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AB 336329

Moser Tiana Angelina · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2024-03-13

Wortprotokoll

Die Motion Salzmann 23.3082, "Rückführungsoffensive und konsequente Ausweisung von Straftätern und Gefährdern", verfolgt das Ziel, die Anzahl der Rückführungen zu steigern. Eine konsequente Rückführungspolitik ist entscheidend für eine glaubwürdige Asylpolitik. Sie muss sicherstellen, dass Personen, die kein Aufenthaltsrecht haben, das Land wieder verlassen. Dieses Kernanliegen der Motion teilt die Kommission. Sie empfiehlt Ihnen deshalb mit 10 zu 1 Stimmen, der abgeänderten Motion zuzustimmen.

Sie haben den ursprünglichen Motionstext hier im Rat beraten, und zwar im Juni des letzten Jahres, und der Motion in [PAGE 216] ihrer ursprünglichen Form mit 28 zu 15 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Der ursprüngliche Motionstext enthält fünf Elemente:

1.[NB]Es soll ein Konzept vorgelegt werden, wie die Zahl der Rückführungen und Ausweisungen in den kommenden Jahren deutlich erhöht werden kann.

2.[NB]Es sollen weitere Rückübernahmeabkommen abgeschlossen werden.

3.[NB]Es soll die freiwillige Rückkehr vorangetrieben werden.

4.[NB]Es sollen Sanktionen für nicht kooperative Herkunftsländer verstärkt werden.

5.[NB]Es soll auch die Einsetzung eines Sonderbeauftragten für Rückführungen geprüft werden.

Die SPK des Nationalrates hat sich nach der Annahme der Motion hier im Ständerat mit der Thematik insgesamt vertieft auseinandergesetzt. Es wurden Anhörungen mit verschiedenen Vertretungen der Kantone, der KKJPD, der Vereinigung der kantonalen Migrationsbehörden, dem Fachausschuss Rückkehr und Wegweisungsvollzug, einem Migrationsrechtsexperten und zwei Vertretungen der Internationalen Organisation für Migration durchgeführt. Ziel der Anhörungen war es, gerade auch den Kantonen Rechnung zu tragen, die für den Vollzug verantwortlich sind, und damit auch die konkreten Herausforderungen zu kennen. Als grösstes Hindernis für Wegweisungen wurden mehrfach die Erstellung von Ausweispapieren und medizinische Gründe genannt. Geschätzt - ich erlaube mir, das hier zu erwähnen - wurde von den Kantonen insbesondere die gute Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Migration.

Die SPK-N anerkannte den Handlungsbedarf in dieser Thematik. Obwohl die Vollzugsquote bei Wegweisungen in der Schweiz mit etwa 57 Prozent im internationalen Vergleich hoch ist, muss es das Ziel sein - und das ist es auch -, die Quote weiter zu erhöhen; Sie haben das im vorangehenden Geschäft entsprechend auch vom Bundesrat gehört. Die SPK-N und auch die SPK unseres Rates kamen jedoch zum Schluss, dass Sanktionen gegen unkooperative Herkunftsländer nicht zielführend sind, um die Rückführungsquote zu erhöhen, respektive dass sie sogar kontraproduktiv sind. Die Schweiz verfolgt einen kooperativen und partnerschaftlichen Ansatz und ist damit im internationalen Vergleich auch erfolgreich. Das beweisen die grosse Anzahl Abkommen und die hohe Rückführungsquote. Zudem würde eine Kürzung der Entwicklungshilfe primär die Bevölkerung treffen, während für die Kooperation bei der Rückführung in erster Linie die Behörden in den verantwortlichen Ländern zuständig sind.

Die Forderung nach der Einsetzung eines Sonderbeauftragten wurde in der Vorberatung als nicht notwendig erachtet, da sie faktisch schon erfüllt ist. Das SEM hat eine Person und ein Team, das sich genau dieser Thematik widmet.

Aufgrund dieser Erkenntnisse wurde die ursprüngliche Motion Salzmann abgeändert und die ersten drei Forderungen aufgenommen. Das sind jene nach einem Konzept für die Erhöhung der Anzahl Rückführungen und Ausweisungen, nach dem Abschluss von mehr Rückübernahmeabkommen und der Förderung der freiwilligen Rückkehr. Der Nationalrat hat der abgeänderten Motion am 19.[NB]Dezember des letzten Jahres mit 130 zu 82 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.

Ihre Kommission hat diese Version am 22.[NB]Januar dieses Jahres beraten und schliesst sich den Überlegungen des Nationalrates an. Sie empfiehlt Ihnen mit 10 zu 1 Stimmen, der abgeänderten Motion zuzustimmen.