AB 335361
Schlatter Marionna · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2024-03-06
Wortprotokoll
Im Block 4 geht es um den eigentlichen Knackpunkt der Vorlage, nämlich die tangierte Kompetenzteilung zwischen dem BAZG und den Kantonen. Es war ja genau dieser Punkt, der in der ersten Beratung dazu führte, dass die Kantone die Vorlage derart kritisierten und dass im Anschluss daran diese Arbeitsgruppe Hofmann zu ihrem Sondervernehmlassungsverfahren eingeladen worden ist. Die Vorschläge der Arbeitsgruppe Hofmann wurden ja beinahe tel quel übernommen. Das erstaunt natürlich überhaupt nicht, denn ohne Übernahme gäbe es keine Unterstützung durch die Kantone. Es ist quasi eine Erpressung.
Inhaltlich sind die Anträge zum Teil aber sehr schwierig. So hat das Bundesamt für Justiz in einem Bericht aufgezeigt, dass es bei gewissen Anträgen eben doch um eine krasse Ausweitung der Kompetenzen des BAZG geht und es eben doch Überschneidungen mit den Kompetenzen der Kantonspolizeien gibt. Das BAZG kann in Zukunft beispielsweise Personen in der ganzen Schweiz auf ihren Aufenthaltsstatus kontrollieren. Es ist doch offensichtlich, dass das in die Polizeihoheit der Kantone eingreift. Das BAZG erhält also viele polizeiliche Kompetenzen, wie die Fahndung nach Personen und Transportmitteln, die Bekämpfung rechtswidriger Ein- und Ausreisen sowie Aufenthalte und die Bekämpfung grenzüberschreitender illegaler Handlungen. Aber es gibt keine gemäss Strafrecht ordentliche Aufsicht durch die Justiz wie im Falle der Kantonspolizeien. Das ist rechtsstaatlich höchst problematisch, und es ist klar, dass das in Zukunft die Gerichte beschäftigen wird.
Ein offensichtliches Beispiel dafür ist Artikel 111. Die Grüne Fraktion unterstützt dort den Antrag der Minderheit II (Michaud Gigon). Es geht um die Frage, wo das BAZG Überwachungskameras installieren darf. Bislang war die Bildüberwachung in den Räumlichkeiten des BAZG, in Zollfreilagern und im Grenzraum gestattet. Jetzt ist aber eine massive Ausweitung vorgesehen, wonach die Bildüberwachung überall in der Schweiz gemacht werden kann. Das ist völlig unverhältnismässig. Die Einschränkungen, welche die Kantonspolizeien bei der Installation von Überwachungsgeräten haben, gelten für den Zoll nicht. Was passiert denn beispielsweise mit all[NB]den[NB]Aufnahmen,[NB]die[NB]diese Überwachungsgeräte machen?
Ein besonderes Augenmerk verdient in diesem Block auch der Antrag der Minderheit Baumann zu Artikel 113. Es geht dort um die Bewaffnung der Mitarbeitenden des Zolls. Die Minderheit Baumann beantragt eine sanfte Einschränkung, wonach Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur dann bewaffnet werden sollen, wenn sie gefährlichen Situationen ausgesetzt sind. Gerne erinnere ich kurz daran, dass mit Dazit ohne gesetzliche Grundlage ein neues Berufsbild eingeführt wurde, welches die Trennung zwischen bewaffneten Tätigkeiten durch das Grenzwachtkorps und unbewaffneten Tätigkeiten durch den Zollfachmann und die Zollfachfrau erschwert. Mit dem Zusammenführen dieser Tätigkeiten stellte sich eben die Frage der Bewaffnung. Mit der offenen Formulierung, die im Entwurf des Bundesrates vorgesehen ist, wären die Mitarbeiter des BAZG jederzeit bewaffnet. Diese grundsätzliche Ausweitung der Bewaffnung von rund 2000 auf rund 3000 Mitarbeitende ist aber insbesondere bei der Warenabfertigung ungerechtfertigt und nicht bedarfsgerecht. Es war denn auch eine zentrale Forderung der GPK-S, dass die Zahl der Personen, die mit Sicherheitsaufgaben betraut sind, Uniform und Waffe tragen und Zugang zu sensiblen Daten haben, nicht signifikant erhöht wird. Die Präzisierung im Minderheitsantrag Baumann trägt dieser Unschärfe Rechnung.
Die Minderheitsanträge der SVP-Fraktion lehnt die Grüne Fraktion ab.
Lassen Sie mich noch kurz etwas zur Minderheit Tuena sagen. Das Parlament hat in der letzten Legislatur das DNA-Profil-Gesetz revidiert. Es wurde in diversen Stunden in beiden Räten differenziert beraten. Wir haben Zeit in die Debatte über die Einschränkung der Grundrechte investiert. Herausgekommen ist ein Kompromiss, mit dem wir alle leben konnten - er ist so, wie unser Parlament eigentlich legiferieren sollte. Dass dieser Kompromiss hier jetzt einfach wieder ausgehebelt werden soll, via Monstergesetz, einfach unter dem Radar, finden die Grünen höchst problematisch.
Bitte lehnen Sie den Antrag der Minderheit Tuena aus staatspolitischen Gründen ab.