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AB 334901

Büchel Roland Rino · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-03-05

Wortprotokoll

Ja, dann sage ich schon im Voraus Danke, dass Sie zuhören. Es lohnt sich. (Heiterkeit)

Am 18.[NB]Dezember 2020 wurde die parlamentarische Initiative Suter 20.505, "Barrierefreiheit des Live-Streams der Parlamentsdebatten gewährleisten", eingereicht. Sie verlangt, dass die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, um die Barrierefreiheit des Live-Streams der Parlamentsdebatten im National- und im Ständerat zu gewährleisten. Damit auch gehörlose und schwerhörige Menschen die Debatten mitverfolgen können, soll der Live-Stream mit Untertiteln versehen werden. Zusätzlich soll geprüft werden, inwieweit ausgewählte Debatten in Gebärdensprache übersetzt werden können.

Beide Plenen gaben der parlamentarischen Initiative Folge. Ihr Büro gab der Initiative am 7.[NB]Mai 2021 Folge, das Büro des Ständerates lehnte sie anfänglich ab. Am 21.[NB]September 2022 stimmte ihr der Ständerat zu. Der Nationalrat - also Sie bzw. bei einigen Ihre Vorgänger - hatte bereits am 15.[NB]März 2022 Folge gegeben. Ihr Büro verabschiedete den vorliegenden Entwurf an seiner Sitzung vom 17.[NB]November 2023 einstimmig.

Vorher, am 11.[NB]Februar 2023, führten wir im Büro eine erste Diskussion über die Umsetzung der parlamentarischen Initiative. Dort wurde festgehalten, dass künftig alle Debatten mit Untertiteln versehen werden sollen. Dabei wurde angeregt, dass die Parlamentsdienste mit dem sogenannten Respeaking Lösungsansätze prüfen sollten, die gegenüber dem damaligen Entwurf günstiger waren. Daraufhin wurde eine Vorstudie durchgeführt. Mit dem Schweizerischen Gehörlosenbund und mit direkt betroffenen Personen wurden die konkreten Bedürfnisse abgeklärt. Dabei wurden zwei Schlussfolgerungen gezogen.

Die erste Schlussfolgerung: Der bessere Nutzen für Personen mit Hörbehinderung oder Hörproblemen, aber auch für andere Nutzerinnen und Nutzer des Live-Streams kann durch eine professionelle Live-Untertitelung erreicht werden. Die Qualität der Spracherkennung muss jedoch hoch sein, denn Fehler oder Lücken erschweren die Erfassung des Kontextes ziemlich schnell. Mit der Einführung einer Untertitelung würde die Bundesversammlung einen ähnlichen Ansatz wählen wie andere europäische Parlamente. Gemäss einer Umfrage aus dem Frühjahr 2023, an welcher 15 Parlamente teilnahmen, bieten fünf von ihnen eine Untertitelung an, z.[NB]B. der Deutsche Bundestag, die Assemblée nationale in Frankreich oder das House of Commons, das in London tagt. Andere Parlamente gehen weiter und stellen zumindest teilweise eine Gebärdenverdolmetschung zur Verfügung. Sieben der an der Umfrage teilnehmenden Parlamente bieten derzeit keinen barrierefreien Zugang an.

Die zweite Schlussfolgerung der Studie: Die Anwendung von künstlicher Intelligenz (KI) kann den Aufwand gegenüber früheren Kostenschätzungen beträchtlich reduzieren. Trotzdem ist wohl eine manuelle Korrektur vorläufig noch notwendig, um eine brauchbare Qualität zu erreichen. Die Untertitelung ist einzig eine Verständnishilfe für die Live-Übertragung in der Sprache der Rednerin oder des Redners und steht im Videoarchiv nachträglich nicht mehr zur Verfügung. Die definitive und rechtsverbindliche Verschriftlichung findet weiterhin im Amtlichen Bulletin statt, das ist ganz wichtig.

Ich habe es am Anfang gesagt: Die Initiantin regt weiter an, eine zusätzliche Verdolmetschung durch Gebärdensprache zu prüfen. Diese steht für das Büro nicht im Vordergrund und wird in der Anpassung von Artikel 14 der Parlamentsverwaltungsverordnung auch nicht erwähnt. Trotzdem ist es grundsätzlich möglich, eine punktuelle Verdolmetschung einzelner Debatten auch ohne rechtliche Anpassung zu einem späteren Zeitpunkt zu prüfen oder umzusetzen.

Das Inkrafttreten wird durch die Koordinationskonferenz festgelegt. Das sollte rund ein bis eineinhalb Jahre nach der Verabschiedung der Vorlage in beiden Räten der Fall sein.

Zu den Kosten und personellen Auswirkungen: Anders als in der ersten Kostenschätzung von rund 600[NB]000 Franken jährlich ist mit etwa 100[NB]000 bis 250[NB]000 Franken an jährlichen Betriebs- und Unterhaltskosten zu rechnen. Die einmaligen Investitionskosten betragen zwischen 50[NB]000 und 100[NB]000 Franken. Mit einem zusätzlichen Personalaufwand bei den Parlamentsdiensten ist nicht zu rechnen.

In diese Kostenschätzung sind parallele Debatten in drei Sprachen in beiden Räten eingerechnet. Sobald die Rechtsgrundlage in beiden Räten verabschiedet ist, werden die Parlamentsdienste genau budgetieren, ausschreiben und beschaffen können.

Ihr Büro bittet Sie einstimmig, dieser Änderung der Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsgesetz und über die Parlamentsverwaltung zuzustimmen.