Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2024-02-27
Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2024-02-27
Wortprotokoll
Im Postulat Fischer Roland wird der Bundesrat aufgefordert, zu prüfen und Bericht darüber zu erstatten, wie das Verhältnis von Kirche und Staat auf den [PAGE 60] verschiedenen Staatsebenen entflochten und auf eine klare, transparente Grundlage gestellt werden kann. Es ist ein historisch gewachsenes Verhältnis zwischen den Landeskirchen und dem Staat, welches im Zuge der Säkularisierung viele Veränderungen erlebt hat. In den meisten Kantonen gibt es bis heute Landeskirchen mit diversen Privilegien. Der Staat übernimmt das Inkasso der Kirchensteuern, oder er bezahlt direkte Beiträge aus dem kantonalen Haushalt. Staat und Kirche sind in der Schweiz nicht getrennt. Ausnahmen bilden die Kantone Genf und Neuenburg.
Ein liberaler Staat hat sich in religiösen Fragen neutral zu verhalten, sich nicht an Kultushandlungen zu beteiligen und für ein friedliches Zusammenleben zwischen den Religionsgemeinschaften zu sorgen. Die Religionsgemeinschaften, insbesondere die Landeskirchen, erbringen im sozialen und gesellschaftlichen Bereich wertvolle Leistungen. Diese Leistungen werden anerkannt, und sie verdienen Wertschätzung. Es braucht aber eine klare und transparente Regelung der staatlichen Beiträge. Es ist auch im Interesse der Landeskirchen, dass sauber geklärte Aufgaben und Gegenleistungen das Vertrauen der Bevölkerung in die Institutionen wieder stärken.
Ich wünsche darum, erstens einen Bericht zu erhalten über die Regelung des Verhältnisses zwischen den Religionsgemeinschaften und dem Staat, zweitens über die Beiträge, welche die Religionsgemeinschaften von der öffentlichen Hand erhalten, auf welchen gesetzlichen oder vertraglichen Grundlagen sie basieren und wie die Aufsicht über die Verwendung der Beiträge erfolgt, drittens darüber, welche Leistungen mit finanzieller Unterstützung der öffentlichen Hand von den Religionsgemeinschaften - beispielsweise im sozialen und gesellschaftlichen Bereich - erbracht werden, welche gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen hier gelten und wie die Aufsicht erfolgt, und viertens darüber, welche besonderen Rechte und Pflichten die Religionsgemeinschaften im Verhältnis zum Staat haben.
Der Bundesrat hat sich bereit erklärt, die ersten vier Fragen des Postulates zu prüfen. Er erklärt sich aber nicht zuständig für die Beantwortung von Frage 5 des Postulates mit der Aufforderung, die Entflechtung aufzuzeigen und die Vor- und Nachteile von Leistungsverträgen zu beurteilen.
Ich bin einverstanden mit dem Verzicht auf Punkt 5 und bitte Sie, die Punkte 1 bis 4 des Postulates anzunehmen und diese Transparenz zu schaffen.
Ich nehme mit Erstaunen zur Kenntnis, dass das Postulat bekämpft wird, dass diese Transparenz, diese Trennung abgelehnt wird und auch keine Kenntnis über die Steuergelder gewollt ist, welche heute ohne Leistungsverträge in Kultusgemeinschaften fliessen. Eine Ablehnung dieses Postulates widerspricht meines Erachtens einem liberalen Staatsverständnis.