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Schwander Pirmin · Ständerat · 2024-02-28

Schwander Pirmin · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-02-28

Wortprotokoll

Der Kanton Schwyz war von Beginn weg und ist eigentlich bis heute gegenüber dem Schengen-Besitzstand sehr kritisch bis ablehnend eingestellt. Als Vertreter des Kantons Schwyz teile ich diese Meinung. Ich habe diesen Nichteintretensantrag im Bewusstsein gestellt, dass wir dem autonomen Nachvollzug unterliegen. Das heisst aber nicht, dass es dann automatisch gekündigt wird, wenn wir etwas ablehnen - auf beiden Seiten nicht. Wir können das tun, das wurde uns bei der Volksabstimmung 2005 auch zugesichert.

Wir müssen auch bei solchen Vorlagen die Frage stellen, ob es sie braucht oder ob sie etwas verbessern. Ich lese in der Botschaft in der Gesamtwürdigung: "Man darf erwarten [...]." Wenn die Formulierung "man darf erwarten" steht, dann ist es nicht so überzeugend. Ich zitiere: "Man darf erwarten, dass allfällige Fehlentwicklungen bei der Umsetzung und Anwendung des Schengen-Besitzstands rascher korrigiert, aber auch positive Impulse für eine Verbesserung der Zusammenarbeit gegeben werden." Wenn man von der Vorlage überzeugt ist, überzeugt, dass sie zu Verbesserungen führt, glaube ich nicht, dass das durch die Worte "man darf erwarten" gestützt wird.

Genau hier hake ich ein. Was bringt die Vorlage? Bringt sie eine Verbesserung? Ich bin überzeugt, sie bringt keine Verbesserung. Man spricht von Verfahrensbeschleunigung und gleichzeitig von Flexibilisierung. Bei der Flexibilisierung spricht man von einer Verlängerung der Evaluierungszyklen. Das hebt sich gerade auf: Wenn Sie die Evaluierungszyklen verlängern, dann gibt es kein beschleunigtes Verfahren.

Der Schengen-Raum ist ein Raum ohne Binnenkontrollen. Was passiert aktuell in der Praxis? Es laufen von einigen Staaten Kontrollen an den Binnengrenzen, aber es passiert nichts. Ich glaube, es müsste für die Kommission offensichtlich sein, dass hier sofort und dringlich eingegriffen werden sollte. Aber es wird nicht eingegriffen, obwohl entgegen dem Schengen-Besitzstand einige Schengen-Staaten aktuell Kontrollen an den Binnengrenzen durchführen. Hier passiert nichts. Hier braucht es auch kein Dringlichkeitsverfahren, kein Evaluationsverfahren. Das ist so offensichtlich. Ich glaube nicht, dass jemand bei Staaten, die Binnengrenzen kontrollieren, behaupten kann, man müsse zuerst eine fünfjährige Evaluierung machen, ob diese Binnenkontrolle rechtens sei oder nicht. Hier nützt auch das in der[NB]Verordnung[NB]aufgelistete sogenannte Dringlichkeitsverfahren gar nichts.

Es wurde geschrieben, dass die Begriffe präziser definiert würden. Ein wichtiger Begriff ist "schwerwiegender Mangel". Dazu muss ich Ihnen schon sagen: Was ist ein schwerwiegender Mangel? Der Ausdruck bezeichnet - so steht es in der Verordnung - "eine allgemeine Bewertung der Lage, die einem oder mehreren nichtkonformen Ergebnissen zugeschrieben wird, die die wirksame Anwendung des Schengen-Besitzstands betreffen und die einzeln oder in Kombination eine Verletzung der Grundrechte darstellen könnten oder erhebliche negative Auswirkungen auf einen oder mehrere Mitgliedstaaten oder auf das Funktionieren des Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen haben oder auf Dauer haben könnten". Ich glaube, wenn Sie das mit der alten Formulierung vergleichen - ich verschone Sie jetzt und zitiere diese nicht auch noch -, dann sehen Sie: Das hier ist keine Präzisierung der Definition eines schwerwiegenden Mangels. Ich könnte Ihnen noch weitere Definitionen aufzeigen, bei denen es ebenfalls keine Präzisierungen gab und die nicht besser formuliert wurden.

Dann wird in der Verordnung eigentlich von Beginn weg gesagt: Um seine Wirksamkeit und Effizienz zu steigern, sollte der Schengen-Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus ausgebaut werden. Man möchte also eigentlich die Zielsetzung dieser Verordnung, die Evaluierung und Überwachung, ausbauen.

Aber was passiert? Fast das Gegenteil! Ausbauen würde bei mir heissen, dass eben auch die Agenturen überwacht und kontrolliert werden. Aber gerade die Agenturen, darunter Frontex, werden mit diesem Mechanismus eben nicht überwacht, sondern haben eine eigene Schwachstellenbeurteilung, die dann bei der Evaluierung beigezogen wird. Also eigentlich ein wichtiger Bestandteil des Schengen-Besitzstands, der Schutz der Aussengrenze durch Frontex, wird hier nicht beigezogen bzw. schon beigezogen, aber eben nur im Sinne einer Schwachstellenbeurteilung, die dann aber von Frontex selbst vorgenommen wird.

Auch hier haben wir keine Verbesserungen. Im Gegenteil, es bleibt wie bis anhin, und wir streuen uns eigentlich Sand in die Augen, wenn wir meinen, hier würden Verbesserungen passieren.

Auch die Form und der Ablauf der Evaluierung bleiben in den Grundzügen unverändert. Natürlich gibt es das Dringlichkeitsverfahren, aber wie gesagt, ein Dringlichkeitsverfahren über mehrere Jahre hinweg brauchen wir nicht. Schwere Mängel sind sofort erkennbar, und die Europäische Kommission hat ja einen grossen Ermessensspielraum, in welchem sie sofort eingreifen kann und müsste. Aber gerade bei den Binnengrenzkontrollen, die aktuell stattfinden, passiert einfach schlichtweg nichts. Ich denke, das zeigt eigentlich beispielhaft, dass heute ein Grossteil des Schengen-Besitzstandes eben nicht funktioniert. Ansonsten würde die Europäische Kommission bei solchen binnenstaatlichen Grenzkontrollen, die eigentlich dem Schengen-Besitzstand massiv widersprechen, bereits eingreifen. Es ist immer gesagt worden, dass Schengen ein Raum ohne Kontrollen sei, ein Raum der Freiheit und Sicherheit. Jetzt passiert gerade das Gegenteil.

Zusammenfassend: Sogar die Botschaft ist vage mit der Zielsetzung. Man darf überhaupt nichts von dieser neuen Verordnung erwarten. Verschiedene Artikel sind neu geschrieben worden. Aber wir bekommen über diese Evaluierung, die jetzt neu geregelt werden soll, meines Erachtens keine Verbesserungen.

Weil sie nicht nötig ist und zu keinen offensichtlichen Verbesserungen führt, bitte ich Sie, auf diese Vorlage nicht einzutreten. Es ist ja nicht so, dass wir etwas Neues brauchen; wir haben eine bestehende Verordnung, die funktioniert. Wir müssen keine neue Verordnung einführen, die alle wieder verunsichert und die Verfahren in diesem Zusammenhang auch nicht verkürzt.

Ich bitte Sie, meinem Minderheitsantrag zu folgen.

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