Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-03-13
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-03-13
Wortprotokoll
Ich bitte Sie namens des Bundesrates, diese Motion abzulehnen. Aufwendungen für den Unterhalt von Familienangehörigen stellen Einkommensverwendungen dar und sind deshalb grundsätzlich nicht zum Abzug zugelassen. Es gibt heute eine Ausnahmeregelung. Diese besteht bei Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten und bei Unterhaltszahlungen für minderjährige Kinder. Sobald das Kind volljährig wird, kommt die Ausnahmeregelung nicht mehr zum Tragen. Das heisst, Unterhaltszahlungen an das volljährige Kind in Ausbildung gelten beim Kind als steuerfreie Einkünfte. Die unterhaltsleistende Person kann demzufolge die Unterhaltszahlungen nicht mehr abziehen, weil es sonst zu einer doppelten Nichtbesteuerung kommen würde. Die unterhaltsleistende Person kann für volljährige Kinder in Ausbildung aber bei der direkten Bundessteuer den üblichen Kinderabzug von aktuell 6700 Franken geltend machen.
Ich möchte hier nicht die ganze Begründung für die Ablehnung der Motion wiederholen. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass es zu Mindereinnahmen für Bund, Kantone und Gemeinden führen würde, wenn das Anliegen der Motion umgesetzt würde. Die finanziellen Auswirkungen sind schwierig zu quantifizieren, weil die Daten eben nicht verfügbar sind. Es bestehen auch keine Informationen zur Anzahl der betroffenen steuerpflichtigen Haushalte, zu deren Einkommenshöhe sowie zur Höhe des Abzugs.