Zopfi Mathias · Ständerat · 2024-03-13
Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2024-03-13
Wortprotokoll
Ihre Kommission hat grundsätzlich materiell sehr viel Sympathie für das Anliegen, das in der Motion formuliert wird. Dennoch beantragt Ihnen die Kommission die Ablehnung; ich führe nachher aus, weshalb. Es geht dem Motionär darum, dass das Potenzial der in der Schweiz ausgebildeten Ausländerinnen und Ausländer mit Abschlüssen der Tertiärstufe A und auch B genutzt werden kann. Wie gesagt, Ihre Kommission ist der Ansicht, dass dieses Anliegen berechtigt ist.
Der Bundesrat führt in seiner Stellungnahme aus, dass es keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf gebe. Die Kommission sieht das ein bisschen anders. Aber die Stellungnahme des Bundesrates stammt aus dem Jahr 2022. In diesem Jahr wurde auch die vorliegende Motion eingereicht. Seit damals hat sich aber doch etwas Wesentliches getan. Wir haben nämlich 2023 in beiden Räten die Vorlage zum Geschäft 22.067 beraten, in der es um Zulassungserleichterungen für Ausländerinnen und Ausländer mit Hochschulabschluss geht. Der Nationalrat hat diese Vorlage damals explizit so erweitert, dass sowohl Abschlüsse der Tertiärstufe A als auch Abschlüsse der Tertiärstufe B von diesen Zulassungserleichterungen erfasst sind. Auch unser Rat und unsere Kommission haben im letzten Jahr für dieses Anliegen und für diese Vorlage materiell viel Sympathie gezeigt.
Die Frage der Zulassungserleichterungen ist jedoch im Kontext von Artikel 121a Absatz 2 der Bundesverfassung zu betrachten. Von der Verfassungskonformität der Vorlage zum Geschäft 22.067 war unser Rat damals nicht überzeugt, und unser Rat beschloss, wie dann der Nationalrat später auch, die Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat. Ich zitiere Ständeratsvizepräsident Caroni, der in der damaligen Debatte sagte: "Die Rückweisung gibt dem Bundesrat inhaltlich den klaren Auftrag, die Zulassung gewisser Hochqualifizierter, die eben in der Schweiz ausgebildet wurden, zu vereinfachen - aber im Rahmen der Verfassung." Und weiter: "Welchen Weg der Bundesrat dorthin einschlagen will, wenn wir zurückweisen, bleibt ihm überlassen." (AB 2023 S 706)
Diesem offen formulierten Auftrag hat sich der Nationalrat, der der vorliegenden Motion Atici noch mit 136 zu 53 Stimmen zugestimmt hat, angeschlossen, wenn auch vielleicht ein wenig zähneknirschend. Er hat aber auch betont, dass er ein rasches Vorgehen des Bundesrates wünscht. Wie schon im Zitat erwähnt, ist es offen, ob der Bundesrat eine Lösung auf Verordnungs- oder allenfalls auf Gesetzesstufe - womit es wieder in unsere Räte käme - anstreben wird. Der Bundesrat hat in der Kommission aber versichert, dass die Arbeiten laufen und dass er bereit ist, auch Zulassungserleichterungen für die Tertiärstufe B einzubeziehen bzw. zu prüfen, was eben im Lichte von Artikel 121a Absatz 2 der Bundesverfassung möglich ist. [PAGE 223]
In diesem Kontext hat die Kommission festgestellt, dass es gemäss unserer Praxis, keine offenen Türen mehr einzurennen, in diesem Moment keinen Bedarf gibt, die Motion anzunehmen. Es wurde dann noch diskutiert, ob eine Sistierung Sinn machen würde, allenfalls als Zeichen und um ein bisschen mehr Druck zu machen, damit der Bundesrat vorangeht. Die Mehrheit war dann aber der Meinung, dass das nicht nötig ist, die Arbeiten laufen ohnehin. Zudem ist klar und mit diesem Votum auch noch einmal bekräftigt, dass erstens nach dem Willen der Räte beförderlich vorgegangen werden soll und dass zweitens für das Anliegen recht breite Sympathie besteht.
Das hat die Kommission mit 12 zu 1 Stimmen und ohne Minderheitsantrag zum Fazit geführt, dass sie Ablehnung der Motion beantragt und dem Bundesrat viel Erfolg bei den laufenden Arbeiten wünscht. Wir freuen uns dann darauf, die Resultate zur Kenntnis zu nehmen. Ich danke für die Ablehnung der Motion.