preparatory:AB 334601
Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2024-03-04
Wortprotokoll
Bei den Anträgen der Minderheit I (de Montmollin) zu Artikel 22 Absätze 3, 4 und 5 sowie zu Artikel 24 Absatz 3 Buchstabe d geht es wirklich nur um das Bauen in lärmbelasteten Gebieten in Bereichen und Zonen von Flughäfen. Das betrifft vor allem die Region rund um den Flughafen Genf, aber auch die Region rund[NB]um[NB]den[NB]Flughafen Zürich, wo übrigens am Wochenende gerade eine Pistenverlängerung von der Bevölkerung akzeptiert wurde, was ein schönes Zeichen ist für die Aviatik in der Schweiz.
Im Umfeld von Flughäfen und Flugplätzen soll es Zonen geben, in denen für Wohnbauten weniger strenge Lärmgrenzwerte gelten. Das ist die Zielsetzung. Dies gesagt, ist es so, dass es hier primär um die Neubauten geht. Wenn wir keine Möglichkeiten haben oder nur mit Ausnahmeregelungen operieren, wie das der Bundesrat vorschlägt, wird dort entsprechend niemand investieren. Und, Frau Suter, Sie dürfen das Ganze auch nicht dramatisieren, denn es sind Zonen und Gebiete, wo heute schon Wohnen stattfindet. Die Zielsetzung ist, in diesen Zonen, wo heute Wohnen stattfindet, nebenan, auf ähnlichem Gebiet, weitere Wohnungen bauen zu können. Auch das würde helfen, in erschlossenen Gebieten neue Wohnungen erstellen zu können. Dort könnten die Bewilligungen dann mit entsprechend adaptierten Lärmgrenzwerten auch rechtssicher von den lokalen Behörden erteilt werden. Ich habe Ihnen gesagt, die Möglichkeit, aufgrund von reinen Ausnahmeregelungen zu bauen, wird nicht dazu führen, dass man in diesen Gebieten in grossem Stil Wohnungen bauen kann.
Meine Vorrednerin hat zu Recht darauf hingewiesen, dass man bei Fluglärm natürlich andere Problematiken vor sich hat, weil im Gegensatz zu einer Strasse oder einer Eisenbahnlinie der Lärm natürlich von überall her kommt, während er bei den Strassen und Schienen aus einer ganz bestimmten Richtung kommt. Aber das betrifft mehr die Diskussion über die sogenannte Lüftungsfensterpraxis, und dort sind wir jetzt ja nicht.
Aber es muss - das ist eine klare Aussage - in Zeiten von Wohnungsknappheit und viel zu wenigen Neubauten einfach möglich sein, auch in diesen Bereichen, wo, wie gesagt, Wohnen schon stattfindet, weiter zu verdichten und neue Einheiten zu erstellen. Die Quadratur des Kreises ist also folgende: dass man auf der einen Seite eine Siedlungsentwicklung ermöglicht und auf der anderen Seite den Flugbetrieb dieser Flughäfen weiterhin sicherstellen kann. Das ist die Zielsetzung der Minderheitsanträge de Montmollin. Ich kann Ihnen sagen, dass es Möglichkeiten gäbe, Wohnungen zu erstellen, wenn diese Anträge durchkämen. Aber wenn diese Minderheitsanträge nicht durchkommen, ist es überhaupt nicht sicher, dass in diesen Gebieten eine Entwicklung stattfinden wird.