Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-03-11
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-03-11
Wortprotokoll
Frau Nationalrätin Gutjahr, im Zuge der Digitalisierung konnte in den letzten Jahren die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Rückerstattungsanträge für die Verrechnungssteuer deutlich verkürzt werden. Während sie im Jahr 2020 70 Tage betrug, waren es [PAGE 381] im vergangenen Jahr noch 40,5 Tage. Dank der Digitalisierung konnten im Bereich der Prüfung des Rückerstattungsanspruchs zudem elf Vollzeitstellen abgebaut werden. Unabhängig davon, ob die Rückerstattungsanträge digital oder physisch eingereicht werden, müssen die Voraussetzungen für den Rückerstattungsanspruch geprüft werden. So wird geprüft, ob die Anspruchsberechtigung erfüllt ist oder ob eine Steuerumgehung bzw. ein Abkommensmissbrauch vorliegt. Zudem müssen die Unterlagen und Belege zur Überprüfung des Anspruchs auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer beigefügt und vollständig sein. Dies kann vertiefte Prüfungen und Analysen erfordern, die Zeit in Anspruch nehmen. Das Verrechnungssteuergesetz sieht ausdrücklich vor, dass die zu verrechnenden oder zurückzuerstattenden Beträge nicht verzinst werden.