Fässler Daniel · Ständerat · 2024-03-05
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-03-05
Wortprotokoll
Nach dem Votum von Kollegin Vara ist es mir ein Anliegen, etwas klarzustellen: Sie entscheiden bei dieser Motion nicht über die Frage, ob auch Wasserkraftanlagen, die mit ehehaften Wasserrechten betrieben werden, das Gewässerschutzgesetz und das Bundesgesetz über die Fischerei beachten müssen. Das hat das Bundesgericht verbindlich entschieden. Das Bundesgericht hat entschieden, dass bei altrechtlichen Anlagen, die gestützt auf ehehafte Wasserrechte betrieben werden, diese Rechte durch eine Konzession abzulösen sind. Das Einzige, was Sie heute zu entscheiden haben, ist die Frage, ob das Urteil des Bundesgerichtes genügt. Es hat entschieden, dass diese Ablösung bei "erster Gelegenheit" zu erfolgen hat, ohne zu sagen, was die erste Gelegenheit ist.
Im Rahmen des zweiten Lemmas der Motion, das Ihnen zur Entscheidung vorliegt, entscheiden Sie darüber, ob die "erste Gelegenheit" gesetzlich definiert wird, ob damit im Interesse aller Seiten Rechtssicherheit geschaffen wird.
Wir als Gesetzgeber haben in dieser Angelegenheit meines Erachtens die Pflicht, im Konflikt zwischen der verfassungsrechtlich geschützten Eigentumsgarantie auf der einen Seite und den Interessen des Gewässerschutzgesetzes auf der anderen Seite einen Ausgleich zu finden und das gesetzlich zu präzisieren. Das ist das Anliegen der Kommission, und deshalb wird es auch vom Bundesrat unterstützt.