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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-03-13

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-03-13

Wortprotokoll

Die Motion fordert eine Lockerung der Schuldenbremse, wie sie im Gesetz festgelegt ist. Würde man den gegenwärtigen Stand des Ausgleichskontos auf 10 Prozent der Bundesausgaben reduzieren, könnte sich der Bund in diesem Umfang neu verschulden. Es würde folglich der frühere Schuldenabbau rückgängig gemacht. Dazu müsste die Ausgestaltung der Schuldenbremse im Finanzhaushaltgesetz angepasst werden. Das lehnt der Bundesrat ab. Auch das Parlament entschied sich bei der Beratung über den Abbau der Corona-bedingten Verschuldung im Jahr 2022 dagegen, den früheren Schuldenabbau rückgängig zu machen. Der positive Stand des Ausgleichskontos wurde deshalb nicht mit dem Fehlbetrag des Amortisationskontos verrechnet.

Zu beachten ist zudem, dass es sich bei den aufgeführten Beispielen für die Verwendung eines allfälligen Spielraums mehrheitlich um dauerhafte und teilweise bereits bestehende Aufgaben handelt. Dauerhafte Aufgaben benötigen auch eine dauerhafte Finanzierung, eine rechtlich verbindliche Finanzierung über ordentliche Einnahmen. Die beschränkte und [PAGE 520] unregelmässige Äufnung des Ausgleichskontos eignet sich auch aus diesem Grund nicht für die Finanzierung dieser Form von Ausgaben. Wie Sie wissen, hat der Bundeshaushalt soeben zum zweiten Mal in Folge mit einem strukturellen Defizit abgeschlossen. Eine dauerhafte Speisung des Ausgleichskontos ist also nicht garantiert und im Moment auch nicht absehbar.

Ich bitte Sie, diese Motion hier abzulehnen.

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