Müller Damian · Ständerat · 2024-02-27
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2024-02-27
Wortprotokoll
Bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen spielt unser Land bestenfalls im hinteren Mittelfeld mit. Insbesondere beim elektronischen Patientendossier (EPD) sind Länder wie Estland und [PAGE 14] Dänemark viel weiter und machen damit mehrheitlich positive Erfahrungen. Denn mit einem funktionierenden EPD sind Gesundheitsdaten jederzeit verfügbar. Alle Fachpersonen wissen über bisherige Behandlungen und Medikamente Bescheid. Allfällige Wechselwirkungen werden automatisch erkannt. Damit kann die Qualität der Leistungen verbessert und die Effizienz gesteigert werden, weil unnötige Doppelbehandlungen vermieden werden.
Noch ist die Schweiz von einer solchen Lösung weit entfernt. Es gibt zu wenige eröffnete Dossiers und angeschlossene Institutionen. Das Dossier bietet zu wenige Funktionalitäten, und die Interoperabilität zwischen den verschiedenen Anbietern ist ungenügend. Eine Überarbeitung ist nötig.
Mit seiner Botschaft vom 6.[NB]September 2023 beantragt der Bundesrat eine Übergangsfinanzierung zugunsten der Stammgemeinschaften, die das EPD hauptsächlich betreiben. Mit Stammgemeinschaften sind EPD-Anbieter gemeint, die sowohl Gesundheitsfachpersonen als auch Patienten die Eröffnung eines EPD ermöglichen; die Stammgemeinschaften stehen aber nur Gesundheitsfachpersonen offen.
In einem ersten Schritt ist es zentral, dass die Modalitäten zur Eröffnung eines Patientendossiers vereinfacht werden und dass die Finanzierung dieser Einführungsphase abgesichert ist. Die Finanzierung steht aktuell auf wackligen Füssen. Mit maximal 30 Millionen Franken Bundesgeldern soll die Verbreitung des EPD in der Bevölkerung schon vor der grossen Reform des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) gefördert werden.
Demnächst will der Bundesrat das EPDG revidieren, da er das elektronische Patientendossier weiterentwickeln wird. Diese Revision des EPDG befindet sich derzeit in der Vernehmlassung. Damit die Finanzierung des EPD bis zum Inkrafttreten dieser umfassenden Änderung sichergestellt werden kann, beschloss der Bundesrat eine Übergangsfinanzierung.
Der Nationalrat hat am 14.[NB]Dezember 2023 als Erstrat über die Vorlage beraten und sie in verschiedenen Punkten angepasst. Er will die Verpflichtung, sich einer Stammgemeinschaft anzuschliessen, für alle Leistungserbringer vorziehen und die Gleichbehandlung aller Stammgemeinschaften im Gesetz festschreiben. Der Nationalrat hat die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 121 zu 70 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.
Ihre Kommission hat sich am 30.[NB]Januar 2024 mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen für die Teilrevision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier und für die Einführung einer schlanken Übergangsfinanzierung gemäss Entwurf des Bundesrates ausgesprochen. Die inhaltliche Diskussion zur zukünftigen Ausgestaltung des EPD muss in den Augen der Kommission im Rahmen der umfassenden Revision des EPDG, welche der Bundesrat für den Sommer 2024 angekündigt hat, angegangen werden. Um die aktuelle Vorlage nicht zu überladen, beantragt die Kommission in[NB]praktisch[NB]allen[NB]Punkten, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben.
Konkret lehnt die Kommission die Ausweitung der Finanzhilfen auf die Verbesserung der Nutzung bestehender Patientendossiers ohne Gegenantrag ab; das ist Artikel 23a Absatz[NB]2. Diese Ausweitung ist in der Umsetzung zu kompliziert, und die Kommission ist der Meinung, dass das Ziel einer raschen Verbreitung des EPD mit einer Unterstützung pro eröffnetem Dossier einfacher zu erreichen ist.
Zudem möchte die Kommission die Kantone nicht dazu zwingen, alle Stammgemeinschaften zu unterstützen. Eine entsprechende Ergänzung des Nationalrates in Artikel 23a Absatz 3 lehnt die Kommission mit 10 zu 2 Stimmen ab, weil andernfalls von verschiedenen Kantonen bereits getätigte Investitionen zu wenig geschützt werden. Die Minderheit Gapany beantragt, dem Nationalrat zu folgen.
Auch in der Frage einer Anschlusspflicht für alle Leistungserbringer, die der Nationalrat in Artikel 59abis KVG eingeführt hat, möchte die Kommissionsmehrheit dem Bundesrat folgen. Eine solche Anschlusspflicht ist für das Funktionieren des EPD zwar zentral, sollte aber im Rahmen der umfassenden Revision des EPDG angegangen werden.[NB]Die[NB]Minderheit[NB]Hegglin[NB]Peter möchte die Anschlusspflicht zwar rascher einführen, sieht dafür jedoch wie der Nationalrat eine Übergangsfrist von drei Jahren statt einem Jahr vor.
Eintreten war in der Kommission unbestritten. Ich bitte Sie, ebenfalls auf die Vorlage einzutreten. Somit könnten wir dann mit der Detailberatung beginnen.