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Weichelt Manuela · Nationalrat · 2024-02-29

Weichelt Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2024-02-29

Wortprotokoll

Ich spreche für meine Minderheit und erlaube mir, auch gleich für die Fraktion zu sprechen. Die Minderheit Weichelt beantragt Ihnen bei Artikel 23a Absatz 3 des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier, dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen. Warum dies? Die Grüne Fraktion will die Kantone nicht zwingen, jeder Stammgemeinschaft für die Eröffnung eines Dossiers 30 Franken zu bezahlen. Die Mehrheit möchte nämlich, dass ein Kanton die 30 Franken auch bezahlen muss, wenn die Stammgemeinschaft kurz vor dem Konkurs steht oder ein wenig praxistaugliches Produkt hat. Wir wollen nicht, dass die Kantone gezwungen werden, das Geld in den Sand zu setzen. Sie können das tun, wenn sie möchten, sie sollen aber nicht dazu gezwungen werden.

Die Kantone haben ihre Pflicht bezüglich elektronischer Dossiers sehr unterschiedlich wahrgenommen. Es gibt Kantone, z.[NB]B. in der Romandie, welche viel Geld in eine Stammgemeinschaft investiert haben. Die Mehrheit der SGK-N möchte nun, dass diese Kantone auch Stammgemeinschaften bei der Eröffnung eines Dossiers unterstützen müssen, die mit ihrem Produkt keinen Erfolg oder nur einen geringen Erfolg und wahrscheinlich auch nie einen grossen Erfolg haben werden. Das ist doch einfach Unsinn. Müssen wir wirklich Geld in den Sand setzen?

Es ist Augenwischerei, wenn wir in diesem Zusammenhang von Wirtschaftsfreiheit sprechen. Es ist doch einfach eine Farce. Die Stammgemeinschaften sind defizitär. Der Traum von wirtschaftlichen Unternehmen ist gescheitert. Je früher wir das akzeptieren, desto geringer ist der wirtschaftliche Schaden. Die Stammgemeinschaften brauchen Geld vom Staat. Die Kantone haben uns bereits heute gemeldet, dass sie nur noch eine Stammgemeinschaft wollen. Warum sollen wir nun noch acht Stammgemeinschaften zwangsweise am Leben erhalten und womöglich in zwei Jahren[NB]teuer[NB]entschädigen?[NB]Bitte[NB]folgen Sie der Minderheit Weichelt.

Ich[NB]spreche[NB]nun[NB]noch[NB]zu[NB]den[NB]anderen[NB]Minderheitsanträgen.

Bei Absatz 1 der Übergangsbestimmung empfiehlt Ihnen die Grüne Fraktion, der Minderheit Wyss zu folgen. Es ist zwar nicht das Gelbe vom Ei, aber es ist ein Schritt auf den Ständerat zu. Die Delegation der Grünen möchte ein funktionierendes EPD, und dafür braucht es die Leistungserbringenden. Mit der Freiwilligkeit hat es bis heute kaum funktioniert. Wenn wir schon nochmals 30 Millionen Franken investieren, dann bitte richtig. Mit der Minderheit Wyss unterstützen wir den Antrag, dass sich die jüngeren ambulanten Leistungserbringenden in einer Frist von drei Jahren einer Gemeinschaft angeschlossen haben müssen.

Ich komme noch zur Minderheit de Courten bei Artikel 23a Absatz 2: Wir behandeln heute eine Übergangsfinanzierung, nicht eine definitive Finanzierung. Eine Übergangsfinanzierung soll einfach und mit relativ wenig Aufwand umsetzbar sein. Je mehr Kriterien wir aufnehmen, desto mehr Verwaltungsaufwand haben wir. Wir unterstützen hier den Bundesrat und den Ständerat, der pro Dossiereröffnung bezahlen möchte, und nicht die Mehrheit der SGK, die auch noch den Anschluss ambulanter Leistungserbringender an eine Stammgemeinschaft bezahlen möchte. Es stehen 30 Millionen Franken zur Diskussion, und diese wollen wir nicht noch auf mehr Anspruchsberechtigte aufteilen. Deshalb unterstützt die Grüne Fraktion die Minderheit de Courten und damit den Bundesrat und den Ständerat.