Wicki Hans · Ständerat · 2024-03-05
Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2024-03-05
Wortprotokoll
Die Mehrheit der Kommission macht, dem Bundesrat folgend, geltend, dass die Bundesbetriebe mittels strategischer Ziele geführt werden. Ein Genehmigungsverfahren hingegen sei mit den Corporate-Governance-Grundsätzen des Bundes nicht vereinbar und würde zur Vermischung zwischen der Unternehmensleitung und dem Bund als Alleinaktionär führen.
Diese Argumentation verkennt allerdings ein Grundproblem: Die Post stellt nämlich bekanntlich nicht eine normale privatrechtliche Aktiengesellschaft dar, sondern ist vielmehr eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft. Trotz einer gewissen Privatisierung ist ihre Nähe zum Bund auch rechtlich unverkennbar. Nicht zuletzt deshalb besitzt sie eben auch Rechte und Pflichten. Umso heikler ist es daher, wenn sie sich als Akteur im Wirtschaftsleben bewegt.
Die Risiken für den Bund sind das eine, mögliche Wettbewerbsvorteile sind das andere. Eine Pflicht zur regelmässigen Information des Bundesrates, wie sie heute gehandhabt wird, genügt dabei aus Sicht der Minderheit eben nicht. Gerade mit Blick auf die gesamtwirtschaftlichen Konsequenzen muss der Bund als Eigner in der Lage sein, allfällige problematische Akquisitionen untersagen zu können - nicht nur aufgrund der Risiken für den Bund, wie dies die Motion explizit hervorhebt, sondern auch mit Blick auf die Wettbewerbspolitik.
Ich erinnere hier nur an die Motionen Caroni und Rieder, die von beiden Räten angenommen worden sind. Sie verlangten, dass Wettbewerbsverzerrungen durch Staatsunternehmen einzudämmen seien. Einfach nur zuschauen, das geht nicht, vielmehr müssen solche Verzerrungen eingedämmt werden. Gemäss Informationen in der Kommission - das muss ich Ihnen leider sagen - sollen diese Motionen durch eine blosse Anpassung der Corporate-Governance-Leitsätze [PAGE 114] sowie durch Bestimmungen zur Wettbewerbsneutralität umgesetzt werden.
Auch dies zielt eben am Hauptproblem vorbei. Es geht ganz grundsätzlich um die Frage, in welchen Geschäftsfeldern die bundesnahen Betriebe unterwegs sein sollen. Und bei dieser Frage braucht der Bund letztendlich ein Vetorecht.
Im Rahmen der Beratungen wurde darauf hingewiesen, dass der Unternehmenszweck der Post in Artikel 3 des Postorganisationsgesetzes definiert sei und sie diejenigen Geschäfte tätigen könne, die unter diesen Artikel fallen. Entsprechend gebe es bereits eine Begrenzung.
Bekanntlich sind Gesetze interpretationsbedürftig, was im Grundsatz eigentlich auch gut und korrekt ist. Gerade bei diesem Gesetz ist dies aber eben die Crux und das Problem. Natürlich muss die Definition des Zwecks etwas breiter sein, damit die Post reagieren kann. Umso wichtiger ist daher der politische Kontrollmechanismus. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Nebentätigkeiten sehr, sehr weit ausgelegt werden, was in der Vergangenheit durchaus auch schon vorgekommen ist. Ich erinnere Sie an die Seilbahntechnik: Während fast hundert Jahren, bis 1999, hatte der Bund formal keine Kompetenzen, um Seilbahnen zu konzessionieren. Eigentlich wäre dies in der Kompetenz der Kantone gelegen. Dies wurde dann kurzerhand - mit Interpretationsspielraum - über das Postregal gelöst, indem die Personenbeförderung mit Seilbahnen darunter subsumiert wurde. Genau dieses Beispiel zeigt eben, wie breit solche Auslegungen erfolgen können. Eine solche Genehmigung der Akquisitionen ist daher mit Blick auf die politische und wirtschaftliche Gesamtbetrachtung dringend notwendig.
Ich empfehle Ihnen namens der Minderheit, die Motion anzunehmen.