Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-03-13
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-03-13
Wortprotokoll
Sie haben es gesehen, der Bundesrat beantragt die Ablehnung dieser Motion. Er tut dies namentlich auch aus föderalen Gründen. Es ist so: Die Grundstückgewinnsteuer ist in der Kompetenz der Kantone und Gemeinden. Diese Motion möchte eine Verfassungsänderung und eine Kompetenzübertragung bei der Grundstückgewinnsteuer auf den Bund. Darüber hinaus sollen die folgenden Grundsätze der Steuer in der Verfassung festgehalten werden: ein minimaler Steuersatz und eine Zweckbindung für einen Teil der Einnahmen zur Förderung des preisgünstigen und gemeinnützigen Wohnungsbaus.
Ich habe es gesagt: Der Bundesrat lehnt diese Motion namentlich aus föderalen Gründen ab. Wenn eine Besteuerung der Grundstückgewinne von Privaten auf Bundesebene in Betracht gezogen werden sollte, dann kann man das nur machen, indem parallel dazu die Grundstückgewinnbesteuerung auch auf kantonaler und kommunaler Ebene erfolgen würde. Aber eine Kompetenzverlagerung lehnt der Bundesrat ab.