Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2024-03-06
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-03-06
Wortprotokoll
Unsere Kommission hat an der Sitzung vom 12.[NB]Februar dieses Jahres die vorliegende Motion 21.4584 geprüft. Herr Nationalrat Thomas Rechsteiner reichte sie am 16.[NB]Dezember 2021 ein, und der Nationalrat nahm sie dann am 18.[NB]September 2023 an.
Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Gesetzgebung so anzupassen, dass beim zukünftigen Ausbau der Bahninfrastrukturen im Rahmen des Projektes Bahn 2050 der Anschluss der ländlichen Regionen an die Agglomerationen konsequent einbezogen und verbessert wird. Jeder Ausbauschritt auf den Hauptverkehrsachsen zwischen den Zentren muss auch Verbesserungen der Feinerschliessung in den räumlich anschliessenden ländlichen Regionen nach sich ziehen, sei es durch den öffentlichen Verkehr direkt oder durch eine bessere Anbindung des öffentlichen Verkehrs an den Privatverkehr. Bei der Förderung des ÖV besteht die Gefahr, dass vor allem die grossen Transitachsen zwischen den Zentren gefördert werden und die weniger besiedelten und weniger gut erschlossenen ländlichen Regionen das Nachsehen haben.
Zudem darf der öffentliche Verkehr nicht gegen den Privatverkehr ausgespielt werden. Vielmehr sollten sie besser koordiniert werden, damit sie sich optimal ergänzen, was vor allem ein zentrales Anliegen der ländlichen Gebiete ist. Denn gerade in diesen ländlichen Gebieten ist man auf das Auto angewiesen. Eine wichtige Massnahme, um den öffentlichen Verkehr zu stärken, ist z.[NB]B. der Ausbau von Parkplätzen an den Bahnhöfen oder auch ein Netz von Ruftaxis oder Rufbussen, das die Anbindung optimiert und auch in den regionalen Gebieten immer mehr Leute zum Umsteigen auf den ÖV motiviert. Das heisst, dass die Kombination der verschiedenen Mobilitätsformen besser genutzt werden muss, um den ÖV am Ende eben zu stärken.
Wenn man nun sagt, diese Forderung sei in Artikel 48a des Eisenbahngesetzes (EBG) aufzunehmen, so ist das nicht in Abrede zu stellen. Mit der vorliegenden Motion möchte die Kommission jedoch die Wichtigkeit der räumlichen Erschliessung von ländlichen Gebieten unterstreichen und damit ein klares Signal aussenden, dass das Potenzial des Zusammenspieles zwischen dem ÖV und dem motorisierten Individualverkehr noch nicht ausgeschöpft ist. Weiter hält unsere Kommission fest, dass jeder Ausbauschritt in den Agglomerationen zur Erfüllung des in Artikel 48a EBG festgehaltenen Erschliessungszieles der Berggebiete und Tourismusregionen auch zwingend eine Feinerschliessung der ländlichen Regionen nach sich ziehen muss.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 6 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion anzunehmen.