Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-03-11
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-03-11
Wortprotokoll
Die Bundesverfassung sieht in Artikel 126 Absatz 1 vor, dass der Bund seine Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht hält. Das bedeutet, dass der Bund im Durchschnitt keine Finanzierungsdefizite schreibt und keine zusätzlichen Schulden macht. Die Schulden in Milliardenhöhe bleiben damit auf Dauer konstant. Eine Stabilisierung der Schuldenquote würde bedeuten, dass die Schulden in Prozent des Bruttoinlandprodukts stabil gehalten werden. Dafür wäre eine Verfassungsänderung nötig. Der Ausgabenplafond im Budget wird durch die geschätzte Höhe der Einnahmen vorgegeben, korrigiert durch den Konjunkturfaktor. Das führt gemäss aktueller Finanzplanung dazu, dass die ordentlichen Ausgaben unter Einhaltung der Schuldenbremse allein zwischen 2024 und 2027 von rund 83 Milliarden Franken um rund 8 Prozent auf 90 Milliarden Franken steigen dürfen.
Die Schuldenbremse ist in Bezug auf die Aufgaben des Bundes neutral und lässt Bundesrat und Parlament die Handlungsfreiheit, innerhalb des Ausgabenplafonds finanzpolitische Prioritäten zu setzen. Eingeschränkt wird der Handlungsspielraum hingegen dadurch, dass heute viele Ausgaben stark gebunden sind. Das Parlament kann seinen Spielraum erhöhen, indem es möglichst keine neuen gebundenen und auch keine neuen nicht gegenfinanzierten Ausgaben beschliesst.
Die Nettoschulden des Bundes beliefen sich Ende 2023 auf rund 140 Milliarden Franken. Das entspricht einer Nettoschuldenquote von 17,8 Prozent des Bruttoinlandprodukts. Würde in der Verfassung neu eine Stabilisierung der Quote festgeschrieben, könnten die Nettoschulden im Umfang des nominalen Wirtschaftswachstums zunehmen. Das entspräche gemäss heutigen Prognosen einem Zuwachs von rund 2,5 Prozent oder 3,5 Milliarden Franken pro Jahr. Im gleichen Umfang wären strukturelle Finanzierungsdefizite möglich. Mit den höheren Nettoschulden würden auch die Ausgaben für Schuldzinsen steigen, womit ein Teil des gewonnenen Handlungsspielraums wieder rückgängig gemacht würde. Eine Stabilisierung der Nettoschulden auf einem Niveau von 25 Prozent würde darüber hinaus ein um 57 Milliarden Franken höheres Schuldenniveau erlauben.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Postulat 22.4188, "Wachstumsorientierte Schuldenbremse", ausgeführt, dass sich die Schuldenbremse bewährt und sie die Krisenresistenz des Staates erhöht hat und dass er derzeit keinen Grund sieht, die rechtlichen Grundlagen der Schuldenbremse zu überprüfen. Im Vordergrund steht die Herausforderung, die stark steigenden Ausgaben im Rahmen der geltenden Regeln zu finanzieren. Er konzentriert sich deshalb vorderhand auf die beschlossene Aufgaben- und Subventionsüberprüfung.