Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-03-06
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-03-06
Wortprotokoll
Ich spreche wiederum zu ausgewählten Punkten. Zuerst zur Frage der Zollfreigrenze: Ich bitte Sie, hier die Kommissionsmehrheit zu unterstützen. Nach dem Antrag der Minderheit sollen Gegenstände in kleinen Mengen von unbedeutendem Wert oder mit geringfügigem Steuerbetrag nur steuerfrei sein, sofern für diese Gegenstände im Herkunftsland nachweislich keine Mehrwertsteuer zurückerstattet wurde. Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe a des Mehrwertsteuergesetzes betrifft aber nicht nur die Wertfreigrenze im Reiseverkehr. Wenn man diese Änderung, wie sie von der Minderheit beantragt wird, umsetzen würde, dann würden auch Bereiche beeinflusst, die nichts mit dem Einkaufstourismus zu tun haben. Bei Handelswaren müssten Steuerbeträge unter 5 Franken neu ebenfalls erhoben werden; heutzutage wird aus verwaltungsökonomischen Gründen auf eine solche Erhebung verzichtet.
Im Zeitpunkt der Einfuhr kann nicht abschliessend überprüft werden, ob die ausländische Mehrwertsteuer zurückerstattet wird, insbesondere nicht, wenn die Rückerstattung nachträglich oder elektronisch erfolgt. So wird es weder für private Geschenksendungen aus dem Ausland noch für Reiseproviant oder kleine Souvenirs eine Befreiung von der Einfuhrsteuer geben. Das wird zu zusätzlichen Veranlagungen für Kleinstbeträge führen. Zudem ist mit vermehrtem Schmuggel zu rechnen. Für eine wirkungsvolle Umsetzung müsste das BAZG zusätzliche Ressourcen für die Veranlagungen und für verstärkte Kontrollen einsetzen.
Der Bundesrat erachtet eine generelle Senkung der Wertfreigrenze auf 150 Franken weiterhin als zielführendste Lösung zur Umsetzung aller Vorstösse bzw. Anträge im Bereich des Einkaufstourismus. Sie können sich erinnern: Die Motion 19.3975 der Finanzkommission des Nationalrates beauftragte den Bundesrat, hier eine Anpassung vorzunehmen, der Ständerat hat die Frage sistiert. In Ihrer Kommission wurde dieses Anliegen jetzt parallel zur Eröffnung der Vernehmlassung der Verordnungsänderung nochmals aufgenommen.
Wir sind aktuell an der Auswertung der Vernehmlassungsantworten. Die Wertfreigrenze auf 150 Franken zu senken, war ein Kompromiss; ich kann Ihnen sagen, dass das auch in der Vernehmlassung umstritten ist, weil viele das als Bevormundung der Konsumentinnen und Konsumenten betrachten und auch den Mehraufwand fürchten. Aber die entsprechenden Kantone, die die Standesinitiativen 18.300 und 18.316 eingereicht haben, sind damit einverstanden. Wir sind also daran, das Vernehmlassungsergebnis auszuwerten, und ich möchte Sie bitten, der Mehrheit zu folgen und hier keine Änderung zu bewirken.
Dann haben wir bei Ziffer 52, Artikel 36 Absatz 2 Buchstabe i EMKG, bei der Rolle des Zentralamts für [PAGE 296] Edelmetallkontrolle, einen Minderheitsantrag Ryser. Der Bundesrat ist damit einverstanden, weil es sich hier um eine Empfehlung der Eidgenössischen Finanzkontrolle handelt.
Dann haben wir, wir haben es gehört, die Einzelanträge Bertschy und Munz. Diese betreffen eine Frage, die Sie bereits im letzten Dezember entschieden haben, nämlich im Rahmen der Motion Knecht 23.3833, "Die Stärkeproduktion in der Schweiz erhalten". Ich möchte Sie bitten, bei Ihrem Entscheid zu bleiben. Mit dem Antrag der Kommission soll eine rechtliche Grundlage geschaffen werden, um wieder auf die ursprüngliche Ausbeutenorm des Weichweizens zurückzukommen; bis Ende 2022 hat diese 55 Prozent betragen. Frau Nationalrätin Bertschy hat Ihnen das soeben erklärt. Mit der Umsetzung des Antrages würde zudem eine Subvention ermöglicht, die dem Subventionsgesetz widerspricht. Ich möchte die ganze Geschichte nicht wiederholen; ich habe es damals bei der Beratung der Motion Knecht im letzten Winter gesagt. Es gab hier verschiedene Rechtsverfahren, und es wäre etwas eine Stop-and-go-Politik, wenn man hier jetzt wieder zustimmen würde.
Dann haben wir noch einen Minderheitsantrag Bertschy betreffend Fette und Öle. Dieser wurde in Zusammenarbeit mit der Verwaltung optimiert, es ist ein Alternativvorschlag zum Antrag der Mehrheit. Der Antrag der Mehrheit geht deutlich über die heutige Regelung hinaus, da tierische und pflanzliche Öle und Fette neu austauschbar wären und die rückzuerstattenden Beträge nicht beschränkt sein sollen. Das würde den Gatt- und WTO-Bestimmungen widersprechen. Die erstattungsberechtigte Menge sollte kleiner oder gleich sein als die eingeführte oder zollbelastete Menge.