Rutz Gregor · Nationalrat · 2024-02-27
Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-02-27
Wortprotokoll
Das Erstaunen teile ich mit meiner Vorrednerin. Allerdings staune ich eher über ihr Postulat und weniger über die Sache. In der Sache selbst liegen wir wahrscheinlich nicht weit auseinander. Um es zu deklarieren: Ich habe mich im Kanton Zürich immer für eine Entflechtung von Kirche und Staat und selbstverständlich auch für die Transparenz eingesetzt. Nur: Diese Transparenz gibt es. Ich weiss nicht, wie Sie das im Kanton Bern machen. Kann sein, dass Sie hier mehr Steuergelder ausgeben, ohne dass Sie genau hinschauen. Im Kanton Zürich ist das genau geregelt, auch mit der Aufsicht und den Pflichten.
Aber zur Sache: Ich glaube, Kollegin Bertschy, Sie müssen mit diesem Vorstoss etwas aufpassen, weil Sie hier auf sehr dünnes Eis kommen. Die Regelung des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat ist so etwas wie ein Kernstück des Föderalismus in der Schweiz. Ich glaube, es wäre nicht möglich gewesen, den Bundesstaat zu gründen, wenn man die Regelung dieses Bereiches nicht klar den Kantonen überlassen hätte. Sie sehen es auch in den einzelnen Kantonen, dass die Beziehung zwischen den Gemeinwesen und den Religionsgemeinschaften ganz unterschiedlich geregelt ist. Sie haben es erwähnt: Die Kantone Genf und Neuenburg haben ein Modell der Trennung. Von der Historie her haben Sie paritätische Kantone, wie zum Beispiel St.[NB]Gallen oder Thurgau. Daneben haben Sie Kantone wie Schwyz oder Wallis, wo Sie früher quasi ein Staatskirchenmodell hatten. Das hat sich jetzt auch weiterentwickelt.
Aber es ist so: In der Schweiz, und das ist auch aus liberaler Sicht zu befürworten, ist der Staat nicht zu strikter Neutralität verpflichtet. Selbstverständlich ist eine gewisse Neutralität erforderlich, aber unser Staat hat christlich-abendländische Wurzeln, und dazu dürfen und sollen wir meines Erachtens auch stehen. Darum ist es eben dem Gemeinwesen gestattet, sich zum Beispiel in Form der öffentlich-rechtlichen Anerkennung von Religionsgemeinschaften in ein näheres Verhältnis zu diesen Gemeinschaften zu begeben und ihnen gewisse Vorteile zu gewähren, weil man historisch verbunden ist. In den meisten Kantonen sind die reformierte Kirche, die katholische Kirche, die christkatholische Kirche oder jüdische Gemeinschaften seit Jahrzehnten oder noch länger anerkannt. Das steht jedem Kanton frei.
Wenn Sie das anschauen, und hierfür brauchen Sie nicht einen Postulatsbericht, Sie können ein paar Gänge weiter, in die Parlamentsbibliothek gehen, und dort kann ich Ihnen auch die Bücher zeigen, wo Sie das finden, was Sie wissen möchten: Dieses Verhältnis zwischen Kanton und Religionsgemeinschaften ist in den meisten Kantonen auf Verfassungsebene geregelt. Das ist insofern begrüssenswert, als dann eben die Bevölkerung auch mitbestimmen kann. In gewissen Kantonen, das erachte ich als eher problematisch, ist man jetzt dazu übergegangen, das auf gesetzlicher Ebene zu regeln oder sogar der Regierung die Möglichkeit zu geben, Gemeinschaften anzuerkennen. Das halte ich eher für problematisch, weil eben mit dieser Anerkennung auch eine gewisse besondere Stellung verbunden ist, wie Sie das ja auch richtig anmerken und was wiederum historisch begründet ist.
Aber dafür, Frau Kollegin Bertschy, brauchen wir kein Postulat, und wir brauchen vor allem nicht den Bund, der sich hier einmischt. Da hoffe ich auf eine gute Antwort von Herrn Bundesrat Jans - Sie haben jetzt die Möglichkeit, etwas nachzubessern. Was Ihre Vorgängerin hier geschrieben hat, hat mich nicht wirklich überzeugt. Ich glaube, es ist ganz wichtig, dass der Bund eben anerkennt, dass die Kantone hier zuständig sind und dass das etwas ist, was föderalistisch geregelt ist und auch so bleiben soll.
Was in den Kantonen geschieht, Frau Kollegin Bertschy, das können Sie bei den Kantonen nachschauen. Es gibt ganz verschiedene Regelungen. Die Aufsichten sind geregelt, es ist nicht so, dass hier Geld irgendwo im Dunkeln versickert. Es gibt Auflagen, es gibt Berichte, die jedes Jahr abgenommen werden - das muss so sein -, nicht nur von den Religionsgemeinschaften, auch von anderen Körperschaften oder öffentlich-rechtlich finanzierten Instituten; da muss man selbstverständlich Rechenschaft ablegen. Die Aufgaben, die wahrgenommen werden, sind auch bekannt. Für den Kanton Zürich gibt es einen Bericht von Herrn Landert, der vor einigen Jahren verfasst worden ist und den ich Ihnen auch zur Lektüre empfehlen kann. Darin wird detailliert aufgegliedert, was die Religionsgemeinschaften alles für die Allgemeinheit tun und was wie und wo finanziert ist.
Kurzum, kommen Sie wieder auf den liberalen Pfad zurück! Die liberale Idee lebt in der Schweiz vor allem auch vom Föderalismus, und wenn Sie das Postulat jetzt zurückziehen, dann sparen Sie uns noch viele Steuergelder, weil dann kein teurer Bericht erstellt werden muss, der nichts Neues bringt. All das, was Sie wissen möchten - ich kann Ihnen die Bücher gerne angeben -, finden Sie schon in der bestehenden Literatur.