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Bally Maya · Nationalrat · 2024-02-27

Bally Maya · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-02-27

Wortprotokoll

Die Motion Noser 23.3844 fordert vom Bundesrat, die nationale Umsetzung der OECD-Antikorruptionskonvention mit den geltenden OECD-Standards in Einklang zu bringen, indem einerseits mit Ziffer[NB]1 ein geeigneter Rechtsrahmen für den Schutz von Whistleblowern im privaten Sektor geschaffen und andererseits in Ziffer 2 die gesetzliche Höchststrafe für juristische Personen in Artikel 102 des Schweizerischen Strafgesetzbuches erhöht werde.

Im Ständerat wurde nochmals betont, dass die OECD, die EU, aber auch NGO wie Transparency International die Schweiz kritisieren, ihre Lücken in Sachen Whistleblower-Schutz noch nicht geschlossen zu haben. Da die Bestimmung zu Ziffer 2 der Motion, zur Erhöhung der Höchststrafe, im Ständerat nicht ganz unumstritten war, erfolgte die Abstimmung für die zwei Ziffern getrennt. Der Ständerat hat die Bestimmung zu Ziffer 1 mit 35 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen und die Bestimmung zu Ziffer 2 mit 20 zu 20 Stimmen mit Stichentscheid der Präsidentin angenommen.

Die RK-N hat die Motion am 19.[NB]Januar 2024 sehr kontrovers beraten. Die Kommission verweist wie der Bundesrat darauf, dass es seit der Ablehnung der Vorlage 13.094 im Frühjahr 2020 keine neuen Erkenntnisse gegeben habe und eine analoge Vorlage nach so kurzer Zeit entsprechend keine Chance hätte. Es wird überdies daran erinnert, dass zwischenzeitlich zwei weitere Vorstösse zu dieser Thematik abgelehnt worden sind, namentlich im September 2023 die Motion Gugger 21.4615, "Compliance-Verstösse straffrei melden", und in der Frühjahrssession 2023 die parlamentarische Initiative Hurni 21.509, "Für eine Strafbarkeit krimineller Unternehmen". Letztere stellte ähnliche Forderungen wie Ziffer 2 der Motion Noser.

Bezüglich der im Frühjahr 2020 nach sieben Jahren Bearbeitungszeit abgelehnten Vorlage 13.094 wurde noch einmal an die diametral auseinandergehenden Forderungen von links und rechts und die damals fehlende Kompromissbereitschaft von beiden Seiten erinnert, welche schliesslich zum Absturz der Vorlage geführt hatten. Die Ablehnung erfolgte bereits damals im Bewusstsein der Kritik seitens der OECD und der EU. Diese war nicht neu, sondern schon längst bekannt, und trotzdem hatte auch eine überarbeitete Vorlage keine Chance im Parlament.

Aus diesem Grund hält jetzt die Mehrheit der Kommission fest, dass eine gleiche Forderung wohl wieder in das gleiche Fiasko führen würde. Sie geht deshalb auch davon aus, dass eine Annahme der Motion nicht zu einer Deblockade der Situation beitragen würde, sondern lediglich zu einer Neuauflage der Debatte mit verhärteten Reaktionen und Positionen führen würde.

Die Kommission hat diskutiert, ob ein Postulat ein Ausweg aus der Sackgasse sein könnte. Es stand zur Debatte, den Bundesrat mit einem Bericht zu beauftragen, um Änderungen im Schweizer Recht zum Schutz von Whistleblowern zu prüfen, die Korruptionsverdacht im Privatsektor melden, und einen entsprechenden Bericht vorzulegen. Dieser Auftrag würde gemäss den OECD-Empfehlungen auf den Tatbestand der Bestechung ausländischer Amtsträger eingeschränkt werden, da die Antikorruptionskonvention sich auch lediglich auf die Bestechung ausländischer Amtsträger beschränkt.

Seitens der Verwaltung wurde in der Sitzung ausgeführt, dass das Postulat dem Bundesrat die Möglichkeit geben würde, in einem Bericht die verschiedenen Möglichkeiten zu durchleuchten und aufzuzeigen, und zwar eingegrenzt auf das Kernanliegen der OECD, nämlich die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger. Mit einem Verhältnis von 13 zu 12 Stimmen lehnte eine knappe Mehrheit das Postulat ab. Eine Minderheit ist der Meinung, eine neue Auflage würde sich lohnen, und beantragt die Annahme der Motion. Sie glaubt, dass sich mit der neuen Legislatur eine neue Chance bieten würde, ein weiterhin ungelöstes Problem zu beheben. Die Minderheit wird sich separat mit ihren Argumenten noch äussern. Die RK-N lehnte die Motion Noser nach intensiver Diskussion mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.

Ich bitte Sie im Namen der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates, diese Motion ebenfalls abzulehnen, auch wenn es nicht mit Überzeugung geschehen sollte.