Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · 2024-03-05
Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-03-05
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative unserer ehemaligen Kollegin Ada Marra will, dass man für eine Winterpause vom 1.[NB]November bis zum 31.[NB]März keine Mietausweisungen machen kann. Ihre Kommission für Rechtsfragen hat am 16.[NB]November 2023 diese parlamentarische Initiative vorgeprüft und kommt zum Entscheid, und zwar mit 16 zu 9 Stimmen, dieser keine Folge zu geben. Den Antrag der Minderheit hat ja Frau Kollegin Fehlmann Rielle begründet.
Warum ist die Kommission zu dieser Entscheidung gekommen? Ganz einfach: Erstens ist die Mietausweisung eine Ultima-Ratio-Handlung, und zwar nach einem klar geregelten Verfahren mit klaren Voraussetzungen. Entscheidend ist, dass eine Mietausweisung nur nach einer bereits rechtskräftigen Kündigung möglich ist, das heisst, nachdem ein Kündigungsverfahren und allenfalls sämtliche Rechtsmittel gegen die Kündigung ergriffen und auch abgeschmettert worden sind. Das heisst auch, dass man bereits zuvor die Möglichkeit gehabt hat, das Mietverhältnis zu erstrecken. Eine Mietausweisung ist nur dann möglich, wenn eben das Mietverhältnis nicht erstreckt worden ist. Eine Erstreckung bietet eben genau diesen Schutz bei Härtefällen. Zusätzlicher Schutz bei Ausweisungen ist nicht notwendig.
Zweitens findet ein Grossteil der Ausgewiesenen eine Unterkunft. Ansonsten ist es klar Aufgabe von Kantonen und Gemeinden, dafür zu sorgen, dass diese Menschen eine Unterkunft finden. Wenn Ihre Kommission diesen Vorstoss abgelehnt hat, ist das eben alles andere als eine Verharmlosung von Obdachlosigkeit; denn Ihre Kommission hat sich sehr wohl mit dieser Frage auseinandergesetzt und auch festgestellt, dass Obdachlosigkeit nicht mit Mietausweisungen begründet werden kann. Kurz zusammengefasst: Es ist nicht die Aufgabe Privater, das heisst der Vermieter, hier für mehr Sicherheit zu sorgen.
Für die Mehrheit Ihrer Kommission ist klar, dass Vermieten weniger attraktiv werden soll - das ist ein Grundsatz dieser Initiative. Man will staatliche Verantwortung abschieben, und man will keine Regelung von Einzelfällen. Die Minderheit warnt vor Extremfällen und vor Obdachlosigkeit. Aber wie gesagt, ich schliesse gerne, wo ich begonnen habe: Mietausweisungen erfolgen bei rechtskräftigen Kündigungen, wenn sämtliche Rechtsmittel, insbesondere auch die Möglichkeit einer Erstreckung, bereits ausgeschöpft sind, kurzum dann, wenn sich jemand widerrechtlich in einer Wohnung aufhält. Demzufolge gibt es auch keinen Grund, hier für die Periode vom 1.[NB]November bis zum 31.[NB]März einen Stillstand einzufügen.
Ich danke Ihnen, wenn Sie Ihrer Kommission folgen und der parlamentarischen Initiative keine Folge geben.