Christ Katja · Nationalrat · 2024-02-27
Christ Katja · Nationalrat · Basel-Stadt · Grünliberale Fraktion · 2024-02-27
Wortprotokoll
In einer Zeit, in der die Digitalisierung in allen Bereichen unseres Lebens Einzug hält, ist es unumgänglich, dass auch das Justizsystem den Schritt in das digitale Zeitalter vollzieht. Bezüglich der internen Kommunikation von Gerichten und Anwälten sind mit dem Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz aktuell wichtige Schritte in Richtung Digitalisierung der Justiz in Bearbeitung. Gleichzeitig wird die Öffentlichkeit weitestgehend von den potenziell neuen Kommunikationswegen ausgeschlossen. Das Öffentlichkeitsprinzip ist ein fundamental wichtiger Pfeiler unserer Demokratie. Es gewährleistet, dass die Bürgerinnen und Bürger Einblick in die Entscheidungen der Justiz erhalten und diese nachvollziehen können. Dieses Prinzip, verankert in Artikel 16 der Bundesverfassung und in Artikel 6 EMRK, bildet die Grundlage für eine transparente und vertrauenswürdige Rechtsprechung.
Die Erweiterung des Öffentlichkeitsprinzips durch digitalisierte, anonymisierte Urteilspublikationen würde nicht nur die Transparenz erhöhen, sondern auch die Rechtsanwendung vereinheitlichen und die Rechtssicherheit stärken. Zudem würden umfangreiche Datenmengen für die Rechtsforschung zur Verfügung stehen, die es ermöglichen, die Effektivität von Gesetzen zu evaluieren und die Relevanz von Urteilsfaktoren zu analysieren. Die empirische Rechtsforschung hat in anderen Ländern bereits beeindruckende Erkenntnisse geliefert. Sie hat aufgezeigt, wie wichtig eine solide Datenbasis für das Erkennen von strukturellen Diskriminierungen und die Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit ist. Eine systematische und standardisierte Digitalisierung von Urteilen in der Schweiz würde diese Forschung erheblich vorantreiben.
Doch um dieses Ziel zu erreichen, müssen wir auch die technologischen Herausforderungen adressieren. Die Entwicklung von Legal-Tech-Anwendungen, die diese Daten effizient verarbeiten, erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Technologieexperten und Juristen. Es ist zudem essenziell, dass die digitalisierten Daten in einem Format bereitgestellt werden, das von diesen Technologien genutzt werden kann. Der Bundesrat soll deshalb in einem Bericht aufzeigen, wie eine umfassende, einheitliche, anonymisierte Digitalisierung von Urteilspublikationen umgesetzt werden kann.
Es ist von grösster Wichtigkeit, dass wir einen klaren Fahrplan entwickeln, um unser Justizsystem transparenter, effizienter und zugänglicher zu machen. Auch der Bundesrat ist bereit, die Grundlagen für ein zukunftsfähiges, gerechtes und demokratisches Justizsystem zu schaffen; er hat Annahme des Postulates beantragt. Es liegt in unserer Verantwortung, die Weichen für eine moderne Justiz zu stellen, die den [PAGE 58] Anforderungen und Erwartungen unserer Gesellschaft gerecht wird.
Ich freue mich über die Annahme des Postulates.