AB 333949
Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-02-28
Wortprotokoll
Auch hier eingangs wieder ein Wort zur Einordnung: Nun befinden wir uns beim Jugendstrafrecht. Und ja, die Resozialisierung hat hier noch eine weit grössere Bedeutung als im Erwachsenenstrafrecht. Oder anders gesagt: Der Glaube an eine Besserung ist hier grösser, weil es um Menschen geht, die sich in einem Entwicklungsstadium befinden. Und glauben Sie mir, als ehemaliger stellvertretender Jugendrichter weiss ich, wovon ich spreche.
Die Frage ist: Passt die Verwahrung ins Jugendstrafrecht? Ehrlich gesagt, es ist eine schwierige Frage. Und die Antwort lautet denn eigentlich auch Jein. Grundsätzlich passt die Verwahrung nicht ins Jugendstrafrecht, aber, und das dürfen wir nicht negieren, es gibt auch Einzelfälle, in denen es quasi keine andere Lösung als eine solche Massnahme gibt. Darum hat der Bundesrat diese Variante präsentiert: Verwahrung ja, aber eben nur bei der sehr schweren Straftat eines Mordes. Die Stossrichtung dieser Variante ist richtig. Sie müssen aber auch wissen, da wir hier über die Verwahrung und über Freiheitsstrafen im Jugendstrafrecht sprechen, dass Mord im Jugendstrafrecht mit einer Maximalstrafe von vier Jahren Freiheitsstrafe bedacht ist.
Ich kann Ihnen versichern, Ihre Kommission hat sich den Entscheid alles andere als leichtgemacht. Das Herz sagt, Verwahrung bei Jugendlichen geht eigentlich nicht; der Kopf sagt aber, sie ist trotzdem notwendig. Und so haben wir die Variante des Ständerates weiterentwickelt. Wir haben erstens die Maximalstrafe für Jugendliche bei Mord von vier auf sechs Jahre erhöht. Wir haben zweitens entschieden, dass nur dann eine Verwahrung ausgesprochen werden kann, wenn eine Freiheitsstrafe von mindestens vier Jahren ausgesprochen wird.
Das Ziel Ihrer Kommission war klar: Wir wollten den Richtern mehr Ermessen für härtere Strafen geben und wollten so den Druck von der Verwahrung wegnehmen, diese aber als Ultima Ratio für die ganz schwierigen Fälle stehenlassen. Ihre Kommission ist überzeugt, dass die Verwahrung so eine absolute Ausnahme bleibt, aber eben eine Ausnahme, die von Zeit zu Zeit unumgänglich ist.
Die Ratslinke will das nicht. Sie will gar keine Verwahrung bei Jugendlichen. Sie will auch bei den allerschwersten Fällen keine Verwahrung. Sie verkennt, dass Täterinnen und Täter immer jünger werden, dass Täterinnen und Täter immer schwerer therapierbar werden und dass es einfach - es ist leider nun mal so - Fälle gibt, in denen man um die Verwahrung nicht herumkommt.
Die SVP-Fraktion möchte eine zusätzliche Ausweitung in Analogie zum Erwachsenenstrafrecht. Anders als im Erwachsenenstrafrecht, wo die Mitte-Fraktion diese Ausweitung bewusst mitgetragen hat, macht sie das im Jugendstrafrecht nicht. Ich habe Ihnen die Unterschiede aufgezeigt. Hier will die Mehrheit der Kommission der Konzeption folgen, welche der Bundesrat richtigerweise gewählt hat. Denn es gibt nun einmal Unterschiede zwischen Erwachsenen und Jugendlichen, die man nicht wegdiskutieren kann. Ihre Kommission hat diesem Umstand Rechnung getragen. Ihre Kommission sieht die Verwahrung als Ausnahme an, aber eben als etwas, was möglich ist. Ich bitte Sie, den Justizbehörden bei Mord die Möglichkeit der Verwahrung in die Hände zu geben, damit sie bei den allerschwersten Fällen der Kriminalität einen Schutz für die Bevölkerung generieren können.
In diesem Sinne danke ich Ihnen, wenn Sie der differenzierten Mehrheit der Kommission folgen.