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Flach Beat · Nationalrat · 2024-03-04

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2024-03-04

Wortprotokoll

Ich spreche hier zu meinen Minderheitsanträgen in Block 1, bei welchen es eigentlich um die Gretchenfrage geht, wie wir die Problematik lösen wollen, wie an lärmbelasteten Orten weiterhin auch lärmempfindliche Bauten erstellt werden können. Ich habe Ihnen gegenüber eingangs schon erwähnt, dass meine ursprüngliche Idee eigentlich darin bestand, die Lüftungsfensterpraxis ins Gesetz zu schreiben. Leider ist das weder vonseiten des Bundesrates noch vonseiten des Ständerates erfolgt, und deshalb sind meine Minderheitsanträge als Konzeptantrag zu verstehen.

Ich sage Ihnen noch einmal, was in Artikel 31 Absatz 2 der Lärmschutz-Verordnung eigentlich die Ausnahme war. Nach diesem dürften Gebäude mit lärmempfindlichen Räumen ausnahmsweise auch dann errichtet werden, wenn sich die Immissionsgrenzwerte auch durch Abschirmungsmassnahmen nicht einhalten lassen. Nebst der Zustimmung der zuständigen kantonalen Behörden war Voraussetzung, dass ein überwiegendes Interesse für die Realisierung des Bauvorhabens spricht und damit eine Interessenabwägung im Einzelfall vorgenommen wird, die sehr hohe methodische Anforderungen an die rechtsanwendenden Behörden stellt.

Schon aus dieser Formulierung heraus erkennen Sie, dass es nicht ganz einfach ist, diese Interessenabwägung ins Gesetz hineinzuschreiben. Ich habe versucht, das zu machen, indem ich Ihnen, wie gesagt, ein Konzept vorschlage, wonach grundsätzlich einmal die Emissionsgrenzwerte eingehalten werden müssen. Das ist der Grundsatz. Können diese nicht eingehalten werden, gibt es eine Kaskade von Möglichkeiten, die dann - je nachdem, was möglich ist - angewandt werden können, bis hin zum Schluss meines Konzeptes, das vorsieht, dass beispielsweise selbst Aussenräume, die zur Verfügung stehen, dann noch in diese Überlegungen einfliessen müssen. Ich versuche damit nichts anderes zu tun, als die während vieler Jahre erarbeitete Lüftungsfensterpraxis in dieses Gesetz hineinzuschreiben und wieder Rechtssicherheit zu schaffen, in der Form, wie wir sie bis zum Entscheid im Fall der Gemeinde Niederlenz 2015 kannten.

Was die Mehrheit bei diesem Punkt will, ist ja, dass man grundsätzlich überall bauen kann, wenn die lärmempfindlichen Räume durch eine sogenannte Komfortlüftung oder eine kontrollierte Lüftung gelüftet werden. Das geht am Problem vorbei. Es geht bei der kontrollierten Lüftung insofern eben nicht um ein Lüften per se, sondern es sind grundsätzlich energetische Fragen, die man damit lösen will.

Wenn Sie selbst eine kontrollierte Lüftung entsprechend den SIA-Normen 180, 382/1 oder 382/5 erstellen, müssen Sie feststellen, dass es nicht möglich ist, über solche kontrollierten Lüftungen tatsächlich ein Raumklima zu schaffen, wie Sie es sich selber wünschen würden. Entsprechend ist es dann trotzdem immer noch so, dass Sie stosslüften müssen und dass Sie beispielsweise auch in der Nacht die Fenster aufmachen müssen, um herunterzukühlen. Wenn diese kontrollierte Lüftung einfach ständig läuft - selbst im Sommer, wenn Sie überhaupt keine Heizung brauchen -, werden Sie feststellen, dass Sie dafür ein Kühlaggregat installieren werden müssen. Das bedeutet höhere Kosten, nicht nur für die Ersteller, sondern selbstverständlich dann auch für die Mieterinnen und Mieter. Das bedeutet höhere Kosten bei der Anschaffung und beim Unterhalt, das bedeutet höhere Energiekosten, und das bedeutet auch bei der Miete selber höhere Kosten. Es braucht Raum, solche Anlagen zu installieren, und wie gesagt viel Energie. Wenn Sie stattdessen ein, zwei Handbewegungen machen, dann sind das wesentlich weniger Kilojoule, die Sie verbrauchen, als eine aktive Lüftung an Energie verbraucht.

Wie gesagt, dieser Vorschlag ist ein Konzept und insofern stimmig - oder zumindest verstehe ich ihn als stimmig -, als er die Praxis wieder aufnimmt, wie sie die Kantone und Städte bis 2015 angewandt haben: mit einer Kaskade, die festlegt, dass Lärm nach wie vor an der Quelle bekämpft werden muss. Es muss dann aber in diesen verschiedenen räumlichen Orten halt eben auch möglich sein, trotzdem eine Innenverdichtung zu machen, auch wenn sie gut erschlossen sind, wenn sie eine Strasse haben, wenn sie eine Strassenbahn haben, wenn die Bahn hinter oder vor dem Haus durchführt.

Diese kaskadische Abstufung schafft die Möglichkeit, individuell für die Projekte Lösungen zu finden, die dann nicht nur den Gesundheitsschutz nach wie vor achten, sondern eben auch dem Interesse nachkommen, dass wir eine Innenverdichtung machen möchten. Wir würden damit eben auch einen Pflock gegenüber all denjenigen einschlagen, die jetzt unter dem Vorwand des Lärmschutzes Einsprachen gegen solche Bauprojekte gemacht haben oder machen, obwohl es ihnen gar nicht um den Lärmschutz gehen kann. Denn an sehr vielen solchen Orten, wo man bauen wollte, bestehen heute Wohnungen, die hundsmiserabel lärmisoliert sind, die hundsmiserabel erschlossen sind, und diese könnte man erneuern. Das wäre ein grosser Vorteil für die Menschen, die jetzt dort leben.