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Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · 2024-03-13

Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2024-03-13

Wortprotokoll

Gesundheit und Mutterschutz, Arbeitsbestimmungen, Ruhezeitbestimmungen müssen für alle Arbeitnehmenden gelten, auch in einem Privathaushalt. Arbeitnehmende in einem Privathaushalt sind heute aber nicht dem Arbeitsgesetz unterstellt. Sie haben damit weniger Rechte, weniger Schutz als andere Arbeitnehmende. Die Arbeit im Haushalt ist aber eine anerkannte Berufstätigkeit. Der einzige Unterschied: Die Arbeitnehmenden sind in einer Familie, vielleicht sogar in mehreren Familien angestellt, sei es für die Betreuung von älteren Menschen, für die Kinderbetreuung, als Haushaltshilfe, als Koch oder Köchin, als Gärtner oder Gärtnerin - in verschiedensten Berufen, in denen Menschen in einem Haushalt angestellt sein können.

Unklar ist bei Rückfragen, ob ein Koch oder eine Köchin oder ein Gärtner oder eine Gärtnerin im Privathaushalt vielleicht doch unter das Arbeitsgesetz fällt oder eben nicht. Klar ist: Nicht unter das Arbeitsgesetz fallen diejenigen, die für die Betreuung und im Haushalt angestellt sind. Gerade ihre Situation ist aber häufig sehr prekär. Die Löhne sind tief, die Arbeitsbedingungen sind schwierig. Ihre Sozialversicherungssituation ist ungenügend, ihr Anspruch auf Einhaltung von Ruhezeiten ist schwer einzulösen.

Aufgrund eines Bundesgerichtsentscheids gibt es jetzt gewisse Verbesserungen: Wenn eine solche Person via Verleihfirma angestellt ist, fällt sie unter das Arbeitsgesetz, und [PAGE 470] es können Kontrollen gemacht werden. Ist die Person aber direkt bei der Familie angestellt, fällt sie nicht unter das Arbeitsgesetz. Ein Schutz ist also sehr viel weniger möglich. Auch die Kontrolle der Einhaltung der Arbeitsbedingungen ist schlecht möglich. Sie haben es wahrscheinlich auch gelesen: Teilweise kommt es sogar zu sklavenähnlichen Einzelfällen, wie wir im Fall einer in der Haushaltung angestellten Person in Gstaad gelesen haben - trotz Normalarbeitsverträgen, die natürlich ein Fortschritt sind. Es reicht aber nicht, gerade weil der Schutz oder die Kontrolle trotzdem nicht oder nur sehr schwierig möglich sind.

Es ist eine relativ spezielle Begründung seitens des Bundesrates, wenn da steht, das sei halt schwierig, und man daraus dann die Folgerung zieht: Wir tun nichts. Gerade bei diesen vulnerablen Gruppen, die häufig in Privathaushalten angestellt sind, wäre die Kontrolle zentral. Zudem hätte sie eine sehr hohe präventive Wirkung. Denn wenn klar ist, dass Kontrollen möglich sind, reicht das bereits oft, damit man sich ans Gesetz hält.

Deshalb fordert diese Motion, dass auch Leute, die direkt bei einer Familie angestellt sind, zukünftig unter das Arbeitsgesetz fallen und nicht nur diejenigen, die über eine Verleihfirma angestellt sind.

Damit auch diese prekären Arbeitsbedingungen zukünftig für alle auf einer sauberen Basis sind, bitte ich Sie sehr, diese Motion zu unterstützen.