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Burgherr Thomas · Nationalrat · 2024-02-26

Burgherr Thomas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-02-26

Wortprotokoll

Meine Motion verlangt, dass Massnahmen und Gesetzesanpassungen eingeleitet werden, damit das riesige Volumen von stillgelegten Bauernhöfen, welche mit Strom, Wasser und Zufahrt erschlossen sind, zu Wohnzwecken genutzt werden kann. Die Bauwirtschaft, zu der ich auch gehöre, sucht täglich Lösungen, um diese Bauten weiterzuentwickeln und damit auch Kulturflächen zu schonen. Wird das nicht zugelassen, so verlottern diese Bauten, was für niemanden eine nachhaltige Lösung ist. Wir sollten im landwirtschaftlichen Raum die bereits bestehende Infrastruktur und Siedlungsentwicklung besser nutzen; es gibt hier erhebliches Optimierungspotenzial. Wir müssen die vorhandenen Ressourcen doch nutzen, anstatt sie ungenutzt zu verschwenden.

Das Raumplanungsgesetz ist in Bezug auf das Bauen ausserhalb der Bauzone für mich nicht zufriedenstellend und unnötig einengend. In Artikel 16b Absatz 1 RPG steht, dass Bauten und Anlagen, die nicht mehr zonenkonform verwendet werden, nicht mehr benutzt werden dürfen. Damit können aktuell landwirtschaftliche Gebäude, die nicht mehr betrieben werden, nicht zu Wohnhäusern umgenutzt werden. Das ist doch eine Verschwendung und eine bevormundende Einschränkung.

Dazu kommt die Hürde bezüglich Besitzstand: Gemäss Artikel 24c RPG sind nutzbare Bauten ausserhalb der Bauzone, die nicht mehr zonenkonform sind, in ihrem Bestand grundsätzlich geschützt. Ich frage mich schon, wer oder was hier wirklich geschützt werden soll. Was ist genau die Gefahr? Sollten nicht der Mensch und die gescheite Nutzung im Vordergrund stehen? Für mich ist klar: Damit schafft das RPG unnötige Regulierungen und Hürden für sinnvolles Bauen in landwirtschaftlichen Zonen. Das versteht in der Praxis niemand.

Dazu kommt, dass mit dem Strukturwandel zahlreiche landwirtschaftliche Gebäude nicht mehr genutzt werden können. Dieser Trend wird leider anhalten.

Diese Gebäude sind eine ungenutzte Ressource, viele der landwirtschaftlichen Bauten sind aktuell vom Einsturz bedroht. Wenn man nichts daraus machen kann, dann investiert auch niemand. Warum soll man sich darum kümmern, wenn einem die Hände gebunden sind? Es braucht bessere Anreize. Die aktuelle Gesetzgebung bietet keinen Gestaltungsrahmen, um bestehende Bauten im ländlichen Raum zu vernünftigen Kosten in zeitgemässe Bauten umzubauen.

Das Ziel meiner Motion ist es, dass weniger Kulturland verbaut wird und man dem Anspruch des haushälterischen Umgangs mit dem Boden gemäss Artikel 1 Absatz 1 RPG nachkommt. Die Umsetzung der Forderung kann einen substanziellen Beitrag an die zukunftsorientierte Raumplanung leisten. Wir brauchen eine Gesetzgebung, die es erlaubt, bestehende Bauten effizient, effektiv und zeitgemäss umzubauen.

Der Bundesrat argumentiert wie ich. Ich danke dem Bundesrat, dass er das auch so sieht und meine Motion unterstützt. Wenn Sie heute meine Motion unterstützen, kann nach vertretbaren zusätzlichen Freiräumen gesucht und ausgelotet werden, welche Spielräume politisch und rechtlich bestehen, auf Verordnungsstufe und auch im formellen Gesetz. Meine Motion bezieht sich klar auf stillgelegte Bauernhöfe. Hier besteht ein massiver Unterschied zu den Anträgen, welche im Rahmen der RPG 2 gestellt wurden. Diese bezogen sich nicht ausschliesslich auf stillgelegte Bauernbetriebe.

Es würde mich freuen, wenn Sie meine Motion annehmen würden.