Stark Jakob · Ständerat · 2024-03-13
Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-03-13
Wortprotokoll
Es tut gut, über dieses Thema, über die Bundesverfassung von 1848, die wir gebührend würdigen sollten, zu reden. Ich bin Historiker und bin da voll bei Ihnen. Es ist auch sehr gut, über Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu sprechen. Aber annehmen sollten wir diese Motion nicht.
Ich bin auch Präsident der Finanzkommission, und es sind vor allem finanzpolitische Gründe, die gegen die Annahme der Motion sprechen. Wir kämpfen mit Milliardendefiziten, und wir sollten keine neuen Ausgaben beschliessen, die nicht unbedingt notwendig sind. Selbstverständlich: Die Bundesverfassung von 1848 ist ein ganz wichtiger Bestandteil der Schweizer Geschichte. Aber nun wegen des 175-Jahr-Jubiläums - es waren nicht 200 Jahre oder 100 Jahre, es waren 175 Jahre - einen Fonds zu gründen, ist "nice to have", aber nicht wirklich notwendig!
Die Antwort des Bundesrates zeigt zudem, dass die beiden Aktivitäten, die der Fonds unterstützen soll, heute schon betrieben und unterstützt werden: Erstens ist die Stärkung des Verständnisses und des Engagements für die politischen Institutionen des schweizerischen Bundesstaats, insbesondere bei der Jugend, längst gesetzlich verankert und in den Lehrplänen an den Volks-, Berufs- und Mittelschulen enthalten. Zweitens ist auch die Förderung des Zusammenhalts, insbesondere die Förderung der Kenntnisse und der Anwendung der Landessprachen, bereits gesetzlich verankert. Wir haben uns letzten Montag zum Beispiel mit der Sprachmobilitätsagentur Movetia auseinandergesetzt, die vor noch nicht langer Zeit gegründet wurde und sich intensiv mit dem Austausch zwischen den Landessprachen und mit dem gegenseitigen Spracherwerb beschäftigt. Aber auch hier, beim Sprachaustausch, sind die Lehrpläne in den Volks-, Berufs- und Mittelschulen ganz klar.
Schliesslich - und diesen Punkt bitte ich Sie zu beachten - soll der Fonds gemäss Motionstext "von einem von Parlament und Verwaltung unabhängigen Gremium von fünf bis maximal neun Personen geleitet werden, die vom Bundesrat jeweils auf eine Dauer von vier Jahren gewählt werden und höchstens zweimal wiedergewählt werden dürfen". Beim Lesen dieser Bestimmung wird für mich vollends deutlich, welch hohe Bedeutung dem Fonds offensichtlich zukommen soll. Daraus dürfte sich auch eine entsprechend hohe Dotation ableiten. Die Motion schweigt dazu, und das ist etwas auffällig, aber wohl nicht ganz zufällig.
Damit bin ich wieder beim Ausgangspunkt angelangt. Es ist jetzt einfach finanzpolitisch die falsche Zeit, um neue Gefässe und "Sonderkässeli" ins Leben zu rufen, die nicht zwingend notwendig sind und finanzielle Mittel binden, die anderweitig dringend benötigt werden. Wir sollten nicht weiter mit leerem Portemonnaie einkaufen.
Ich beantrage Ihnen, ohne Schmälerung der Anerkennung der Bundesverfassung von 1848, dem Antrag des Bundesrates zuzustimmen und die Motion abzulehnen.