Rechsteiner Thomas · Nationalrat · 2024-03-05
Rechsteiner Thomas · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-03-05
Wortprotokoll
Ihre Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat an ihrer Sitzung vom 23.[NB]Februar 2024 die Standesinitiative vorgeprüft, die der Kanton Waadt am 29.[NB]Oktober 2021 eingereicht hatte. Die Standesinitiative verlangt, dass das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) so geändert wird, dass Kantone, die dies möchten, eine kantonale Einrichtung schaffen können, die die Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) festlegen und erheben sowie die Kosten zulasten der OKP finanzieren würde. Die Standesinitiative entspricht im Übrigen der eidgenössischen [PAGE 248] Volksinitiative "Krankenversicherung. Für die Organisationsfreiheit der Kantone"; diese ist in der Phase der Unterschriftensammlung gescheitert. Einer gleichlautenden Standesinitiative des Kantons Neuenburg wurde vom Nationalrat am 16.[NB]März 2022 keine Folge gegeben.
In der Beratung in der Kommission wurde festgestellt, dass in der Vergangenheit bereits mehrere derartige Vorstösse behandelt worden seien, dass sich das Volk auch schon zur Frage einer öffentlichen Krankenkasse geäussert habe und dass diese Vorstösse oder Abstimmungen in den Westschweizer Kantonen markant andere Ergebnisse ergeben hätten als in den übrigen Schweizer Kantonen. Die Standesinitiative des Kantons Waadt ist ein weiterer Versuch, das Prinzip der Organisation der Krankenversicherung etwa so wie die kantonalen Ausgleichskassen umzusetzen, das heisst, ein Bundesgesetz gilt in der ganzen Schweiz, aber die Umsetzung erfolgt in den Kantonen und durch die Kantone. Damit kann ein Kanton - oder auch mehrere Kantone zusammen - eine öffentliche Kasse gründen; die privaten Krankenkassen können weiterhin bestehen bleiben, auch damit diese im Bereich des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) weiter aktiv sind.
Die Kommissionsmehrheit vertritt folgende Ansichten:
1.[NB]Die vorliegende Standesinitiative stellt einen sehr grossen, unnötigen Eingriff ins System der OKP und in die Tarifpartnerschaft im Gesundheitswesen dar.
2.[NB]Es entstehen Schwierigkeiten bei der Aufsicht sowie beim Umzug von Versicherten aus anderen Kantonen, die keine solche Einrichtung haben.
3.[NB]Erfahrungen aus anderen Ländern und Bereichen zeigen, dass öffentliche Einrichtungen weder günstiger noch effizienter sind. Es besteht bereits ein verfeinerter Risikoausgleich im KVG, sodass sich der Kampf um gute Risiken nicht mehr lohnt. Die Billigkassen als Tochtergesellschaften der grossen Krankenversicherer sind faktisch verschwunden.
4.[NB]Der Grundsatz im KVG mit der freien Wahl des Versicherers wird damit eingeschränkt.
Und letztlich hätten die Kantone schon heute die Möglichkeit, eine eigene Krankenversicherung zu gründen. Das KVG würde das zulassen. Gemacht hat das hingegen noch kein einziger Kanton.
Zur Minderheitsmeinung: Die Minderheit ist der Ansicht, dass die immer steigenden Prämien beweisen, dass der Markt der Krankenversicherung nicht funktioniert und gescheitert ist. Die Verwaltungskosten könnten gesenkt werden, und mit Annahme der Standesinitiative könnte erprobt werden, wie sich die Kostenentwicklung in Kantonen mit kantonalen Einrichtungen im KVG im Vergleich zu den Kantonen, die keine solchen machen, verhält. Die Minderheit hält fest, dass die Kantone heute für die Organisation des Gesundheitswesens zuständig sind, im Bereich der Krankenversicherung aber über keine Kompetenzen verfügen. Deshalb sind zentrale Einrichtungen, wie solche, die auch in anderen Bereichen bereits existieren, eine gute Möglichkeit zur Kostendämpfung.
Ihre Kommission unterbreitet Ihnen, der Standesinitiative Waadt keine Folge zu geben, und zwar mit 16 zu 10 Stimmen bei 0 Enthaltungen.