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Lohr Christian · Nationalrat · 2024-03-07

Lohr Christian · Nationalrat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-03-07

Wortprotokoll

Ein Wechsel des Wohnorts und des Kantons ist in der Regel möglich, ohne jemanden zu fragen. Wir alle können das tun, so, wie wir es wollen. Das gilt aber nicht für alle Menschen mit Behinderungen. Trotz der in der Bundesverfassung garantierten Niederlassungsfreiheit ist die Wahlfreiheit beim Wohnen für Menschen mit Behinderungen immer noch stark eingeschränkt. Diese Einschränkung betrifft sowohl Wohnort als auch Wohnform, und dies, obwohl sich die Schweiz mit der Annahme der Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet hat, Menschen mit Behinderungen die gleichen Wahlmöglichkeiten zu verschaffen wie anderen Menschen.

Zahlreiche Menschen mit Behinderungen wünschen sich mehr Autonomie bei der Wahl der Wohnform und möchten den institutionellen Kontext - gemeint ist das Heim - verlassen. Diesen Bedarf anerkennt Ihre Kommission, die SGK-N, und fordert eine Anpassung auf Gesetzesebene, damit die Wahlfreiheit schweizweit verbessert werden kann.

Die heutige Situation hat mit nachgewiesenen Fehlanreizen zu tun, welche der Bund mit seinen Rahmenbedingungen im Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG) heute setzt. Der Anspruch auf Leistungen orientiert sich heute nicht primär am Bedarf der betroffenen Personen, sondern an der Angebotsform, sprich am verfügbaren Angebot des Wohnens im Heim oder zuhause. Damit stellt das IFEG in seiner heutigen Form ein Hindernis für ein zeitgemässes kantonales Konstrukt der Versorgungsstrukturen dar. Die Kommission will mit einer Revision des IFEG bessere Rahmenbedingungen schaffen, damit das selbstbestimmte Wohnen schweizweit ermöglicht wird.

Ich möchte es an dieser Stelle ausdrücklich betonen: Es geht nicht um eine Verschiebung der Kompetenzen weg von den Kantonen, hin zum Bund - die Kompetenzen sollen gleich bleiben -, sondern darum, die Rahmenbedingungen zu verbessern. Die Kommission beantragt Ihnen deshalb mit grosser Mehrheit, mit 23 zu 2 Stimmen, die Annahme der vorliegenden Motion.

Gestatten Sie mir, noch einige Bemerkungen zu machen. Mit dem IFEG wurden seinerzeit gewisse Mindeststandards beim Wohnen in Institutionen geschaffen, mit dem Ziel, dass es genügend Heimplätze gibt und niemand wegen eines Heimaufenthalts in die Sozialhilfe kommt. Dieses Ziel, und das möchte ich hier auch ausdrücklich festhalten, war und ist wichtig. Ein wichtiger Aspekt ist und war uns auch in der Kommission natürlich das Thema der Kosten. Es ist sehr wichtig, zu betonen, dass die Kosten, wenn ein Wechsel in ein ambulantes Setting stattfindet, eher tiefer sind bzw. gleich bleiben. Wenn sie im Verhältnis höher ausfallen sollten, müssten sie eben genau angeschaut werden. Wir möchten also nicht die Verhältnismässigkeit dieses Prinzips aufbrechen. Das ist nicht angedacht.

Bei den Kostenüberlegungen haben wir uns auch auf Informationen gestützt, die ganz klar sagen, dass explizit ein Ressourcentransfer stattfinden soll. Die Erfahrungen zeigen auch, dass ambulante Angebote nicht nur die Lebensqualität der Betroffenen, sondern auch die Kosteneffizienz steigern. Der Bund wird das Thema im Programm "Wohnen" im Rahmen der Behindertenpolitik unter die Lupe nehmen und allenfalls weitere Grundlagen erarbeiten müssen.

Ich empfehle Ihnen im Namen der Kommission die Annahme dieser Motion.