AB 335424
Pamini Paolo · Nationalrat · Tessin · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-03-06
Wortprotokoll
Devo ringraziare i relatori di maggioranza che hanno già esposto gli argomenti della nostra minoranza. La nostra minoranza è consistente: come è stato detto, siamo 12 commissari su 25 a sostenere queste posizioni.
Bitte erlauben Sie mir, angesichts der Grösse der qualifizierten Minderheit auf Deutsch weiterzumachen - in der Hoffnung, dass ich vielleicht einige von Ihnen noch überzeugen kann. Viele Argumente wurden schon vorgelegt. Ich komme sofort zum Kern der Frage. 2022 hatten nur 22 Menschen das Glück, dank Lottogewinnen zu Millionären zu werden. Wenn wir daran denken, dass nach geltendem Recht eine Person tatsächlich ihren Lebensmittelpunkt verschieben soll, damit das auch steuerlich relevant ist - ansonsten sind wir schon innerhalb der heutigen Gesetzgebung und Rechtsprechung in einem Umgehungsfall -, dann heisst das eigentlich, dass nur die Hälfte dieser glücklichen Gewinner ihren Wohnsitz wirklich erfolgreich verlegen kann. Dann sind wir plötzlich nicht mehr bei 22 Fällen, sondern bei etwa 11 oder - seien wir grosszügig - 15 Fällen. Der Motionär möchte tief ins interkantonale Steuerrecht eingreifen - für 15 Fälle. Das ist eigentlich der Kern des Problems. Damit könnten wir die Büchse der Pandora öffnen.
Es gibt 6 Kantone, die Lotteriegewinne separat besteuern. 20 Kantone hingegen besteuern Lotteriegewinne zusammen mit dem übrigen Einkommen. Entweder greifen wir ins kantonale Recht ein und harmonisieren die kantonalen Gesetzgebungen, oder wir müssen eine ganze Maschinerie zum [PAGE 333] Informationsaustausch in Gang setzen, um das satzbestimmende Einkommen der beiden tangierten Kantone zu ermitteln. Der Wohnsitzkanton muss am Jahresende das Gesamteinkommen kennen, um genau den richtigen Steuersatz für den Lotteriegewinn bestimmen zu können. Auch der Zuzugskanton sollte analog dazu wissen, wie viel der glückliche Spieler gewonnen hat, damit auch seine Veranlagung korrekt erfolgt - und dies für nur 15 Leute pro Jahr.
Das grosse Problem ist: Denken Sie einerseits an den administrativen Aufwand - das haben wir schon gesagt -, denken Sie andererseits an das Eingreifen ins interkantonale Recht. Die Bundesverfassung sieht eigentlich ein interkantonales Steuergesetz vor. Keines wurde in diesen 175 Jahren des Bundesstaates aber je erlassen. Entsprechend gibt[NB]es[NB]eine[NB]ausgereifte Rechtsprechung im Zusammenhang mit dem interkantonalen Steuerrecht.
Die Büchse der Pandora, die ich vorhin erwähnt habe, betrifft eigentlich auch andere einmalige Einkommensströme. Wenn wir jetzt anfangen, dafür zu plädieren, einmalige Einkünfte wie Lotteriegewinne auch am Wohnsitz zu besteuern, also dort, wo man zum Zeitpunkt des Gewinns lebt: Warum sollen dann nicht auch Boni oder Superdividenden eines[NB]Minderheitsaktionärs, der keine Kontrolle über die Dividendenausschüttung hat, so besteuert werden? Warum nicht, wenn man konsequent mit dieser Vorlage umgehen will? Natürlich, der Motionär schlägt das nicht vor, aber die Gefahr bestünde grundsätzlich. Wenn wir also überhaupt etwas Ähnliches in diese Richtung einführen, dann sollten wir solche Lotteriegewinne in Anlehnung an die Besteuerung der Kapitalleistungen aus der Vorsorge - und das sagt auch der Motionär - wenn überhaupt, dann separat, gesondert besteuern.