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Gutzwiller Felix · Nationalrat · 1999-12-13

Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 1999-12-13

Wortprotokoll

Nachdem am letzten Mittwoch in diesem Saal die Schwächen der Denner-Initiative genügend klar geworden sind, äussere ich mich nur noch zur Volksinitiative "für eine freie Arzt- und Spitalwahl".

Wer will sie nicht, die freie Arzt- und Spitalwahl in der ganzen Schweiz? Wer will sie nicht, diese Wahlfreiheit, die mit einem Anrecht auf Kostendeckung verbunden ist? Dies ist denn auch das zentrale Problem der vorliegenden Volksinitiative. Sie äussert sich weder zum Preis, der für diese Wahlfreiheit zu bezahlen ist, noch dazu, wer schliesslich die Rechnung begleichen soll. Sie ist aus heutiger Sicht überflüssig. Andererseits ist sie wettbewerbsfeindlich und deshalb kostentreibend.

Allerdings weist diese Volksinitiative, 1997 eingereicht, durchaus auf einige wichtige Fragen hin, welche die Revision des KVG offen gelassen hat. Da ist Herrn Kollega Zäch Recht zu geben. In der Zwischenzeit hat der Entscheid des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes vom 16. Dezember 1997 allerdings eine erste Klärung zur Frage der Beitragspflicht der obligatorischen Krankenversicherung zur Gleichbehandlung der Spitäler gebracht.

Zudem ist mit der Teilrevision des KVG begonnen worden; in zwei Revisionsetappen sollen Lösungen für die hängigen Fragen gefunden werden. Die Neuordnung der Spitalfinanzierung, die auch Themen der Volksinitiative aufnimmt, ist Gegenstand dieser zweiten Etappe. Damit sind diese Verfassungsinitiative sowie die beantragte Rückweisung an die Kommission zwecks Formulierung eines Gegenvorschlages überflüssig.

Zudem ist sie, und das scheint mir besonders wichtig, entgegen den Behauptungen der Initianten wettbewerbsfeindlich. Der verfassungsmässig zu verankernde Anspruch der Patienten auf Kostendeckung in allen Spitälern bzw. bei allen Ärzten macht sie zu einem Instrument der Besitzstandgarantie.

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Die Anreize müssten ganz im Gegenteil so gesetzt werden, dass die Preise bei einem vorhandenen Überangebot sinken und nur die wettbewerbsfähigen Anbieter überleben können; dazu bräuchte es unter anderem eine Lockerung des Vertragszwanges. Sicher ist eine solche Lockerung künftig ein wichtiges Element einer wettbewerblichen Reform des Gesundheitswesens.

Im Gegensatz dazu zwingt die Initiative die Versicherer, Leistungen an alle Ärzte, alle Spitäler auszurichten. Damit führt sie ganz klar zur Strukturerhaltung und zementiert die Überkapazitäten im Akutsektor, die es heute ohne Zweifel gibt. Der Prämien- bzw. Steuerzahler bezahlt diese Strukturerhaltung letztlich teuer.

Die Initiative zielt deshalb in die falsche Richtung; mit ihr bleiben die wirklichen Probleme, besonders jene im Bereich der Spitalfinanzierung, bestehen. Beim heutigen Finanzierungssystem subventionieren die Kantone und Gemeinden die öffentlichen und öffentlich subventionierten Spitäler mit Beiträgen an ihre Betriebs- und Investitionskosten. Zudem gewähren ihnen die Kantone oder Trägergemeinden Defizitgarantien. Diese Subventionspraxis führt zu einer Reihe von Wettbewerbsverzerrungen und Ineffizienzen. So werden etwa stationäre Leistungen künstlich verbilligt; dies verhindert ein Verlagern der Behandlungen vom teureren stationären Bereich in den billigeren teilstationären oder ambulanten Bereich. Alternative Versicherungsmodelle - man nennt sie auch "managed care"-Modelle - werden durch diesen zweigleisigen Finanzierungsmodus klar benachteiligt. Die HMO, die Gesundheitskassen erzielen ihre Kostenersparnisse zum grössten Teil über geringere Hospitalisationsraten und kürzere Aufenthaltsdauern im Fall stationärer Behandlung. Wegen der Subventionierung der stationären Leistungen können sie nur einen Teil der möglichen Einsparungen realisieren und in Form reduzierter Prämien an ihre Versicherten weitergeben.

Diese Probleme geht die Initiative nicht an. Es sind aber die Probleme, welche die Revision der Finanzierung angehen muss. Wir erwarten also, dass diese Finanzierungsprobleme in der zweiten Etappe der Teilrevision KVG zügig angegangen werden. Dazu braucht es eine wettbewerbliche Reform des KVG und des Finanzierungssystems. Es braucht aber auch eine Reform, welche die Wahlfreiheit im Zusatzversicherungsbereich wieder stärkt. Dazu soll die Möglichkeit gehören, gegen einen entsprechenden Prämienzuschlag selbstverständlich, Arzt und Spital im ganzen Land frei wählen zu können.

Die Rückweisung schliesslich, beantragt durch die Initianten selbst, zeigt wohl an, dass es ihnen mit der ursprünglichen Initiative nicht mehr ganz wohl ist.

Wir bitten Sie, die Initiative sowie den Rückweisungsantrag Zäch, die die nötige Reform und die kostendämpfende Wettbewerbsstrategie behindern, abzulehnen.