichtung zur regelmässigen Berichterstattung belassen und auf weitergehende Vorgaben auf Gesetzesstufe verzichten.

In unserem Verständnis versteht sich Folgendes von selbst: Wenn eine Analyse gemacht wird, dann werden in der Regel auch Aussagen zum weiteren Handlungsbedarf gemacht; das muss nicht so ins Gesetz geschrieben werden. Es geht auch darum, den administrativen Aufwand so gering wie möglich zu halten. Im Übrigen ist es dem Parlament selbstverständlich unbenommen, Massnahmen zu verlangen, wenn der Bericht des Bundesrates nicht seinen Vorstellungen entspricht.

Die Version des Bundesrates ist die schlankste Variante mit dem geringsten bürokratischen Aufwand, nimmt den Bundesrat aber trotzdem in die Pflicht. Die FDP-Liberale Fraktion wird deshalb grossmehrheitlich die Minderheit Egger Mike unterstützen, die die Variante des Bundesrates aufnimmt.

Ich komme zur zweiten massgebenden Differenz, zu Artikel 30b Absatz 2 Litera c. Hier geht es um den Umgang mit unverkauften verpackten biogenen Produkten. Hier wurde erst im Plenum die Bestimmung eingefügt, dass derartige Produkte zu entpacken und separat zu sammeln sind. Der Ständerat will diese Bestimmung streichen. Die Mehrheit Ihrer Kommission hat die Plenumsvariante weiterentwickelt und verlangt, dass derartige Produkte Biogasanlagen zuzuführen sind, die die Plastikverpackungen separieren können. Diese Bestimmung wurde aber - Sie haben es vom Minderheitssprecher, Nicolò Paganini, vorhin gehört - nicht einlässlicher evaluiert, sie kam erst ganz am Schluss der Beratung in dieses Gesetz.

Beide Varianten einer zwingenden Vorgabe, wie mit solchen Produkten umgegangen werden muss, also eine Entpackungspflicht, werden von der FDP-Liberalen Fraktion abgelehnt. Dies betrifft also die Kommissionsmehrheit wie auch die Minderheit I (Wismer Priska), die die ursprüngliche Mehrheitsversion beibehalten möchte. Wir unterstützen demgemäss den Ständerat und damit die Minderheit II (Paganini), die die Version Ständerat, also Streichen, übernimmt.

Ich bitte Sie namens der FDP-Liberalen Fraktion, ebenfalls entsprechend zu votieren.