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Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · 2024-02-27

Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2024-02-27

Wortprotokoll

Wir haben es gehört: In der Schweiz sind wir top bei den Patenten, etwas weniger top bei der Zertifizierung. Die heutige Situation ist so, dass ein Schweizer Zertifikat faktisch nutzlos ist, weil es keine vollständige Prüfung beinhaltet und damit nicht wirklich einen Wert hat. Das ist eine schwierige Situation für die KMU. Grosse Unternehmen orientieren sich international; München hat [PAGE 34] ein sehr anerkanntes Zertifikat, das in 38 Ländern gültig ist. Aber diese Geschichte ist teuer und damit praktisch keine Option für KMU.

Die vorgesehene Änderung ist aus Sicht der Grünen sinnvoll, weil es damit eine Änderung in Richtung vollständiger Überprüfung durch Schweizer Instanzen gäbe. Wir hätten ein Zertifikat, das international anerkannt und erst noch günstiger als die ausländische Variante ist.

Gleichzeitig ist bei dieser Änderung auch das Beschwerderecht betroffen. Für alle Patente soll es nun auch für Dritte bzw. Organisationen ein Beschwerderecht geben, und das ist aus unserer Sicht wichtig. Die Variante der Mehrheit entspricht den Fachverbänden, wir finden sie besser als die Variante der Minderheit, die dem Ständerat folgen will.

Die Beschwerde soll nicht nur für Direktbetroffene sein, das ist richtig, was aber wegfällt - wir haben es vorhin gehört -, ist die aufschiebende Wirkung, ausser bei Ausnahmen. Einerseits ist das gut: Es ist weniger gut möglich, einfach mal eine Beschwerde einzureichen, zu blockieren und quasi vom geistigen Eigentum des anderen zu profitieren. Heikel wird es für uns bei den sensiblen Patenten. Wir meinen, dort müsse noch einmal hingeschaut werden: Bei Erfindungen, die menschliche Gene usw. betreffen, wäre aus unserer Sicht eine aufschiebende Wirkung zentral.

Es kann nicht sein, dass einfach patentiert wird, was die Würde des Menschen und seine Integrität verletzen könnte. Hier muss noch einmal genau hingeschaut werden. Wenn es zu Beschwerden kommt, müsste eine aufschiebende Wirkung möglich sein. Wir meinen, gerade die Differenz zum Ständerat würde es ermöglichen, diese Bestimmung noch einmal anzuschauen und hier tatsächlich eine aufschiebende Wirkung von Beschwerden gegen sensible Patente einzuführen.

Die Grüne Fraktion ist in diesem Sinn für Eintreten und Zustimmung zur Mehrheitsvariante bei den Beschwerdemöglichkeiten, aber - Sie haben es gehört - wir haben Vorbehalte gegenüber dem Fehlen der aufschiebenden Wirkung von Beschwerden bei sensiblen Patenten.