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Bischof Pirmin · Ständerat · 2024-03-14

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-03-14

Wortprotokoll

Eigentlich sprechen wir hier über eine Vorlage aus dem steuerpolitischen Mittelalter. Wir sprechen allen Ernstes nicht nur darüber, dass wir eine Branche steuerpolitisch herausschneiden und anders behandeln. Wir sprechen ernsthaft darüber, dass wir eine Branche nicht etwa nach den Gewinnen besteuern, sondern nach den Ladekapazitäten ihrer Schiffe. Wenn wir das konsequent durchziehen, würde das heissen, dass wir dann künftig die Schweizer Detailhandelskonzerne nicht etwa nach ihren Gewinnen besteuern würden, sondern nach der Grösse ihrer Läden, nach den Ladenflächen. Oder die Schweizer Lastwagentransporteure würden nach der Anzahl der Lastwagen besteuert und nicht mehr nach dem Gewinn. Das kann ja wohl steuerpolitisch nicht Ihr Ernst sein.

Nun ist gesagt worden, 21 europäische Staaten hätten dieses System ja auch - das stimmt -, deshalb sollten wir das auch machen. Die Schweiz ist hier in einer speziellen Situation. Sicherheitspolitisch, Kollege Salzmann, kann man sich schon überlegen, ob das Vor- oder Nachteile bringen würde. Tatsache ist: Sie sprechen von den Schiffen unter Schweizer Flagge. Das wäre möglich gewesen. Man hätte in dieses Gesetz das sogenannte Flaggenerfordernis einbauen können, welches beinhaltet, dass die steuerbegünstigten Firmen verpflichtet sind - so war es einmal angedacht -, 60 Prozent ihrer Schiffe unter Schweizer oder EU-Flagge fahren zu lassen. Auf Wunsch der Branche hat man das gestrichen, und der Bundesrat hat das in der Vorlage nicht mehr drin. Wir sprechen also nicht von Schweizer Schiffen und nicht von der Schweizer Flagge. Wir sprechen aber über steuerliche Auswirkungen.

Nun ist in der Vorlage von, ich sage es mal so, lächerlichen 10 Millionen Franken die Rede. Ob wir diese haben oder nicht haben, darüber müssen wir hier nicht einen Morgen lang diskutieren. Aber es geht nicht um die 10 Millionen Franken. Die Kommissionssprecherin hat es gesagt: Auch nach zweimaliger Aufforderung ist es dem Bundesrat nicht gelungen, auch nur annäherungsweise zu sagen, welche steuerpolitischen Konsequenzen dies haben würde - nicht einmal annäherungsweise!

Nun betrifft die Vorlage auf den ersten Blick die schweizerischen Schifffahrtsunternehmen, die Hochseeschifffahrtsunternehmen. Da müssen wir auch ehrlich sein: Sie betrifft im Wesentlichen ein einziges[NB]Unternehmen,[NB]das[NB]weltgrösste Schifffahrtsunternehmen. Dieses hat den grössten Teil der Schiffe, von denen wir hier sprechen, unter seiner Obhut. Wie hoch da die Gewinne ausfallen würden, das wissen wir alle nicht; das Unternehmen ist nicht kotiert und weist auch die Gewinne nicht aus. Der zweitgrösste Konzern in diesem Bereich ist ein dänisches Unternehmen, die Maersk-Gruppe. Diese ist kotiert, sie weist die Gewinne aus. Die letzten verfügbaren Zahlen gehen von einem Jahresgewinn nicht von 10 Millionen, sondern von 16 Milliarden aus. Das ist ungefähr die Grössenordnung, von der wir allein im Bereich des betroffenen Unternehmens sprechen. Die Steuerzahlen hier in der Schweiz haben also einen rein symbolischen Charakter.

Die Schweiz hatte die Schifffahrtsindustrie steuerlich einmal massiv begünstigt. Unter internationalem Druck musste die Schweiz diese Vergünstigungen aber abschaffen, und seit 2020 gelten die Privilegien nicht mehr. Folge: Kein einziges dieser Unternehmen hat die Schweiz verlassen - kein einziges.

Ich habe jetzt erst von den reinen Schifffahrtsunternehmen gesprochen. Aber der Bundesrat weist zu Recht darauf hin, dass nicht nur die Schifffahrtsunternehmen, sondern eben möglicherweise auch die Rohstofffirmen betroffen sind. Diese hingegen sind nun in der Schweiz ein erheblicher Gewinnsteuerlieferant, wenn ich den Begriff so verwenden darf. Der Bundesrat hat hierzu gesagt: "Indirekt können Rohstoffhandelsfirmen trotzdem von der Tonnagesteuer profitieren, wenn vermehrt in den maritimen Transport von Rohwaren investiert wird." Das heisst, die Gewinnaufteilung, die gemacht werden könnte, wenn wir die Tonnage Tax einführen, basiert auf einer rein buchhalterischen Ebene. Wenn ich ein Rohstoffhandelskonzern bin, werde ich künftig schauen, dass ich den Grossteil meiner Gewinne mit der Seeschifffahrt erziele. Das dürfte buchhalterisch nicht so wahnsinnig schwierig sein. Oder wiederum, wie es der Bundesrat formuliert hat: "Dies könnte ein gewisses Potenzial zur Steueroptimierung [PAGE 247] eröffnen, wobei die Grössenordnung dieses Effekts unklar ist." Das war ein Zitat aus der Botschaft, Seite 36.

Ich halte es hier mit der "NZZ", die wahrscheinlich unverdächtig ist, wenn man auf wirtschafts- und steuerpolitische Sauberkeit geht. Ich zitiere einen entsprechenden langen Bericht vom 21.[NB]Februar 2023: "Politisch ist die Sache toxisch: Das geplante Steuerprivileg widerspricht der Steuerlogik, es lässt sich im breiten Publikum kaum überzeugend erklären, die anvisierte Branche hat in jüngster Zeit sehr hohe Gewinne produziert, und zu den Profiteuren gehört mit den Rohstoffhändlern (die zum Teil eigene Schiffe haben) auch ein Sektor, der hohe Gewinne mit schlechtem Image kombiniert."

Ich bitte Sie, auf die Vorlage nicht einzutreten und der Mehrheit zu folgen.